Tote Hunde in Bascharage / Nach Autopsie: Ministerin Hansen gibt weitere Details zu Todesursache
Nach dem Tod von fünf Hunden in einer Luxemburger Hundepension bringt die Autopsie eines der Tiere neue Hinweise. Ministerin Martine Hansen gibt Details zur Todesursache.
Nach dem Tod von fünf Hunden in einer Hundepension im vergangenen Sommer hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag erste Ergebnisse der Autopsie von Hündin Molly mitgeteilt – dem einzigen der Tiere, das noch nicht eingeäschert worden war. Demnach hätte eine „rattengiftähnliche Substanz“ den Tod mitverursacht. Jetzt liegen weitere Details vor.
„Die postmortale Untersuchung ergab ein hämorrhagisches Phänomen, zusammen mit einer schweren gastrointestinalen Blutung und einer starken Dehydratation,“ schreibt die Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, Martine Hansen (CSV), am Freitag in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Stéphanie Weydert.
Antikoagulantien in der Leber
Die toxikologische Untersuchung habe Spuren von Antikoagulantien in der Leber des Hundes gefunden – Gerinnungshemmer, die in Ratten- und Mäusegift, den sogenannten Rodentiziden, enthalten sind. „Bei einer Exposition mit einer nicht tödlichen Dosis einer solchen Substanz kann es zu Blutungen kommen, was zu einer allgemeinen Schwächung des Organismus führt und eine Sekundärinfektion begünstigt“, schreibt Ministerin Hansen.
Die mikrobiologische Untersuchung habe ein Bakterium in der Milz des Hundes nachgewiesen. Dieses Bakterium komme vor allem im Boden vor, könne aber opportunistisch werden, wenn durch die Schwächung des Körpers eine Möglichkeit besteht, in diesen einzudringen.
Der Hund ist der Ministerin zufolge „letztendlich an einem multifaktoriellen Geschehen gestorben: Die Schwächung des Körpers durch die Aufnahme der Antikoagulantien und die Dehydratation haben dem Bakterium die Möglichkeit gegeben, den Körper zu befallen und auf fatale Weise zum Krankheitsverlauf beizutragen“.
Von Hitzschlag zu Rattengift
Anfangs war die Rede davon, dass Molly und eine weitere Hündin einem Hitzschlag zum Opfer gefallen sein sollen. Sie sollen auf den Speicher der Pension gelaufen und dort stundenlang eingesperrt gewesen sein, weil sie die Treppe nicht mehr herunterkamen.
Am Donnerstag hat das Tageblatt mit dem Tierarzt gesprochen, der sich im Sommer um diese beiden Hunde gekümmert hat. Deren Zustand sei schlecht gewesen, nur eine der Hündinnen habe sich noch auf den Beinen halten können. Als Tierarzt stütze man sich auf die von den Besitzern angegebenen Informationen. Diese würden sich im Fall eines Hitzschlags meist bemühen, ihr Tier abzukühlen. Das könne dazu führen, dass die Temperatur beim Eintreffen in der Tierarztpraxis nicht mehr erhöht ist. Die Konsequenzen würden jedoch bleiben – insbesondere das mit einer Hyperthermie verbundene Nierenversagen.
Bei Hunden, die Rattengift aufgenommen haben, sei das anders. Das Gift löse sichtbare Blutungen an den Schleimhäuten sowie im Bauchraum des Tieres aus und führe zu einer Blutarmut. „Das war bei diesen Hunden nicht der Fall“, sagt der Tiermediziner. „Sie hatten eher zu konzentriertes Blut.“ Vergiftungen durch Rattengift seien selten. Um fünf Hunde damit zu töten, müsse man schon eine Menge davon verteilen.
Eine Frage der Verantwortung
Damit sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann, fragt Stéphanie Weydert Ministerin Hansen nach geplanten Änderungen bestehender Gesetze. Letztere erklärt in ihrer Antwort, dass das Luxemburger Tierschutzgesetz eine Genehmigung für alle Tierpensionen im Land vorsieht – inklusive einer im Vorfeld durchgeführten Kontrolle. Diese Bedingung sei jedoch im Fall der besagten Hundepension nicht erfüllt worden. Man müsse sich bewusst sein, dass auch „das beste Tierschutzgesetz“ nicht jeden Vorfall verhindern könne.
„Die Menschen müssen sich ihrer Verantwortung in dem Bereich, in dem sie arbeiten – hier mit Tieren –, bewusst sein“, schreibt die Ministerin. Nahezu täglich und das ganze Jahr über fänden Kontrollen im Bereich des Tierschutzes statt. „Diese Kontrollen wurden und werden weiterhin ausgebaut, soweit es möglich ist, insbesondere im Hinblick auf die verfügbaren Ressourcen und Arbeitskräfte.“
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