„Keine Minderjährigen ins Gefängnis!“ / Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung
„Keine Minderjährigen ins Gefängnis!“ Die Tatsache, dass diese Forderung immer und immer wieder gestellt werden muss, erzürnt Grégory Fonseca und Nadia Meyers. Ihrem Ärger, über das, was sie Trägheit und Inkompetenz in der Politik nennen, machen sie vor der Presse Luft.
Grégory Fonseca und Nadia Meyers sind aufgebracht. Nachvollziehbar. Die beiden Mitglieder von „Eran, eraus … an elo?“, einer Vereinigung, welche die Rechte und Interessen von Häftlingen vertritt, sind kategorisch: „Minderjährige gehören nicht ins Gefängnis!“
Ihre Forderung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten wird sie von vielen erhoben. Dass sie jetzt wieder gestellt wird, hat mit einer Straftat Anfang dieses Jahres in Esch zu tun. Zwei Minderjährige werden verdächtigt, ihren Vater beziehungsweise Stiefvater getötet zu haben. Einer der beiden ist nun in der „Unisec“, der geschlossenen Abteilung der Jugenderziehungsanstalt in Dreiborn untergebracht, der andere im Erwachsenengefängnis in Schrassig.
„Ein No-Go!“, geben Grégory Fonseca und Nadia Meyers immer wieder zu verstehen. Sie weisen darauf hin, dass seit Jahrzehnten über dieses Thema geredet werde. Aber nichts geschehe. Allen Empfehlungen, Kritiken und Ankündigungen zum Trotz, ob aus Bevölkerung, Politik und Gerichtsinstanzen oder von internationalen Gremien wie dem Europarat oder der UNO. Immer noch würden Minderjährige im geschlossenen Strafvollzug untergebracht. Insgesamt 27 in den vergangenen rund fünf Jahren. Und jetzt wieder. Dass nichts dagegen unternommen werde, sei ein Zeichen von Trägheit und Inkompetenz.
Gutachten der CCDH
Wie gesagt, „Eran, eraus … an elo?“ steht mit seiner Empörung und seinen Forderungen nicht allein da – im Gegenteil. In einem Gutachten zum Jugendschutzgesetz der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH) heißt es zum Beispiel: „Es ist von größter Bedeutung, dass alles getan wird, um alternative Maßnahmen zur Inhaftierung von Minderjährigen zu finden. Die CCDH ist der Meinung, dass Minderjährige, die Straftaten begangen haben, diejenigen sind, die am meisten Schutz benötigen.“ Oder: „Die Inhaftierung von Minderjährigen in einem Gefängnis für Erwachsene stellt eine gravierende Verletzung der Prinzipien der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der UN-Kinderrechtskonvention dar.“ Und etwas weiter heißt es: „Jede gesetzliche Regelung, die eine solche Freiheitsentziehung ermöglicht, hat niemals die Zustimmung der CCDH erhalten. Die CCDH fordert zudem, dass die Sicherheitseinheit (Unisec) ausschließlich Minderjährige aufnimmt, die Straftaten begangen haben, und nicht Jugendliche, die ‚ungehorsam‘ sind, sich Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, ausreißen, sich undiszipliniert verhalten oder die Schule verweigern.“
Im Gutachten der CCDH heißt es zudem, dass die Gründe, die zu einem Freiheitsentzug führen, klar definiert werden müssen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme müsse das letzte Mittel sein, sich auf schwerwiegende Straftaten beschränken und zeitlich begrenzt sein. Dass dem nicht immer so ist, gibt auch die Menschenrechtskommission in ihrem Text zu bedenken.
Resozialisierung
Grégory Fonseca und Nadia Meyers sind demnach in guter Gesellschaft, wenn sie fordern, dass keine Minderjährigen im Erwachsenengefängnis untergebracht und nur im äußersten Notfall eingesperrt werden sollten. Stattdessen müsse es eine umfassende psychologische Betreuung und Maßnahmen zur Resozialisierung geben. Auch darin bestehe heute ein erschreckender Mangel.
Es sei an der Regierung zu handeln, damit ihren Worten und Gesetzen auch Taten folgen, sagen die Mitglieder von „Eran, eraus … an elo?“. „Mineure gehéieren net an de Prisong.“ Dieser Satz stamme aus dem Jahr 2000. Gesagt habe ihn Luc Frieden, damals Justizminister, heute Chef der Regierung.
In einem RTL-Interview sagte Justizministerin Elisabeth Margue gestern Abend übrigens, dass die Planung eines neuen Jugendgefängnisses bis Ende des Jahres abgeschlossen sein solle.
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