Luxemburg / Nach Tod von Hunden: Betreiberin hatte keine Genehmigung für Pension
Die Betreiberin einer Tierpension, in der vor zehn Tagen fünf Hunde starben, hatte keine Betriebserlaubnis. Das bestätigte die Veterinärinspektion am späten Montagnachmittag. Die Hundebesitzer wollen Klagen.
Der Fall schlägt hohe Wellen: Fünf Hunde sind vor zehn Tagen nach der Unterbringung in einer privaten Hundepension in Bascharage gestorben (das Tageblatt berichtete exklusiv), mindestens zwei von ihnen waren viel zu lange großer Hitze ausgesetzt. „Das ist ein ganz schlimmer Fall“, sagt Adela Fuentes von der Tierschutzorganisation Frida, „vielleicht hilft er ja aber, Sachen zu verbessern.“ Fuentes meint damit sowohl den Mangel an Plätzen in Tierpensionen als auch den Wildwuchs an nicht offiziellen Betreuungsangeboten für Haustiere. Laut ihr gibt es jede Menge private Dogsitter und ähnliche Haustierbetreuungen, die keine legale Basis hätten. Genau das ist auch der Fall der Hundepension in Bascharage, die keine Betriebsgenehmigung seitens des Landwirtschaftsministeriums hatte, wie die Veterinärinspektion (ALVA) am Montagnachmittag in einer Pressemitteilung bestätigte. Die bisherigen Nachforschungen der ALVA haben ergeben, dass die Todesumstände der fünf Hunde unterschiedlich sind. Weitere Untersuchungen sollen die genauen Todesursachen bestimmen.
Einer der betroffenen Hunde war die vierjährige Emma. Sie starb am Sonntag, dem 11. August, um 16.00 Uhr an den Folgen eines Hitzeschlags. Mit einem weiteren Hund war sie freitags von der Besitzerin der Hundepension in die Escher Tierarztpraxis „Terres Rouges“ eingeliefert worden. „Wir waren mit der gesamten Familie in den Ferien und bekamen erst am Samstag von der Inhaberin Bescheid gesagt, obwohl es schon am Tag zuvor geschehen war. Hätten wir das früher gewusst, dann hätten wir Emma vielleicht noch lebend sehen können“, so die Tochter der Hundebesitzerin am Montag gegenüber dem Tageblatt. Dabei sei es verpflichtend, dem Hundebesitzer im Fall von Problemen direkt Bescheid zu sagen.
Wenn man so viel Geld verlangt, dann geht es nicht, dass die Hunde so lange allein gelassen werden
Hunde mehrere Stunden unbeaufsichtigt
Emma war bereits zum dritten Mal in der Pension, die Tochter ihrer Besitzerin kannte die Inhaberin aus Schulzeiten und hatte ihr vertraut. Nun stelle sich heraus, dass zu viele Hunde dort gewesen sein sollen, sodass nicht richtig auf sie aufgepasst werden konnte. „Wir bekamen gesagt, dass Emma und der andere Hund drei bis vier Stunden unbeaufsichtigt waren. Sie sollen auf den Speicher gelaufen sein und sich dann nicht mehr herunter getraut haben. Die Inhaberin war gleichzeitig wohl mit anderen Hunden draußen unterwegs, während Emma und der andere Hund nicht mehr aus der Hitze des Speichers herauskamen. Wenn man so viel Geld verlangt, dann geht es nicht, dass die Hunde so lange allein gelassen werden.“ Die Familie hat Klage bei der Polizei eingereicht, die Ermittlungen haben bereits begonnen.
Tierpensionen: Das sagt das Gesetz
In ihrer Pressemitteilung erinnert die Veterinärinspektion (ALVA) an das Gesetz zum Betreiben einer Tierpension. Darin heißt es: „Toute exploitation d’une pension pour chiens est soumise à autorisation ministérielle conformément à l’art.6 (2)6. de la loi du 27 juin 2018 sur la protection des animaux. Un dossier de demande doit être introduit par écrit avec les documents suivants: les plans des infrastructures et des équipements, une description détaillée de l’activité, une liste du personnel avec une preuve d’une formation sur les conditions de détention d’animaux, une liste des animaux à détenir et une description des conditions dans lesquelles les animaux sont détenus. Lorsque le dossier est complet, une visite sur place a lieu par les experts de l’ALVA pour pouvoir finaliser la demande. Tout client potentiel peut d’ailleurs demander la preuve d’autorisation à l’exploitant, ce qui est fortement recommandé par l’ALVA.“
Werden der ALVA Irreguralitäten zugetragen, so kann die Behörde weitere Kontrollen organisieren und der Pension gegebenenfalls die Betriebserlaubnis entziehen. Als Grundlage dient dabei das Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018. Verstöße gegen das Gesetz können Bußgelder zwischen 25 und 1.000 Euro nach sich ziehen, bei schweren Fällen sind eine Gefägnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen zwischen 251 und 200.000 Euro möglich.
Auch die Besitzer der vier anderen gestorbenen Hunde sollen gegen die Besitzerin der Hundepension geklagt haben. Wobei Hundepension nicht das richtige Wort ist, denn um eine klassische Pension handelt es sich hier nicht. Es ist vielmehr so, dass die Vierbeiner zu Hause aufgenommen werden. Der Hundebesitzer geht demnach davon aus, dass sein Haustier es genauso gut wie zu Hause hat und nicht wie bei den größeren Haustierpensionen in einer Zwingeranlage untergebracht wird. Zwei weitere Hunde waren in die Bettemburger Tierklinik gebracht worden. Sie sollen laut Adela Fuentes von der Tierschutzorganisation Frida bereits tot gewesen sein. Besonders schlimm findet sie, dass die Besitzerin der Pension die Leute – und wahrscheinlich auch die Tierärzte – darüber angelogen habe, was mit den fünf Hunden passiert sei. Und durch die verspätete Meldung verhindert habe, dass die Hundebesitzer eine Autopsie ihrer verstorbenen Vierbeiner in Auftrag hätten geben können.
Wie schon am Sonntag war die Betreiberin der Hundepension nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Seiten der Pension in den sozialen Netzwerken sind momentan offline. Die Verantwortliche hatte in Bascharage zunächst als Dogwalkerin angefangen. Sie ging also mit den Vierbeinern anstelle der verhinderten Inhaber spazieren. Später kam dann die Möglichkeit dazu, die Hunde zeitweise bei ihr unterzubringen. Das, obwohl keine Genehmigung hierfür vorlag.
Das Betreuen von Haustieren ist ein lukratives Geschäft. Auf spezialisierten Internetseiten werden Privatpersonen vermittelt, die die Tiere betreuen und auch aufnehmen. Die Preise variieren von 28 bis 60 Euro pro Tag für einen Hund. Damit liegt man im Bereich der offiziellen Tierpensionen, die in der Regel zwischen 30 und 40 Euro pro Tag für die Unterbringung eines Hundes fordern, wobei das Futter vom Besitzer mitgebracht werden muss. Bei Katzen liegt der Preis um die 20 Euro. Die private Unterbringung boomt, weil die wenigen Tierpensionen zumindest in der Ferienzeit Monate im Voraus ausgebucht sind. „Wir bekommen viel Feedback von den Menschen. Das Problem ist, dass es nicht genügend Pensionen im Land gibt und die Menschen dann auf unprofessionelle und zum Teil illegale Pet-Sitting-Angebote zurückgreifen. Dann passiert so etwas wie jetzt“, so Adela Fuentes.
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