Huldingen / Nach tödlichem Unfall: 90 km/h beim Zebrastreifen ist „absolutes No-Go“

An diesem Zebrastreifen am Ort „op der Schmëtt“ gilt unverständlicherweise die für Nationalstraßen allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h
Vergangene Woche ereignete sich in Huldingen ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Fußgänger beim Überqueren der Nationalstraße 7 von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt wurden. Eine Person erlag am Folgetag ihren Verletzungen. Wir sahen uns die Unfallstelle etwas genauer an und es ergaben sich gleich mehrere Fragen.
In Huldingen ereignete sich vergangene Woche ein schwerer Unfall an der Stelle „op der Schmëtt“ nahe der Einkaufszentren. Zwei Fußgänger wurden am frühen Abend beim Überqueren der Nationalstraße 7 von einem Fahrzeug erfasst und erlitten schwere Verletzungen – einer von ihnen verstarb am nächsten Tag. Wie es genau zu dem Unfall kam, müssen die Ermittlungen ergeben. Sicher ist aber bereits jetzt, dass dieser (und nicht nur dieser) Zebrastreifen viele Fragen aufwirft.
Weder die Polizei aus Ulflingen noch ihre Kollegen aus Diekirch, die am Unfallort waren, konnten oder wollten uns Einzelheiten zum Unfallhergang mitteilen, da es wohl zu weiteren Ermittlungen kommen wird und sie sich deshalb auf das Untersuchungsgeheimnis („secret de l’instruction“) berufen. Wie uns die Pressestelle der Polizei auf Nachfrage hin aber bestätigte, geht aus einem internen Bericht der Polizei hervor, dass die Beamten bei ihrem Eintreffen am Unfallort die beiden Verletzten „am Zebrastreifen“ vorfanden. Dabei handelt es sich um den „Zebrastreifen in Höhe des Eingangs 1 des Knauf-Shoppingcenters“, der über die dicht befahrene N7 führt, die an diesem Ort links und rechts von Großkaufhäusern gesäumt ist.
Richtgeschwindigkeit von 70 km/h
Halten wir es zunächst einmal mit der Theorie und blättern u.a. durch den „Guide de la Commission de circulation de l’Etat“ aus dem Jahre 2014: An Zebrastreifen müssen Fahrzeuge anhalten und Fußgänger, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, über die Straße lassen. Doch aufgepasst: Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Sie müssen dazu den Zebrastreifen benutzen, selbst wenn dieser 40 bis 50 Meter entfernt ist.

Es gibt aber auch genaue Anordnungsvoraussetzungen, was Zebrastreifen anbelangt. Er darf nur in Straßenabschnitten markiert werden, wo die signalisierte Geschwindigkeit maximal 50 km/h beträgt. Am obengenannten Ort „op der Schmëtt“ ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aber auf 90 km/h festgelegt. Am Ortseingang finden wir lediglich ein rechteckiges Verkehrsschild mit blauem Untergrund, das eine Richtgeschwindigkeit von 70 km/h anzeigt. Diese rechteckigen Schilder geben den Fahrern eine empfohlene Geschwindigkeit an, aber es darf auch schneller oder langsamer gefahren werden. Es gilt also nach wie vor die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.
Ein weiterer Punkt ist die notwendige Sichtweite in den Annäherungsbereich des Fußgängers vor dem Fußgängerstreifen (siehe Kasten). Ein zusätzliches Thema ist die „Erkennbarkeit eines Zebrastreifens sowie der überquerenden Fußgänger“. Dazu steht im Regelwerk, dass diese auch nachts bis ein Meter hinter dem Annäherungsbereich gewährleistet sein muss. Hierzu bedarf es einer adäquaten öffentlichen Beleuchtung. Auch diese Vorsichtsmaßnahme vermisst man am erwähnten Zebrastreifen in Huldingen.
„Gutgemeint, jedoch falsch“
Auf den Gefahrenpunkt angesprochen, gab uns der zuständige Bürgermeister der Gemeinde Ulflingen, Edy Mertens, zu verstehen, dass man der Sache nachgehen würde. „Es wird mit Sicherheit ein Thema in unserer Verkehrskommission sein“, so Mertens, der aber gleich zu bedenken gibt, dass es sich bei „op der Schmëtt“ um eine Nationalstraße handelt und somit allein die Straßenbauverwaltung eventuell Änderungen an den Fußgängerüberwegen vornehmen kann.
Er wisse um die Gefahren, die an solchen Örtlichkeiten herrschen würden. „Beruflich wurde ich einmal zu einem ähnlich gelagerten Unfall im Pommerloch gerufen. Damals hatte ein ungarischer Lastwagenfahrer eine Frau auf einem Zebrastreifen erfasst und tödlich verletzt. Auch dort, um es bildlich darzustellen, führt eigentlich eine dicht befahrene Nationalstraße quer durch ein riesiges Einkaufszentrum, das wöchentlich von Tausenden Kunden besucht wird. An solchen Stellen müsste es doch andere Lösungen für ein sichereres Überqueren der Straße geben.“

Es gibt also genaue Regelwerke zum Thema Zebrastreifen, wie auch Isabelle Medinger, Direktorin der „Sécurité routière“, betont. „Und trotzdem sieht man landauf, landab unzählige Beispiele, die beweisen, dass viele lediglich das machen, was ihnen gerade in den Kopf kommt. Zebrastreifen sollten aus Sicherheitsgründen landesweit gleich ausgelegt sein und auch gleich aussehen“, so Medinger. „Wofür brauchen wir sonst ein Regelwerk?“
„Vitesse dérogatoire“
Doch das scheint bei vielen Gemeinden und auch bei staatlichen Instanzen allzu oft in Vergessenheit zu geraten. „Gutgemeinte“ Installationen wie blauweiß gestreifte Pfäle, farbige Lämpchen oder Figuren, kurz- oder schmal gehaltene Bodenmarkierungen (Streifen), um nur diese Beispiele zu nennen, sind im besagten Regelwerk nicht vorhanden und haben somit an Zebrastreifen absolut nichts verloren.
Auf den Unfallort in Huldingen sowie auf einige weitere Beispiele von Zebrastreifen an National- oder Landstraßen angesprochen, meinte Isabelle Medinger kurz und bündig: „Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 oder sogar 90 km/h ist bei Zebrastreifen ein absolutes No-Go. Punkt!“
Sichtweite und Erkennungsdistanz
Im Rahmen der Anordnungsvoraussetzungen, was Zebrastreifen anbelangt, gilt es unter anderem, eine erforderliche Sichtweite zu beachten, die wie folgt aussieht:
bei 30 km/h – Sichtweite: 25 m
bei 40 km/h – Sichtweite 40 m
bei 50 km/h – Sichtweite 55 m
bei 60 km/h – Sichtweite 100 m (außerorts)
bei 70 km/h – Sichtweite 130 m (außerorts)
bei 80 km/h – Sichtweite 160 m (außerorts)
bei 90 km/h – Sichtweite 200 m (außerorts)
Die Erkennungsdistanz auf den Zebrastreifen soll dem doppelten Wert der Sichtweite entsprechen. Dabei soll entweder die Markierung oder das entsprechende Hinweisschild „Standort eines Fußgängerstreifens“ erkennbar sein. Der Zebrastreifen in Huldingen erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Erinnern wir an dieser Stelle auch an den Anhalteweg. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt dieser 40 Meter. Auf eine Geschwindigkeit von 90 km/h hochgerechnet, erhält man folgendes Resultat: Reaktionszeit: 27 Meter – Bremsweg: 81 Meter – ergibt einen Anhalteweg von 107 Metern (!). Zudem spielen neben der Reaktionsfähigkeit des Fahrenden unter anderem auch der Straßenzustand, der Luftdruck der Reifen, das Gesamtgewicht des Wagens und nicht zuletzt die Wetterbedingungen eine wesentliche Rolle.
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