/ Nach Urteil des Verbandsgerichts: Bei den Wiltzer Basketballern hält sich die Genugtuung in Grenzen
In Wiltz ist man nicht gerade begeistert darüber, dass das Urteil über die Spielerlaubnis der Amerikanerin Mariesa Greene am Tag nach dem Pokalhalbfinale zugestellt wurde. Die Verantwortlichen des Verbandsgerichtes erklären, wieso ein Urteil manchmal etwas länger auf sich warten lässt.
Als Pit Hetting, Präsident der Sangliers Wiltz, am Montagmorgen das Urteil vom Verbandsgericht erhielt, war die Genugtuung eher gering und das, obwohl sein Verein recht bekam. Es ging um die Spielberechtigung der US-Amerikanerin Mariesa Greene. Wiltz hatte sie zu Beginn des Jahres verpflichtet, doch da Greene bereits in der vergangenen Saison für die Amicale Steinsel auflief, hat der Verband ihr keine Spielerlaubnis erteilt. Durch ihr Engagement in Steinsel falle sie unter die Transferbestimmungen der FLBB. Diese erlauben keinen Wechsel außerhalb der Transferperiode.
Knackpunkt Aufenthaltsgenehmigung
Wiltz sah dies anders und zog vor das Verbandsgericht, das dem Verein aus der Ardennenstadt recht gab. Greenes Aufenthaltsgenehmigung war nämlich am 31. Mai 2018 abgelaufen, während die Saison offiziell erst am 30. Juni 2018 zu Ende ging, hat das Verbandsgericht die Erneuerung des Lizenz für null und nichtig erklärt. Demnach wäre Greene für die Sangliers Wiltz spielberechtigt gewesen. Das Urteil kam allerdings erst am Tag nach dem Pokalhalbfinale gegen die Amicale Steinsel beim Verein an. „Das ist für uns natürlich sehr bedauerlich. Dabei hatten wir einige Male nachgefragt, wann mit dem Urteil zu rechnen sei. Doch wir bekamen keine Antwort.“
Die Verhandlung fand bereits am 24. Januar statt. Am gleichen Tag befand das Verbandsgericht auch über einen anderen Fall, in dem der betreffende Verein bereits am 25., also am Tag nach der Anhörung, über das Urteil informiert wurde. Laut Patrick Santer, Präsident des Verwaltungsgerichtes der FLBB, kann es mehrere Gründe geben, wieso ein Urteil etwas länger auf sich warten lässt.
Formulierung dauerte länger
„Unmittelbar nach der Verhandlung beraten die Mitglieder des Verbandsgerichts über die Affäre und fällen ihr Urteil“, so der Rechtsanwalt gegenüber dem Tageblatt. Anschließend ist es die Aufgabe des Sekretärs des Verbandsgerichtes, das Urteil auszuformulieren und dann an die drei Mitglieder des Verbandsgerichtes zu senden, die mit dem Fall beauftragt waren. Diese machen ihre Anmerkungen zum Urteil und schicken es wieder an den Sekretär zurück, der es an den Verband weiterleitet. Es ist dann die Aufgabe der FLBB, das Urteil den jeweiligen Vereinen zukommen zu lassen.
Wieso es beim Fall der Sangliers Wiltz so lange gedauert hat, weiß Santer nicht genau. „Ich konnte aus zeitlichen Gründen nicht an der Verhandlung dieses Falles teilnehmen. Aber es kann mehrere Gründe haben. Es kommt jedoch schon mal vor, dass bei komplexeren Fällen die Formulierung des Urteils etwas länger dauert oder die Mitglieder etwas länger für ihre Anmerkungen benötigen, noch etwas geprüft werden muss oder ein Mitglied ganz einfach verhindert oder im Urlaub ist und die Prozedur deshalb länger dauert“, so Santer.
Urteil erst nach Berufung rechtskräftig
Der Sekretär des Verbandsgerichtes, Claude Haas, erklärte, dass er in diesem speziellen Fall etwas länger für die Formulierung des Urteils gebraucht habe. Am Freitag bekam er es dann von den drei mit dem Fall beauftragten Mitgliedern, Thierry Decker, Paul Sinner und Jean-Jacques Weiler, wieder zugeschickt. „Allerdings war ich am Freitag und am Samstag verhindert. Deswegen habe ich der FLBB das Urteil am Sonntag gemailt.“ Am Montagmorgen wurde es dann gleich an die Verantwortlichen der Sangliers Wiltz weitergeleitet. Wie bereits erwähnt, einen Tag nach dem Halbfinale in der Coupe de Luxembourg. Laut Haas hätte es allerdings auch keinen Unterschied gemacht, wenn das Urteil bereits am vergangenen Freitag zugestellt worden wäre, da der Verband sofort Berufung gegen das Urteil einlegte, über die am Dienstagabend verhandelt wurde. „Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn die Berufung abgeschlossen ist“, so Haas.
Pit Hetting sieht das etwas anders: „Am Freitag hätte es vielleicht nichts mehr geändert, dafür aber vielleicht, wenn das Urteil bereits zu Beginn der vergangenen Woche eingetroffen wäre. Dann wäre die Berufung bis zum Wochenende vielleicht auch schon durch gewesen.“ Hetting stört sich vor allem daran, dass das Urteil in dem anderen Fall, der ebenfalls am 24. verhandelt wurde, bereits nach einem Tag vorlag.
Pleimling: „Statuten richtig interpretiert“
Für Wiltz war die Affäre, wie sie jetzt verlaufen ist, mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden. Man musste eine neue Profispielerin verpflichten und sah sich gezwungen, den Vertrag mit Greene aufzukündigen, da der Verein es sich nicht leisten kann, drei Profispielerinnen zu bezahlen. „Unterm Strich kostete es uns einen Monatsgehalt und zwei Flugtickets“, so Hetting. Ein Monatsgehalt liegt bei rund 2.000 Euro (Mindestlohn plus Soziallasten). Die Flugtickets für Greene nach Luxemburg und nun wieder zurück in die USA dürften auch noch einmal bei rund 1.000 Euro liegen.
Ganz gleich wie die Berufung nun ausgehen wird, Greene wird wohl nicht für Wiltz auflaufen, da sie bereits am Montag zurück in die USA geflogen ist. Für Hetting steht allerdings bereits jetzt fest, dass man Profispielerinnen nicht mit einheimischen Spielern vergleichen kann und er deshalb eine Änderung der Statuten für sinnvoll hält. Auch FLBB-Präsident Henri Pleimling verschließt sich einer Statutenänderung nicht. „Wir haben die Vereine angeschrieben, damit sie ihre Vorschläge unterbreiten sollen. Diese sind wir nun dabei, auszuwerten.“
Der FLBB-Präsident betonte allerdings, dass der Verband überzeugt ist, die aktuellen Statuten richtig interpretiert zu haben, indem er Greene die Spielerlaubnis verweigerte. Aus dem Grund habe man deshalb auch Berufung gegen das Urteil des Verbandsgerichtes eingelegt.
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