Abkommen / Nach Verlängerung für Belgier: OGBL fordert Steuer-Sicherheit für alle Pendler
Belgier wissen jetzt, dass sie bis Ende des Jahres im Home-Office ihres Herkunftslandes arbeiten können, ohne dort Steuern zahlen zu müssen. Der OGBL wünscht sich auch für Deutsche und Franzosen entsprechende Sicherheiten, die längerfristige Lebensplanung ermöglichen.
Die bisher gültige Regel, dass in Luxemburg arbeitende Belgier nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause arbeiten dürfen, bevor sie auch in Belgien Lohnsteuer zahlen müssen, ist weiter ausgesetzt: Das luxemburgische Finanzministerium hatte am Montag erklärt, eine offizielle Bestätigung aus dem belgischen Finanzministerium erhalten zu haben, wonach ein entsprechendes Abkommen bis zum 31. Dezember 2020 gelte.
Für den OGBL sind das „sicherlich gute Nachrichten“, wie es in einer am Dienstag versandten Erklärung heißt. Aber: „Alle Grenzpendler müssen hinsichtlich ihrer längerfristigen beruflichen Zukunft beruhigt sein, sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die soziale Sicherheit“, heißt es in der Erklärung weiter. Gemeint sind neben den Belgiern auch Franzosen und Deutsche.
Mit Deutschland ist vereinbart, dass Arbeitnehmer zunächst zeitlich unbefristet von dort steuerlich schadlos arbeiten können. Diese bilaterale Absprache kann jeweils eine Woche vor Ende eines Kalendermonats aufgekündigt werden. Ein Abkommen mit Frankreich läuft Ende August aus. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Luxemburg erklärt auf Anfrage des Tageblatt, dass man den Vorschlag gemacht habe, die Vereinbarung auch hier zu verlängern, allerdings warte man noch auf Rückmeldung aus Frankreich.
Veränderungen im Vorfeld mitteilen
Da die Prognosen hinsichtlich eines Endes der Pandemie „nicht sehr optimistisch“ seien, habe der OGBL beim luxemburgischen Minister für Steuern und soziale Sicherheit dafür plädiert, mit den Nachbarländern bilaterale Abkommen über längere Zeiträume abzuschließen – einerseits um die steuerliche Problematik zu mildern, aber auch um die Rentenversicherungspflicht im Herkunftsland aufzuschieben, die normalerweise eintritt, sobald man 25 Prozent der Arbeitszeit dort verbringt. Wichtig sei jedenfalls, dass entsprechende Veränderungen lange vor Ablauf der Fristen und nicht mehr im letzten Moment mitgeteilt würden, damit die Arbeitnehmer ihr Familienleben und die Arbeit rechtzeitig planen können.
Die Pandemie habe gezeigt, dass das, was vorher nicht möglich war, innerhalb weniger Tage erreicht werden konnte: Telearbeit sei für viele Beschäftigte Realität geworden. „Es ist jetzt klar, dass die Möglichkeit der Telearbeit auch über die Covid-19-Krise hinaus ein Anliegen vieler Arbeitnehmer in den Sektoren ist, in denen dies möglich ist“, heißt es in der Erklärung.
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Belgien bekommt einen Anteil aus der einbehaltenen Lohnsteuer, vielleicht sollte man die gleiche Regelung auch mit Frankreich und Deutschland für deren Grenzgänger treffen. Die Tage in Homeoffice werden dort versteuert, wo das Homeoffice liegt. Wäre ja nur konsequent.
@Peter
Die 30 Millionen die Luxemburg an Belgien zurückerstattet haben eine sehr lange Geschichte.
Sie sind die <> eines UEBL Abkommens das eine zurück Erstattung von <> auf Kraftstoff auch noch <> genannt vorsah. Die verschiedene Versuche von deutscher und französischer Seite sind immer kläglich gescheitert. Letztens haben es die Franzosen über den europäischen Menschenrechtsrat versucht, als ob der helfen könnte. Da wäre eher angebracht dass die betroffenen Länder das Problem Arbeit/Steuern selbst in die Hand nehmen.
@ Zyniker Belgien liefert das Gemüse, Frankreich den Käse, Deutschland das Brot Luxemburg die Butter und den Schinken und für die Getränke sorgt Europa. Nur gemeinsam wird ein Pique-nique daraus.
@zyniker sollte sich das Homeoffice durchsetzen, was wünschenswert wäre, dann werden die Karten neu gemischt. Luxemburg sollte also schleunigst 200.000 bezahlbare Wohnungen für die Grenzgänger bauen, dann findet das Homeoffice in Luxemburg statt.
@Peter und Paul (wollte ich schon immer schreiben)
Wunschdenken (bestenfalls)