Coronavirus / Neue Bestimmungen für Prüfstellen der Straßenverkehrssicherheit
Das Transportministerium hat neue Vorsichtsmaßnahmen für die Prüfstellen der Straßenverkehrssicherheit – jene, die „Contrôles techniques“ vornehmen – herausgegeben. Diese sollen bis zum 27. April gelten.
Die technischen Prüfstellen dürfen nur noch Kunden annehmen, deren Fahrzeug-Bescheinigung schon abgelaufen ist oder innerhalb von zwei Wochen abläuft. Der Kundenkontakt ist auf ein striktes Minimum zu reduzieren. In einem Warteraum dürfen sich zudem nie mehr als fünf Personen aufhalten, der Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern muss auch hier eingehalten werden.
Die Prüfer müssen Einweghandschuhe tragen oder aber ihre Mehrzweckhandschuhe nach jedem kontrollierten Fahrzeug desinfizieren. Zudem wird ihnen das Tragen einer Schutzmaske angeraten. Sollten die Prüfer das Fahrzeug eines Kunden manövrieren müssen, dann soll ein Sitzüberzug benutzt werden. Das Transportministerium lässt zudem mitteilen, dass die Bestimmungen jederzeit der Situation angepasst werden können.
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Als ob es Leute gäbe, die ihr Auto einfach so, aus Spaß an der Freud mal checken lassen wollen.
Wenn man wartet bis der Brief kommt, dann kann man eh froh sein einen Termin vor dem Ablauf zu bekommen.