Deutsche Überstundensteuer / Neue Daten: 20.000 Grenzgänger waren 2022 betroffen – 1,5 Millionen Überstunden
Mehr als 20.000 Grenzgänger aus Deutschland bekamen 2022 Überstunden bezahlt, berichtet das Luxemburger Finanzministerium. Diese müssen sie jetzt möglicherweise beim deutschen Fiskus versteuern. Es geht um 1,5 Millionen Überstunden.
Grenzgänger aus Deutschland müssen ihre Überstunden jetzt in Deutschland versteuern – auch rückwirkend. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland zum neuen Doppelsteuerungsabkommen hat das möglich gemacht. Und für viel Aufregung gesorgt. Am Dienstag liefert das Luxemburger Finanzministerium erste Zahlen, wie viele Menschen betroffen sein könnten: „Im Jahr 2022 haben 20.150 deutsche Grenzgänger in Luxemburg bezahlte Überstunden gemacht, für die dann Sozialversicherungsbeiträge berechnet wurden“, schreibt Finanzminister Gilles Roth (CSV) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage. Die Daten für 2023 seien noch nicht komplett.
Insgesamt hätten diese 20.000 Grenzgänger im Jahr 2022 insgesamt 1.505.000 bezahlte Überstunden geleistet. Dass die Arbeitnehmer von der anderen Seite der Mosel auch dafür jetzt Steuern bezahlen müssen, ist wahrscheinlich. Wie das Tageblatt berichtete, können die deutschen Finanzämter nach der neuen Regelung bis zu sieben Jahre rückwirkend Steuerzahlungen für Überstunden einfordern. Grund ist ein Satz in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Landesfinanzbehörden. Demnach ist die neue Kooperationsvereinbarung zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik „auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen sind.“
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern bestätigte auf Tageblatt-Anfrage, dass die Regelung deshalb für „Fälle, in denen noch keine Festsetzungsverjährung in Deutschland eingetreten ist“ anwendbar ist. Diese Frist beginne spätestens mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Steuern entstanden sind. Wer in den vergangenen sieben Jahren keine deutsche Steuererklärung abgegeben hat, gilt demnach als offener Fall – und kann noch zur Kasse gebeten werden.
Überstunden sind in Luxemburg „noch immer integral steuerfrei“, erklärt Gilles Roth. „Das gilt auch für unsere deutschen Grenzgänger.“ Die deutsche Überstundensteuer sei keine Frage der Luxemburger Gesetzgebung. Das Finanzministerium und die Steuerverwaltung stünden aber in „engem Kontakt“ mit ihren deutschen Counterparts. Und zwar, um „eine Lösung für unsere deutschen Grenzgänger zu suchen“ – und um „weitere Informationen über die Anwendung des Steuerrechts in Deutschlands zu bekommen“.
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