/ Neuer Gesetzentwurf soll mehr Kohärenz im Umgang mit Kulturerbe in Luxemburg schaffen
Seit 1983 hat sich auf Rechtsebene nichts mehr getan. Der Gesetzentwurf von Sam Tanson soll jetzt für Klarheit sorgen, wenn es um Kulturerbe in Luxemburg geht. Sowohl das architektonische wie auch das archäologische und immaterielle Erbe werden vom Text erfasst und definiert.
Von unserem Korrespondenten Maurice Magar
Guy Arendt, Sam Tansons liberaler Vorgänger im Kulturministerium, hatte es während seiner Amtszeit nicht fertiggebracht, ein neues, zeitgerechtes Gesetz zum Schutz von kulturellem Erbe zu verfassen. Die grüne Kulturministerin ist umso zufriedener, dass ihr dies jetzt gelungen ist. Der aktuelle Gesetzestext, von 1983 stammend, sei einfach nicht mehr zeitgemäß. Es gehe jetzt darum, eine innovative Gesetzgebung auf die Beine zu stellen, die es auch ermöglichen wird, die zukünftigen Herausforderungen anzunehmen.
Das Projekt stützt sich auf drei Pfeiler, die das ganze kulturelle Erbe umfassen.
Des Weiteren integriert es internationale und europäische Gesetzgebungen. Der erste Pfeiler handelt vom archäologischen Erbe. Hier setzt das Ministerium jetzt auf die sogenannte präventive Archäologie. Bauprojekte, die in „archäologischen Beobachtungszonen“ errichtet werden sollen, werden zuerst einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen, um festzustellen, ob der Boden etwaige Schätze verbirgt. Das Ziel sei, so die Ministerin, den Bauplanern mehr Vorhersehbarkeit und Sicherheit zu geben, da die Analyse im Vorfeld stattfinden wird. Die präventiven Schritte werden unter der wissenschaftlichen Kontrolle des „Centre national de recherche archéologique“ (CNRA) durchgeführt. Es soll natürlich verhindert werden, dass geschichtliche Spuren für immer zerstört werden, ohne dass sie von Wissenschaftlern aufgearbeitet werden konnten.
Ein vollständiges Inventar
Das Gesetzesprojekt sieht vor, dass die Archäologen sechs Monate Zeit haben, um ihre Arbeiten durchzuführen. Diese Zeitspanne kann noch mal um sechs Monate verlängert werden, wenn der Bauplaner es erlaubt. Sollte das Ministerium innerhalb von 30 Tagen keine Grabungen anordnen, können die Bauarbeiten beginnen. Grundbesitzer können in Zukunft auch selbst eine archäologische Analyse beantragen, müssen diese aber dann aus eigener Tasche finanzieren.
Der zweite Pfeiler des Gesetzentwurfs handelt vom architektonischen Erbe. Der erste Schritt besteht darin, ein komplettes Inventar der schützenswerten Gebäude zu erstellen. Hierbei sollen wissenschaftliche Kriterien helfen, die im Gesetzestext verankert sind. Die Gebäude, die auf das Inventar kommen, können, nach einer öffentlichen Untersuchung, durch eine großherzogliche Verordnung zum kulturellen Erbe erklärt werden. Zusätzlich zum Inventar wird noch eine Liste der „secteurs protégés d’intérêt national“ erstellt. Es handelt sich hierbei um die direkte Umgebung von geschützten Gebäuden. Sowohl das neue Inventar als auch die Liste der „secteurs protégés d’intérêt national“ werden auf einer Online-Plattform veröffentlicht.
Zehn Jahre Übergangsphase
Der dritte Pfeiler des geplanten Gesetzes schafft mehr Sicherheit für das sogenannte „patrimoine mobilier“. Es handelt sich dabei um Objekte oder Kunstwerke. Bislang fallen in Luxemburg nur wenige Objekte unter diese Bezeichnung; das soll sich in Zukunft ändern. Das künftige Gesetz sieht daher auch den Begriff des „trésor national“ vor. Objekte, die in Zukunft unter diese Bezeichnung fallen, werden besonders geschützt werden.
Schließlich setzt sich der Text auch mit dem immateriellen Erbe auseinander. Es soll ebenfalls in einem Inventar zusammengefasst werden. Die Gruppen oder Organisation, die sich mit dem Schutz immateriellen Kulturerbes beschäftigen, können sich in die Erstellung des Inventars einbringen.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes wird Zeit beanspruchen, vor allem das Erstellen der verschiedenen Inventare und Listen. Deswegen ist eine Übergangsperiode von zehn Jahren vorgesehen. Während dieser Zeit bleiben die Bestimmungen des Gesetzes von 1983 bestehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Schaffung einer „Commission pour le patrimoine culturel“ und einer „Commission de circulation des biens culturels“ vor. Das CNRA wird zu einem staatlichen Kulturinstitut und wird künftig „Institut national du patrimoine archéologique“ heißen. Laut Sam Tanson sollen diese Bestimmungen in Zukunft für mehr Klarheit und Kohärenz sorgen, und verhindern, dass der Gesetzgeber neuen Gegebenheiten nachlaufen muss.
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t’gouf awer och héich Zäit