Abstimmung / Nicht genügend Stimmen: LSAP-Kandidat Max Leners rückt nicht in Staatsrat nach
Der LSAP-Politiker und Jurist Max Leners wollte – von seiner Partei unterstützt – Mitglied im Staatsrat werden. Das hat jedoch nicht geklappt: Er bekam bei der Abstimmung am Dienstag nicht genügend Stimmen zusammen. Das geht aus einer Mitteilung auf der Internetseite des Staatsrats hervor.
Nachdem im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der 19 Stimmen für sich verbuchen konnte, wurde im zweiten Durchgang über die zwei Kandidaten abgestimmt, die im ersten die meisten Stimmen erhalten hatten. Dabei handelte es sich um Georges Kohn mit sieben Stimmen im ersten Wahlgang und Max Leners mit sechs Stimmen. Der zweite Wahlgang brachte schließlich das Ergebnis: Kohn wird mit elf Stimmen dem Großherzog als neuer Staatsrat vorgeschlagen, Leners erhielt erneut sechs Stimmen.
In der LSAP zeigt man sich über das Wahlergebnis entsetzt. Als „du jamais-vu“ bezeichnet Parteipräsidentin Francine Closener das Vorgehen der Staatsräte hinter verschlossenen Türen. „Ich kann mich nicht daran erinnern, das schon einmal erlebt zu haben“, sagt die LSAP-Parteichefin. „Der Staatsrat bezieht seine demokratische Legitimation eigentlich durch ein ‚stilles Abkommen‘ zwischen den Parteien.“ Dieses Abkommen sehe vor, dass das Parteienverhältnis im Staatsrat die Farben der in der Chamber vertretenen Parteien widerspiegele. „Dieses Abkommen wurde nun aufgekündigt, um der LSAP einen Sitz im Staatsrat wegzunehmen.“ Mit dem Aufbruch dieses Konsenses kehre man zu einem sehr merkwürdigen Demokratieverständnis zurück.
Von „schockiert“ bis „angewidert“
Max Leners wollte die Wahl gegenüber dem Tageblatt nicht weiter kommentieren. Obwohl die LSAP die geheime Wahl im Staatsrat nach außen hin als solche akzeptiert, hat die Ursachenforschung in der Partei längst begonnen. Von „schockiert“ bis „angewidert“ wird die Wahl hinter vorgehaltener Hand kommentiert. Tageblatt-Informationen zufolge waren Leners sogar Stimmen anderer Parteien zugesichert worden – was im Gegensatz bedeuten würde, dass nicht jedes LSAP-Staatsratsmitglied den hauseigenen Kandidaten bei der Wahl am Dienstagabend unterstützt hätte. Auch wird über eine mögliche Retourkutsche von Lucien Lux spekuliert, dessen Wunschkandidat Romain Heinen von der Parteileitung letzten Endes nicht für die Rolle im Staatsrat berücksichtigt wurde.
Max Leners wurde nicht zuletzt durch „Das politische ABC des Luc Frieden“ bekannt und hat sich besonders zur Logement-Problematik mehrfach geäußert. In der 80-seitigen Broschüre – die 2023 kurz vor den Wahlen veröffentlicht wurde – zeichnet er Friedens Karriere nach, der lange und auf verschiedenen Ministerposten an der Seite des damaligen Staatsministers Jean-Claude Juncker Regierungsverantwortung trug. Frei geworden war die Stelle im Staatsrat, weil Christophe Schiltz (LSAP) am 16. September zurückgetreten war.
Dass Leners nicht in das hohe Gremium gewählt wurde, da ist sich die Partei einig, habe nicht an ihm gelegen. „Er hat alle Anforderungen erfüllt“, sagt Closener. „Der Staatsrat, eine Institution aus vergangenen Zeiten, hat sich aus parteipolitischen Überlegungen selbst geschwächt.“ Eine Frage bleibt aber auch weiterhin: Welche Parteienfarbe hatten die Befürworter von Max Leners und welche Farbe seine Gegner? Rot könnte die Antwort auf beide Fragen sein.
Der Staatsrat
„Die Aufgabe des Staatsrats besteht darin, zu allen Gesetzentwürfen, Gesetzesvorlagen und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abzugeben sowie zu allen anderen Fragen, mit denen er vom Großherzog oder von Gesetzes wegen betraut wurde, Stellung zu nehmen. Der Staatsrat setzt sich aus 21 Räten zusammen, von denen mindestens elf einen Hochschulabschluss in Jura erworben haben müssen. Die Räte werden vom Großherzog ernannt. Um zum Mitglied des Staatsrats ernannt zu werden, muss man Luxemburger sein, über seine bürgerlichen und politischen Rechte verfügen, im Großherzogtum wohnhaft sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Staatsräte werden für eine Amtszeit von zwölf Jahren ernannt. Bei der Ernennung des Kandidaten wird der Verteilung der politischen Parteien in der Abgeordnetenkammer sowie einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern Rechnung getragen.“ (Quelle: gouvernement.lu)
Zusätzlich kann der Erbgroßherzog Mitglied des Staatsrates sein – dann steigt die Mitgliederanzahl auf 22.
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