Martine Solovieff / „Nicht meine Entscheidung“: Luxemburgs Generalstaatsanwältin äußert sich zu Dieschbourg-Fall
Nachdem im Luxemburger Parlament Zweifel darüber aufgekommen waren, wer genau für die Entscheidung über das Dieschbourg-Dossier und eine mögliche Anklage zuständig ist, hat sich Luxemburgs Generalstaatsanwältin Martine Solovieff auf Tageblatt-Anfrage dazu geäußert. Sie wurde zuvor bereits zu dem Thema in der Chamber gehört. Zu dem neuesten Vorhaben, mit dem Verfassungsrechtler und Professor Luc Heuschling nun doch noch einen weiteren Experten zum Thema zu hören, sagt Solovieff: „Das Parlament ist jetzt in der Funktion eines Staatsanwaltes und kann natürlich mehrere Experten dazu hören.“ Wie viele oder welche Experten das seien, sei nicht ihre Entscheidung, die Chamber müsse das selbst befinden, so die Generalstaatsanwältin.
Zu der jüngsten Entscheidung, noch eine weitere Stimme zu dem Dossier zu hören, hält Solovieff sich neutral: „Ich kann das nicht beurteilen, ich mache meine Arbeit und das Parlament macht wiederum seine Arbeit.“ Ein Problem sei, dass es derzeit in Luxemburg kein Gesetz gebe, das das Vorgehen in solch einem Fall genau regelt. Wie es mit dem Dossier jetzt weitergeht, werde also in der Chamber entschieden: „Wir sind jetzt nicht mehr zuständig“, sagt die Generalstaatsanwältin.
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