Konfliktforschung / Vom gerechten Krieg und ewigen Frieden
Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 und des anschließenden Stellungskrieges sowie in Anbetracht des israelischen Angriffs auf Gaza in der Folge des Massakers der Hamas am 7. Oktober 2023 stellen sich einmal mehr grundlegende Fragen, die das Wesen des Krieges betreffen. Zum Beispiel jene nach gerechten und ungerechten Kriegen.
Der Frieden bedeutete in der Geschichte vor allem eine Zwischenkriegszeit. Der Krieg war die Normalität, der Frieden die Ausnahme, eine Atempause. „Der Krieg ist der Vater aller Dinge und der König aller. Die einen macht er zu Göttern, die anderen zu Menschen, die einen zu Sklaven, die anderen zu Freien.“ Dieses Zitat wird dem griechischen Philosophen Heraklit (550-460 v. Chr.) zugesprochen. Für Pazifisten ist es zwar inakzeptabel. Aber ausgedient hat es nie wirklich.
Auch nicht der Spruch „Si vis pacem para bellum“ – „wenn du Frieden willst, rüste zum Krieg“. In jüngster Zeit wurde er unter anderen vom deutschen Verteidigungsminister Boris Pistorius und seiner luxemburgischen Amtskollegin Yuriko Backes wiederbelebt. Eine zumindest verbale Ausweitung der Kampfzone hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron betrieben, als er Ende Februar davon sprach, die Entsendung von Bodentruppen in die Ukraine dürfe nicht ausgeschlossen werden. Mehrmals bestätigte er diese Position.
Sicherlich wäre es legitim, der Ukraine in ihrem Verteidigungskrieg gegen Russland zur Hilfe zu eilen, genauso wie es legitim ist, das Land gegen die Aggressoren mit Waffen zu unterstützen. Dass dieser Verteidigungskrieg der Ukrainer gerecht ist, erklärt der an der Universität Hongkong lehrende Politologe Uwe Steinhoff, Autor des Buches „Zur Ethik des Krieges und des Terrorismus“ unter anderem mit folgenden Worten: „Der unschuldige Verteidiger muss gegenüber dem rechteverletzenden Angreifer nicht dessen Leben über die Verteidigung eigener fundamentaler Rechte stellen.“ Die Ukraine führt demnach zumindest einen gerechten Krieg gegen die russische Invasion aufgrund des Notwehrprinzips.
Das Recht auf Selbstverteidigung
Ähnlich verhält es sich mit einem Kriegseintritt, um einem Land zur Hilfe zur eilen. Michael Walzer, einer der führenden politischen Philosophen der USA, erklärte kürzlich in einem Interview im Zeit-Magazin: „Wenn ich auf der Straße angegriffen werde, darf ich mich wehren. Und wer einschreitet und mir zur Seite springt, handelt ebenso gerecht. Das sind die beiden grundlegenden Prinzipien: Selbstverteidigung und die Verteidigung anderer.“
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine kam außerdem die Frage auf, was geschähe, wenn Russland ein Land angreifen würde, das Mitglied der NATO ist: Der Bündnisfall würde eintreten (obwohl der Artikel 5 des Nordatlantikvertrags keine automatische militärische Beistandspflicht beinhaltet), die NATO befände sich im Krieg. Aber wie weit kann ein solcher Krieg reichen? Wäre dies ein gerechter Krieg?
Um die Legitimierung von Kriegen wird schon seit der Antike debattiert. Wohl zuerst war es der römische Schriftsteller, Philosoph und Politiker Cicero (106-43 v.Chr.), der den Ausdruck „bellum iustum“ verwendete. Er stellte die bis heute grundlegende Frage nach der Legitimität von Kriegen. Für Cicero war der „bellum iustum“ ein Verteidigungskrieg, für christliche Theoretiker wie Augustinus konnte der Krieg im Namen des Guten auch als Mittel der Christianisierung dienen.
Seit der Renaissance gibt es das Konzept des gerechten Krieges aus humanitären Motiven. Derweil forderte der spanische Rechtsphilosoph Francisco de Vitoria (1483-1546) die Entdeckung Amerikas, um die Menschenopfer der Azteken zu beenden. Er rechtfertigte damit die spanische Kolonialisierung Lateinamerikas. Unter anderem der Dreißigjährige Krieg führte die Idee eines einseitig gerechten Krieges ad absurdum, denn sowohl auf katholischer als auch auf protestantischer Seite wurde das „ius ad bellum“ (Recht auf Krieg) reklamiert.
Mit Beginn der Neuzeit hatte sich die Überzeugung durchgesetzt, dass nur der Staat Gewalt – mittels Armee oder Polizei – anwenden darf, weil er das sogenannte Gewaltmonopol besitzt. Allerdings galt dabei die folgende Einschränkung: Wenn der Staat das Monopol gegen seine eigenen Bürger missbrauchte, hatten diese das Recht, sich zu wehren. Eine Form des Widerstands ist der Tyrannenmord. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel die Ermordung Adolf Hitlers gewesen.
Recht auf „bellum iustum“
Das Recht auf den „bellum iustum“, das Recht, einen Krieg zu führen, ruht auf drei Säulen, wie der deutsche Philosoph Ludwig Siep erläutert: in erster Linie auf dem „ius ad bellum“, also dem Recht auf den Krieg, das als Kriegsgrund in erster Linie die Selbstverteidigung nennt; das „Recht im Krieg“ („ius in bello“), das den Schutz Unbeteiligter und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit beinhaltet; und das „Recht nach dem Krieg“ („ius post bellum“), die Pflicht, die Möglichkeit für einen dauerhaften Frieden zu prüfen.
Ein klassisches Beispiel war der „gerechte Krieg“ gegen Nazideutschland. Im Zweiten Weltkrieg nahmen sowohl Frankreich als auch Großbritannien und die Sowjetunion ihr Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch. Doch war es gerechtfertigt, dass die USA in den Krieg eintraten? Spätestens seit dem Angriff der Japaner auf Pearl Harbor und auf die dort vor Anker liegende Pazifikflotte der USA am 7. Dezember 1941 lag für die Amerikaner ein Verteidigungsfall vor. US-Präsident Franklin D. Roosevelt argumentierte für den Kriegseintritt nicht zuletzt mit der dritten der genannten Kategorien, der späteren Friedensordnung.
Aber wer entscheidet darüber, ob ein Krieg gerecht oder ungerecht ist? Dies könne nur eine überstaatliche Autorität, befand bereits Cicero. Im Völkerrecht wurde diese übergeordnete Autorität festgelegt: Der 1920 ins Leben gerufene Völkerbund konnte jedoch den Zweiten Weltkrieg nicht verhindern, und die 1945 gegründeten Vereinten Nationen haben bis heute das Problem, dass Staaten, insbesondere wenn sie zu den ständigen Mitgliedern des Weltsicherheitsrats gehören, dessen Entscheidungen blockieren können, wenn ihre eigenen Interessen betroffen sind. So blockierte zum Beispiel Russland, ein Verbündeter Serbiens, 1999 einen Militäreinsatz im Konflikt um den Kosovo: Zwar verstieß der NATO-Angriff auf Serbien gegen das Völkerrecht, schien aber den westlichen Regierungen gerechtfertigt, weil sie ein Massaker der Serben an den Kosovo-Albanern befürchteten.
Politisch aktiv gegen Vietnamkrieg
Ein Standardwerk zur Theorie des gerechten Krieges hat der bereits genannte US-amerikanische Philosoph Michael Walzer geschrieben: „Just and Unjust Wars“ (New York 1977, die deutsche Ausgabe erschien 1982 unter dem Titel „Gibt es den gerechten Krieg?“). Walzer stellte sich die Frage vor dem Hintergrund der US-Intervention in Vietnam, deren entschiedener Gegner er war. Als Mitglied der amerikanischen Anti-Vietnamkriegs-Bewegung war er, wie er im Vorwort des Buches schreibt, „nicht als Philosoph an diesem Problem interessiert, sondern als politisch Aktiver“.
Die zeitgeschichtlichen Diagnosen des früheren Princeton- und Harvard-Professors und Herausgeber der Zeitschrift Dissent entbehren nicht des stilistischen Pathos, wenn er zum Beispiel in „Erklärte Kriege – Kriegserklärungen“ (2003) schreibt: „Es reicht nicht aus, darauf zu warten, bis die Despoten, Fanatiker und Heuchler ihr schmutziges Werk getan haben, um dann eiligst mit Nahrungsmitteln und Medikamenten den verelendeten Überlebenden beizustehen. Wann immer das schmutzige Werk beendet werden kann, hat es zu geschehen.“ Das genannte Buch erschien im selben Jahr, als die USA und Großbritannien mit der Begründung in den Irak zogen, das dortige Regime von Saddam Hussein verfüge über Massenvernichtungswaffen. Später erwiesen sich die Kriegsgründe als falsch.
In seinem Buch „Just and Unjust Wars“ stellt Walzer die Frage nach der Rolle moralischer Gründe und juristischer Argumentation im politischen Handeln. Die moralische Auseinandersetzung erfordere die Überprüfung, ob die Rechtfertigung eines Akteurs in einem Krieg auch wirklich angemessen ist oder ob sie nicht vielmehr dazu diene, ein falsches Bild zu erzeugen, um Handlungen zu entschuldigen, die tatsächlich nicht entschuldbar sind. Walzer spricht von der „moralischen Realität des Krieges“.
Auch Walzer unterscheidet zwischen dem „ius ad bellum“, dem Recht zum Krieg, und dem „ius in bello“, den legitimen Regeln des Kampfes. Er wirft die Frage auf, wann die Grenze überschritten sei, die eine militärische Intervention rechtfertige. Eindeutig ist es im Fall von Massakern: Die verantwortliche Seite soll nicht nur zur Beendigung des Blutbads gebracht werden, sondern militärisch geschlagen werden. „Ihre militärische Niederlage ist eine moralische Notwendigkeit“, schreibt Walzer. Demnach können einzig und allein aus humanitären Gründen unternommene militärische Interventionen als gerechtfertigt gelten. Zum russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 schrieb Walzer im Wall Street Journal: „Wladimir Putin glaubte anscheinend, dass die Ukrainer sich entscheiden würden, nicht gegen die russische Invasion zu kämpfen – weil, so behauptete er, ihre Einwohner in Wirklichkeit Russen seien oder die Ukraine von Nazis regiert werde und ihre Bürger eine Befreiung begrüßen würden. Aber die Ukrainer haben ihm das Gegenteil bewiesen.“
Nach der in der abendländischen Rechtsgeschichte entwickelten Auffassung ist ein Krieg oder ein bewaffneter Konflikt nur dann ethisch und rechtlich legitim, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das „Recht zum Krieg“ ist erstens einer rechtmäßigen Autorität vorbehalten (auctoritas), die zweitens den Krieg aus gerechtem Grund (causa justa) sowie drittens mit der rechten Absicht (intentio recta) und Zielen führen muss, viertens muss die Rechtsform (forma juris) gewahrt werden, während das „Recht im Krieg“ die Einhaltung bestimmter Regeln der Kriegsführung fordert, darunter die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Schutz von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen.
Nach dem modernen Völkerrecht ist der Angriffskrieg grundsätzlich moralisch geächtet und damit das Recht zum Krieg außer Kraft gesetzt. Legitim sind allein von den Vereinten Nationen mandatierte „militärische Sanktionen“ zum Zweck der Friedenssicherung, die als humanitäre Interventionen zum Schutz von Menschen in menschenrechtlichen Notlagen zu verstehen sind. Im Sommer 1990, als irakische Truppen in das benachbarte Kuwait einmarschierten und die USA unter dem damaligen Präsidenten George Bush ohne ein entsprechendes Mandat der Vereinten Nationen intervenierten, kam es zu einer Diskussion über die Frage der Notwendigkeit einer militärischen Intervention.
Recht im Krieg
Dabei kann in der US-amerikanischen Tradition die Idee des gerechten Krieges als geradezu paradigmatisch angesehen werden, weiß Walzer. Es gehörte lange zum außenpolitischen Selbstverständnis der USA, beim Eintritt in den Ersten Weltkrieg ebenso wie beim Eintritt in den Zweiten bis zur „Verteidigung der freien Welt“ im Kalten Krieg. Die USA sahen sich lange als Schutzmacht der Demokratie. Das Problem, mit dem Walzer sich mit der Thematisierung der Differenz zwischen dem „jus ad bellum“ und dem „jus in bello“ zuwendet, trifft den Nerv dieses Selbstverständnisses, denn ihm zufolge sind Recht zum Krieg und das Recht im Krieg „logisch voneinander unabhängig; es ist durchaus denkbar, dass ein gerechter Krieg ungerecht ausgetragen wird, oder dass ein gerechter Krieg sich strikt an die Regeln hält“.
Nach Walzer kann es nur drei Gründe geben, die es rechtfertigen, „in andere Staaten einzumarschieren und einen rechtmäßigen Krieg zu beginnen: um separatistische Bewegungen, die ihren repräsentativen Charakter unter Beweis gestellt haben, zu unterstützen; um ein Gleichgewicht zu der vorangegangenen Intervention einer anderen Macht zu schaffen; und um Menschen zu retten, die von einem Blutbad bedroht sind“. Im letzten Fall geht es darum, die dafür verantwortliche Seite militärisch zu schlagen: „Ihre militärische Niederlage ist eine moralische Notwendigkeit.“
Walzer behandelt neben dem amerikanischen Bürgerkrieg unter anderem die amerikanische Beteiligung im Ersten und Zweiten Weltkrieg über den Koreakrieg bis hin zum Vietnamkrieg. Mit Ausnahme des Vietnamkriegs handelt es nach seiner Ansicht in allen Fällen um gerechte Interventionen – in allen Fällen (außer dem Ersten Weltkrieg) hätten sich die USA im Verlauf der Intervention nicht gerechtfertigter Mittel der Kriegsführung bedient: vom Niederbrennen der Stadt Atlanta, der Nutzung der Überlegenheit ihres Kriegsgeräts ohne Rücksicht auf die Verluste in der Zivilbevölkerung in Korea und in Vietnam bis hin zur bewusst vernachlässigten Unterscheidung von militärischen und zivilen Zielen bei der britisch-amerikanischen Bombardierung deutscher Städte wie zum Beispiel Dresden.
Die letztgenannten Luftangriffe richteten sich sogar gezielt gegen Zivilisten, ebenso der Atombombenabwurf in Japan, konstatierte der bereits genannte Ludwig Siep. Im Fall von Hiroshima und Nagasaki nahm die US-Regierung mehr als 100.000 Todesopfer unter der Zivilbevölkerung billigend in Kauf, was laut Walzer ein schweres Kriegsverbrechen war. Von dem Mythos der USA als Schutzmacht von Freiheit und Demokratie gilt es daher Abschied zu nehmen. Generell dürfen, so Walzer, „diejenigen, die einen gerechten Krieg führen, keine ungerechten Mittel anwenden, um der gerechten Sache zum Sieg zu verhelfen“.
Das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 sieht Walzer als gerechten Kriegsgrund. Schließlich habe Israel das Recht, sich zu verteidigen, sagte er kürzlich in einem Interview mit dem Zeit-Magazin. An der Art der israelischen Kriegsführung habe er hingegen viel zu kritisieren. Er hält das Vorgehen der Israelis für einen „politischen, strategischen und moralischen Fehler“. Kritik an Israels Regierung übt der US-Philosoph, der aus einer jüdischen Familie stammt, schon lange. Benjamin Netanjahus Politik habe zwangsläufig zu einem Desaster geführt, so Walzer. Zwar habe es noch nie einen Krieg gegen eine unterirdische Stadt gegeben, aber „Israel hat einen Krieg begonnen, ohne Vorkehrungen für die Zivilbevölkerung zu treffen. (…) Israel wird für die humanitäre Lage verantwortlich gemacht, und zum Teil ist es das auch.“ Allerdings gebe es keine „genozidale Absicht“ Israels: „Was Israel da macht, ist kein Genozid.“
Wie kann jedoch kann ein Krieg beendet werden und ein Friedensschluss gelingen, der mehr bietet als eine Atempause bis zum nächsten Krieg? Diese Frage haben sich die beiden Politikwissenschaftler Lothar Brock und Hendrik Simon in einem vor knapp zwei Jahren in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte erschienenen Artikel gestellt. Die beiden Politologen vom Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt am Main beziehen sich auf Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ von 1795, die grundlegend und maßgeblich war für die moderne Bedeutung des Friedensbegriffs – und für die spätere Charta der Vereinten Nationen.
„Kant im Krieg“
Selten schienen die Zeiten ungünstiger für den Universalismus Immanuel Kants und speziell für seine Ideen „Zum Ewigen Frieden“ als im Jahr seines 300. Geburtstags, schreibt Oliver Eberl, Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Universität Marburg, in seinem Essay „Kant im Krieg“ in der April-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik. Vielen ist klar, dass die Ukraine den Krieg nicht verlieren dürfe, es aber in der momentanen Situation nicht danach aussehe, als könnte Russland verlieren. Mittlerweile zeigt sich, dass die Ukraine der Erschöpfung näher ist als Russland, und dass immer neue Waffensysteme und immer neue Einberufungen nötig sind, um die aktuelle Stellung zu halten, stellt Eberl fest und schließt daraus: „In einer kriegerischen Eskalationsspirale haben Despotien gegenüber Demokratien immer einen Vorteil.“
Im Nahen Osten hat die Terrororganisation Hamas über tausend Menschen niedergemetzelt und über zweihundert entführt, in der großen Mehrheit Zivilisten. Israel beantwortete die Anschläge mit einem Feldzug, der den Gazastreifen in Schutt und Asche legt und eine humanitäre Katastrophe ausgelöst hat. Die Vereinten Nationen, blockiert im Sicherheitsrat, zeigen sich bei alledem ohnmächtig; und die EU ist hochgradig uneins. Nicht zu vergessen die weiteren bewaffneten Konflikte weltweit, vor allem jener im Sudan. Schlechte Zeiten also für Friedenspläne, Abrüstungsvorschläge und Verhandlungslösungen.
Eberl erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Kant alles andere als ein weltfremder Idealist war. Im Gegenteil: „Der Realist Kant zügelt das Verlangen, den Schurken mit allen Mitteln zu besiegen und bestrafen zu wollen, weil er weiß, dass das einen künftigen Frieden unmöglich macht.“ Der Königsberger Denker hätte eigene Wege zur Demokratie präferiert statt Regime Change. Daher empfiehlt sich die Strategie, auch im Krieg an die Zeit nach dem Krieg zu denken. An diesen Moment müsse gedacht werden. Der Krieg darf für Demokratien eben nicht der Vater aller Dinge sein.
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