Polizist vor Gericht / Notwehr oder gezielte Tötung?
Elf Sitzungen lang musste sich ein Ex-Polizist vor einer Kriminalkammer wegen Totschlags verantworten. Am Ende heißt es Notwehr oder willentliche Tötung. Freispruch oder 30 Jahre Gefängnis. Das Urteil wird am 23. November gesprochen.
Es war ein langer Prozess. Während elf Sitzungen à jeweils drei Stunden ging es eigentlich einzig und alleine um die Frage, ob es Notwehr war, als am 11. April 2018 ein junger Polizist bei einer Verkehrskontrolle in Bonneweg einen Mann erschoss.
Am Ende fordert die Staatsanwältin eine 30-jährige Haftstrafe und die Verteidigung den Freispruch für jenen Mann, der inzwischen aus dem Polizeidienst ausgeschieden ist. Das Urteil soll am 23. November verkündet werden.
Für die Staatsanwältin ist es erwiesen, dass der damalige Polizist eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Er habe willentlich nach einer Gelegenheit gesucht, um von seiner Dienstwaffe Gebrauch zu machen und gezielt jemanden zu töten. Damals, am 11. April 2018, habe er die Möglichkeit gehabt und sie genutzt. Er sei kaltblütig, habe sadistische Tendenzen und Gewaltfantasien.
Die Verteidigung des heute 27-Jährigen sieht das alles komplett anders. Me Philippe Penning spricht von einer extremen Stresssituation, unter der sein Mandant damals bei der Kontrolle in Bonneweg gestanden habe. Als dann der Mercedes mit hoher Geschwindigkeit auf ihn zugefahren sei, habe er auf die Gefahr reagiert und geschossen. „Er musste sein Leben verteidigen, binnen wenigen Sekunden musste er eine Entscheidung fällen.“ Zu keinem Moment aber habe er vorgehabt, jemanden zu töten, so der Anwalt des Beschuldigten. Es sei keine Absicht gewesen, sondern ein Reflex, so Me Penning.
Nun muss das Gericht entscheiden. Gespannt sein darf man nicht nur auf das Urteil, sondern zunächst auch auf die Generalversammlung der Polizeigewerkschaft SNPGL. Das „Syndicat national de la Police grand-ducale“ kommt am Montagabend zusammen. Schwer vorstellbar, dass Gewerkschaftspräsident Pascal Ricquier kein Wort über die Geschehnisse in Bonneweg und Lausdorn verlieren wird. Er hat bereits durchblicken lassen, dass die Urteile, je nachdem, wie sie ausfallen, enorme Konsequenzen für die Polizeiarbeit und die Ausbildung haben werden.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
„Er hat bereits durchblicken lassen, dass die Urteile, je nachdem wie sie ausfallen, enorme Konsequenzen für die Polizeiarbeit und die Ausbildung haben werden.“ Aber hallo. Mit Gummiknüppeln zu einer Schiesserei wird wohl die Folge sein. Auch dass die letzte Instanz für den Polizisten eine Frau ist könnte zu seinen Ungunsten ausfallen. „Hätten sie nicht überlegen müssen bevor sie geschossen haben?“ Das Beispiel mit dem Säbelzahntiger hatte ich schon. Und wenn ein Polizist mit einer Waffe in der Hand kein Grund ist Folge zu leisten,dann hat der Täter doch sicher Schlimmeres im Sinn.Ohne zu überlegen.
Die Staatsanwältin kann ihre Darlegung über den Charakter des Angeklagten nicht aus der Luft greifen, sie weiß, was sie sagt (willentlich, kaltblütig, sadistisch, Gewaltfantasien)! Dafür werden langwierige Untersuchungen ja gemacht. Haben Frauen einen anderen Durchblick als Männer? (das in Bezug auf „die letzte Instanz eine Frau“…, JJ)
Wir müssen leider damit leben, dass es auch bei der Polizei schwarze Schafe geben kann. Bei dem kürzlich erschienenen Artikel über den Viandener Nussmarkt fiel mir als erstes wieder der Mord an ein argloses Paar ein, den der Bruder (Polizist) auf dem Gewissen hat!
Am Zweifelsfall zu Gonschten vum Beschëllegten.
Wann deen (Ex-)Polizist 30 Joer Prisong kritt, da muss als Konsequenz all Polizist seng Waff ofginn.
wéi deen agestallt gin as huen RH kläglech versoot.