/ „Novembermorde“: Die Suche nach dem Täter geht weiter
Am Dienstag (5.11.) wurde der Prozess der sogenannten Novembermorde aus dem Jahr 2016, bei denen ein nigerianischer Drogendealer und eine rumänische Prostituierte rücksichtslos erschossen wurden, vor der von Sylvie Conter präsidierten Kriminalkammer in Anwesenheit der beiden Angeklagten fortgesetzt.
Von Carlo Kass
Die Sitzung begann mit der Aussage einer Zeugin, die sich während des Prozesses bei der Polizei gemeldet hatte. Laut Staatsanwalt berief sich die einschlägig bekannte Frau auf eine verworrene Facebook-Geschichte. Wie sich herausstellen sollte, war sie „ferngesteuert“ und wurde von ihrem Anstifter auch noch bedroht.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten versuchte, nicht ohne auf die absurden Diskussionen in den sozialen Medien einzugehen, der Zeugenaussage Gewicht zu geben und forderte, dass der Anstifter in den Zeugenstand zitiert wird, um Licht in diese Affäre zu bringen, wobei sich seine Hoffnung in Grenzen hielt.
Wer saß hinten im Tatfahrzeug?
Die Staatsanwaltschaft widersetzte sich dieser Forderung und erklärte, laut den umfassenden Ermittlungen gebe es keinen dritten Verdächtigten, woraufhin der Verteidiger auf den Mord in Hassel verwies, bei dem die Angeklagten in zweiter Instanz entlastet wurden. Nach einer kurzen Pause gaben die Richter der Anfrage der Verteidigung nach.
Die Vorsitzende wies den Staatsanwalt an, den Verantwortlichen dieser umstrittenen Zeugenaussage heute um 15 Uhr, wenn nötig manu militari, in den Zeugenstand zu zitieren. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten zeigte sich erstaunt über die fragwürdige Verbindung der Zeugin mit der Familie des Hauptangeklagten.
Daraufhin kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen der Vorsitzenden und der Mutter des Hauptangeklagten, die darauf hingewiesen wurde, dass sich das Gericht später mit ihrer Rolle beschäftigen würde. Abschließend wurde die Videoaufnahme der Rekonstruktion des Mordes an dem Drogendealer gezeigt.
Dieser Film zeigt eine theatralische Darstellung des Hauptangeklagten, der alle Schuld auf den Mitangeklagten schob. Einzig bei der Frage der Untersuchungsrichterin, warum er seine blutbefleckte Hose behalten und das Tatfahrzeug sowie die Waffe gereinigt hatte, kam er in Erklärungsnot.
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