/ Null Toleranz bleibt Thema: Gewalt gegen Rettungskräfte stärker bestrafen
Ihr Job ist es, zu helfen – dabei werden sie selbst immer häufiger Opfer von Gewalt. Im Juni 2018 ging ein Gesetzesprojekt auf den Instanzenweg, das Gewalt gegenüber Rettungskräften stärker bestrafen soll. Am Mittwoch nun entschied der parlamentarische Justizausschuss, dass Rettungskräfte in den Artikel 269 gegen Rebellion – durch den bisher nur Polizeibeamte geschützt sind – integriert werden.
Beim Neujahrsempfang der Rettungsdienste am 16. Januar 2018 sprach Dan Kersch die steigende Gewalt gegen Rettungskräfte an. Der damalige Innenminister wollte die Situation zwar nicht dramatisieren, wies jedoch darauf hin: „Es ist wichtig, jetzt zu reagieren, bevor die Situation schlimmer wird.“ Er forderte konsequent Respekt und Wertschätzung gegenüber dieser wichtigen Arbeit: „Bei Gewalt gegen Menschen im Rettungswesen darf es null Toleranz geben.“ Kersch ließ seinen Worten Taten folgen. Nachdem im Juni ein Gesetzesprojekt gestimmt wurde, unterstrich er mit der Kampagne „Respekt 112“ sein Belangen. Mithilfe von Plakaten und einem kurzen Video, das in den sozialen Medien und im Kino ausgestrahlt wurde, sollten die Menschen darauf sensibilisiert werden, Rettungskräften den nötigen Respekt entgegenzubringen.
„Alleine in den sozialen Medien fand die Kampagne einen riesigen Anklang“, lautet die Bilanz des Innenministeriums. Die Botschaft habe sich wie ein Lauffeuer verbreitet, sowohl bei denjenigen, die selbst bei den Rettungsdiensten aktiv sind, als auch bei anderen. Ganze 83.000 Mal sei der Kurzfilm angesehen worden – und über 1.300 Mal wurde er geteilt. „Das Thema liegt den Menschen am Herzen. Das merken wir daran, dass auch noch sieben Monate nach dem Start der Kampagne viel über das Thema gesprochen wird“, heißt es weiter.
„Das kleinste Wort kann zur Eskalation führen“
Dass das Problem real ist, berichtete Thierry Ternes, Chef des Rettungszentrums SaDiff (Sanem-Differdingen), Anfang letzten Jahres dem Tageblatt gegenüber: „Menschen, die uns angreifen, sehen uns oft nicht als jemanden, der helfen will, sondern denken: Wer eine Uniform trägt, will etwas Schlechtes. Je nach Situation müssen wir extrem aufpassen, wie wir Sätze formulieren. Denn sonst kann das kleinste Wort zur Eskalation führen.“ Rettungssanitäter und Feuerwehrleute seien in den vergangenen Jahren um einiges vorsichtiger geworden. Die Aggressionen, von denen Ternes spricht, sind oft verbal. „Das reicht von herablassenden Beleidigungen bis hin zu Drohungen.“ Körperliche Übergriffe seien zwar eher selten, würden aber leider auch vorkommen.
Dass das Gesetzesprojekt bisher nur Rettungssanitäter und Feuerwehrleute angesprochen hat, liegt daran, dass die Beamten der Polizei bereits durch Artikel 269 des Strafgesetzbuchs gegen Rebellion geschützt sind. „Eigentlich war vorgesehen, ein eigenes Gesetz für Rettungskräfte zu stimmen. Der Staatsrat schlug aber stattdessen vor, die Mitglieder der Rettungsdienste im Artikel 269 zu integrieren“, erklärt das Innenministerium. Dieser Vorschlag wurde schlussendlich beibehalten.
Gesetz könnte im späten Frühling gestimmt werden
Alex Bodry (LSAP), Vizepräsident des parlamentarischen Justizausschusses, sieht vor allem den symbolischen Sinn hinter dem Gesetz: „Dadurch wird Polizisten und Rettungskräften gezeigt: Die Gesellschaft schätzt und unterstützt eure Arbeit.“ Dass das Gesetz allerdings im Alltag etwas bringt, bezweifelt er: „Ich denke nicht, dass wenn jemand im Affekt handelt zuerst denkt: Oh nein, ich werde härter bestraft, wenn ich jetzt aggressiv gegen einen Menschen in Uniform werde.“ Eine Reihe von Ländern, darunter auch Belgien, an dessen Gesetzeslage sich Luxemburg oft orientiert, haben beispielsweise kein Gesetz, das Rettungskräfte und Polizisten besonders schützt. „Es ist ja nicht so, dass jemand, der einen Polizisten oder einen Feuerwehrmann angreift, jetzt nicht bestraft wird“, betont Bodry. Es werde bisher nur kein Unterschied gemacht, ob das Opfer nun ein Bürger oder ein offizieller Helfer ist.
Der Vorschlag des Staatsrats, das Gesetz in den Artikel 269 zu integrieren, wurde am Mittwoch von der Justizkommission angenommen. Jetzt wird der Staatsrat erneut um eine zweite Meinung gebeten. Danach liegt es am Parlament, wann das Gesetzesprojekt gestimmt wird. Wann es also genau veröffentlicht wird, ist schwer zu sagen. Alex Bodry rechnet bereits im späten Frühling damit.
Übergriffe in Zahlen
Mit dem CGDIS wurde 2018 auch erstmals eine Meldeprozedur für den Fall eines Übergriffs eingeführt. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 sind über diesen Weg insgesamt 59 Meldungen beim CGDIS eingegangen.
Diese sind in drei Kategorien eingeteilt:
- Verbale Aggression: 36 gemeldete Fälle
- Körperliche Gewalt: 21 gemeldete Fälle
- Einsetzen von Waffen: 2 gemeldete Fälle
Hierbei handelt es sich alleine um die gemeldeten Zwischenfälle. Das Innenministerium schätzt, dass es eine noch viel höhere Dunkelziffer gibt. „Die Prozedur ist noch neu. Das bringt mit sich, dass noch nicht alle Feuerwehrmänner daran denken, eventuelle Fälle zu melden.“ Das CGDIS bietet den Opfern medizinische, psychologische und juristische Hilfe an. 2018 wurden zudem vier Anzeigen erstattet, wovon zwei vor Gericht kamen. Ein Urteil wurde bisher in keinem der beiden Fälle gesprochen.
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Wie vermag überhaupt irgend jemand – selbst wenn er unter Schwerkriminellen und Soziopathen aufgewachsen ist – auf die Idee kommen, ausgerechnet jene Leute zu verprügeln, die gerade dabei sind, jemandem aus der eigenen Familie oder Nachbarschaft das Leben zu retten? Mir vollkommen schleierhaft.
Dann kommt es irgendwann so wie in den Vereinigten Staaten wo die Rettungskräfte wie die Polizei bewaffnet ist, traurig aber sehr realistisch.
Menschen denen man helfen will ( Unfall usw. ) sollen doch froh sein wenn sich jemand im Ernstfall um sie kümmert und nicht zum Dank auch noch aggressiv reagieren.