Pandemie und Bildung / Nur den Schnelltest aus der Schule mit nach Hause nehmen – das geht nicht
Ab den Pfingstferien können sich Schüler zweimal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Einen Test mit nach Hause nehmen und keinen in der Schule machen, das geht allerdings nicht – es ist laut Bildungsministerium nicht vorgesehen. Der Grund liegt in der Formulierung der Einverständniserklärung.
In den Schulen wird die Menge an eingesetzten Schnelltests verdoppelt. Bislang konnte sich jeder Schüler einmal pro Woche selber in der Schule testen. Ab wann dies zweimal pro Woche möglich ist, war bislang nicht klar. Das Bildungsministerium bestätigt auf Tageblatt-Nachfrage, dass dies nach den Pfingstferien eingeführt wird. Zurzeit werden die zusätzlichen Schnelltests an die Schulen ausgeliefert, so das Ministerium.
In den Lyzeen soll demnach nach den Pfingstferien zweimal innerhalb der Schule getestet werden. In den Grundschulen bleibt es bei einem Test pro Woche. Den zweiten wöchentlichen Test bekommen die Schüler mit nach Hause, um sich dort testen zu können.
Wie steht es aber um die Schüler, deren Eltern keine Einverständniserklärung unterschrieben haben? Manche Eltern hatten die Absage an die Erklärung damit begründet, dass sie lieber ihre Kinder zu Hause unter ihrer eigenen Aufsicht testen lassen wollen, statt dass dies in der Schule gemacht werde. Mit dem zweiten Schnelltest für zu Hause hat man diesen Eltern nun diesen Wunsch erfüllt. Aber dennoch ist es für die Schüler, deren Eltern die Erklärung nicht unterschrieben haben, auch nach den Pfingstferien nicht gestattet, einen Schnelltest mit nach Hause zu nehmen. Dies sagt das Bildungsministerium auf Tageblatt-Nachfrage.
Keine neuen Einverständniserklärungen
Der Grund liegt in der Formulierung der Einverständniserklärung. Denn in dem „Consentement“ mussten die Eltern nicht nur ihre Erlaubnis für den Testvorgang innerhalb der Schule unterschreiben, sondern auch, dass sie den ersten Probetest, den die Kinder ja zu Hause durchgeführt haben, genehmigen und zudem, dass sie ein eventuell positives Resultat unverzüglich den dafür zuständigen Instanzen mitteilen.
Ohne eine solche Unterschrift könne man, so das Bildungsministerium, den Kindern auch den zweiten wöchentlichen Test nicht mit nach Hause geben. Es würden nach den Pfingstferien auch keine neuen Einverständniserklärungen an die Eltern verschickt.
Dennoch ist nicht alles verloren. Wenn Eltern sich nachträglich doch für die Teilnahme ihres Kindes an den Schnelltests entscheiden, können sie dies jederzeit dementsprechend unterschreiben, so das Ministerium. Aber dann muss das Kind auch den Test in der Schule durchführen. Nur den Schnelltest mit nach Hause nehmen, diese Möglichkeit wird den Eltern nicht gegeben.
Die Europaschulen bieten ihren Schülern zurzeit noch keine Schnelltests an. Auf Tageblatt-Nachfrage beim Bildungsministerium heißt es, dass diese sich noch nicht entschieden hätten, ob sie bei dem Programm mitmachen wollen.
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Wann Selbsttest doheeem, wei‘ gett dann d’Kontroll an den Enregistrement vun den Positiven gemeet wann net vum Lei’erpersonal?
Sollt awer och d’Lei’erpersonal dei‘ Resuiltater gesinn ? Neen !
Dest ass e medizineschen Akt, den dann misst vun Medizinpersonal ennerstohen mat Schweigeplicht !
Gambia, Greenhorn, Anfaenger ,
A wėi kéint et anescht sinn ??? Europaschoulen man rem wat se wellen! Fir di gett et keng covid gesetzer, keng solidarité, keng secherheet… Degoutant, voire illegal?! Mat se einfach zou bis hir hl. kids masken undinn an tester man. Basta
D‘Pandemie ass eriwwer, resp get just nach vun dem schwachsinnigen getests um Liewen gehaalen….
Get Zäit das och den leschten dat endlech kapeiert!
@Nomi: Wéivill Kanner hut DIr dann an der Schoul? Sidd Der betraff?