Sprach-, Musik- und Tanzkurse / Online-Alternativen werden nicht von allen Kunden angenommen
Fitnessstudios, Sprach-, Tanz- und Musikschulen haben mitunter eins gemein: Kunden zahlen oft schon im Voraus, um die Angebote wahrzunehmen. In Coronazeiten bedeutet dies: Viele Kunden haben bereits im Vorfeld für Leistungen bezahlt, die ihnen nun nicht angeboten werden können – zumindest nicht direkt vor Ort. Zahlreiche Anbieter zeigen sich flexibel und bieten als Alternative Onlinekurse an, doch nicht jeder Kunde scheint hiervon überzeugt zu sein.
Philippe Salomon, Direktor der Sprachschule Berlitz, gehört zu jenen Anbietern, die in diesen Zeiten möglichst flexibel sind. Seine Schule bietet Onlinekurse, Gutschriften oder eine Rückzahlung an. „Wir wollen nicht kompliziert sein“, so der Berlitz-Direktor. Es gebe einige Klienten, die ihre ganze Buchung storniert hätten – das seien jene, die einen Platz für ein Sprachcamp reserviert hatten. Zwischen 30 und 50 Prozent der Kundschaft sei jedoch auf die Kurse im Internet umgestiegen.
Besondes problematisch sei allerdings eine Sache: Rund 75 Prozent der Kunden von Berlitz sind Firmen. Solange sie geschlossen haben, kann dort auch nicht unterrichtet werden. Zwar sei es möglich, auf Onlinekurse zurückzugreifen, doch gegebenenfalls müssen Arbeitnehmer, die von der Sprachschule unterrichtet werden sollten, nun im Home-Office arbeiten – und für die sei es vielleicht dann doch etwas viel, nebenbei noch eine Sprache von zu Hause aus zu lernen. Problematisch sei es auch, wenn die Firma die Weiterbildung bezahlt, der Betroffene aber Kurzarbeit schiebt. Salomon befürchtet zudem, dass die Firmen nach dem „déconfinement“ zu Einsparungen gezwungen sein werden – und dann zuerst die Weiterbildungen streichen.
Es sei zwar noch unklar, wann die Sprachschulen wieder öffnen dürfen, aber vorbereitet sei man jetzt schon: Die Schule hält bereits einen großen Vorrat an Gesichtsmasken sowohl für das Personal wie auch für die Kunden bereit.
Bei Inlingua, einer Sprachschule, die ebenfalls viele Firmen betreut, ist die Situation ganz ähnlich: Die Kurse werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Was nun die Einzelkunden angehe, sei die Nachfrage nach dem „virtual learning“ nicht so groß wie manchmal behauptet, sagt Schulungsberater Mario Orrovechio. Die bezahlten Kurse werden gutgeschrieben, Stornierungen habe es bis dato keine gegeben.
Online Musik lernen
Sprachen online zu lernen, kann sich wohl noch jeder vorstellen. Wie sieht es aber mit Musikstunden aus? „Musik eignet sich hervorragend für ein Onlinestudium“, meint Andreas Marx, Geschäftsführer der privaten Musikschule Cavem. Allerdings greife derzeit höchstens die Hälfte der rund 700 Schüler auf das Angebot des Onlineunterrichts zurück. Das Ganze hänge natürlich auch von den technischen Möglichkeiten der Lehrer und der Schüler ab, so Marx. Es gebe Lehrer, die quasi Aufnahmestudios zu Hause besitzen, während andere nur über die Grundausstattung verfügten.
Im Notfall könne übrigens auch per E-Mail unterrichtet werden: Der Lehrer schickt dann eine Aufgabe an den Schüler und dieser antwortet beispielsweise mit einer MP3-Tonaufnahme. Falls gewünscht, würden sogar Kurse übers Telefon angeboten. Schülern, die die Onlinekurse ablehnen, werden die bezahlten Stunden gutgeschrieben. Eine Rückerstattung wolle Marx vermeiden – er bevorzugt eine Gutschrift: „Es ist immer besser, sich individuell zu arrangieren.“
Die Cavem bereitet sich intensiv auf die Wiedereröffnung vor, die für den 11. Mai geplant ist. „Wir sind gut vorbereitet. Im Gebäude besteht Maskenpflicht und es ist genug Gel zur Händedesinfektion vorhanden.“ In allen Proberäumen seien zwei Meter Distanz möglich, die Bereiche für Lehrer und Schüler seien markiert. In zwei Räumen sowie in der Rezeption sei zusätzlich eine Plastikwand installiert worden. Eine Kontrolle von öffentlicher Seite sei zwar in nicht vorgesehen, man biete es dem Ministerium aber an, sagt Marx.
Im Idealfall sollen Schüler ihr eigenes Instrument mitbringen, doch jenen, denen das nicht möglich ist, würde auch weiterhin ein Instrument zur Verfügung gestellt werden – diese werden dann regelmäßig desinfiziert. Auf die finanzielle Situation angesprochen, sagt Marx, dass sich die Musikschule derzeit über Wasser halten kann. Aber auch er fürchtet sich vor einer anschließenden Wirtschaftskrise: „Das Erste, wobei wohl gespart wird, sind die Musikstunden.“
Die Krise als Chance
Bei Music Factory, einer kleineren Privatschule, liegen die Dinge ganz ähnlich. Laut Jérémie Grandhaye, dem Gründer der Schule, nehmen ungefähr 50 Prozent der rund 150 Schüler an den Onlinekursen teil. Auch er ist der Meinung, dass sich Musik gut übers Internet lernen lässt. Vor allem bei Gitarre und Klavier sei das kein Problem – für Schlagzeug-Kurse eigne sich das Internet so einigermaßen, nur fürs Singen sei es eher suboptimal.
Music Factory schreibt Kunden, die das Onlineangebot nicht annehmen, die bezahlten Kurse für einen späteren Zeitpunkt gut. Forderungen nach Rückerstattungen habe es keine gegeben. Anfangs habe sich Grandhaye noch gefragt, ob Onlinekurse nicht billiger sein sollten, doch nun ist er der Meinung, dass das kein Argument für einen niedrigeren Preis sei, da die angebotene Qualität die gleiche sei.
Grandhaye gewinnt der Krise überdies etwas Gutes ab: „Wir haben nicht viel Zeit gehabt, um uns auf die Situation vorzubereiten, aber wir wollten schon lange Onlinekurse anbieten – und jetzt hat sich die perfekte Gelegenheit hierzu ergeben.“ Er habe der Handelskammer schon ein Konzept vorgestellt und hofft nun auf Unterstützung.
Er glaubt, dass einige Kunden auch nach der Krise auf das Angebot von Onlinekursen zurückgreifen werden – sei es, weil sie wegen Corona erst noch vorsichtig sein wollen, oder weil sie es grundsätzlich bevorzugen. Das Onlineangebot will Grandhaye auf jeden Fall ausbauen. Er hofft so auf mehr Kundschaft: Das Lernen übers Internet sei einfacher flexibler.
Tanzen vor dem PC
Und auch Tanzschulen greifen derzeit auf Onlinekurse zurück – auch wenn das Angebot wohl nicht so gut anzukommen scheint. Laut Alessia Esposito, Leiterin von Danse-Salsa.lu, greifen nur 10-20 Prozent ihrer Schüler hierauf zurück. Seit rund vier Wochen gibt sie Kurse über die Anwendung Zoom.
Dass nicht jeder Schüler das mag, ist ihr bewusst. Bereits bezahlte Kurse können für das nächstmögliche Datum gutgeschrieben werden. Für die ersten Onlinekurse hatte sie den Schülern die Möglichkeit geboten, so viel zu bezahlen, wie sie möchten. Das sei aber nicht so gut angekommen. Die Schüler hätten sie um feste Preise für die Internetkurse gebeten. Sie seien sehr verständnisvoll wegen der Situation, niemand hätte bis dato sein Geld zurückverlangt. Alle waren einverstanden, die bezahlten Kurse gutgeschrieben zu bekommen.
Sabrina Iacovazzi, Leiterin der gleichnamigen Tanzschule (spezialisiert auf Jazz, Hip-Hop und Ballett), bietet ihren Schülern momentan 30-minütige Kurse über Zoom an. Da bei ihr das neue Trimester erst im April beginnt, hätten die meisten Schüler eh noch nicht bezahlt. Was die paar Stunden betreffen, die noch vom vorigen Trimester übrig sind, habe niemand sein Geld zurückgefordert. Die Kunden zeigten sich solidarisch.
Unabhängig der Expertenmeinung (s. Kasten) ist der Dialog wie immer der beste Weg: Da es sich bei Zahlungen für Musik-, Sprach- oder Tanzkurse oft nicht um hohe Beträge handelt, ist es wohl am besten, sich mit dem Anbieter zu arrangieren.
Expertenmeinung
In den vorigen Wochen wurde die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) mehrmals mit Fragen bezüglich Fitnessstudio-Abonnements befasst, sagt die Juristin Marie Gilmer. Einige Kunden beschwerten sich, dass Anbieter die Beiträge von ihrem Konto abbuchten, obwohl die Studios geschlossen sind. Laut Artikel 1134 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches braucht der Kunde nicht zu bezahlen, wenn der Anbieter seine Dienstleistung nicht liefern kann, etwa wenn ein geschlossenes Fitnessstudio seine Geräte nicht zur Verfügung stellen kann. In dem Fall können die Zahlungen bzw. müssten die Abbuchungen eingestellt werden.
Es sei wohl der gleiche Artikel, der auch Probleme in anderen Bereichen regele, meint Gilmer. Eindeutig sei es aber nicht, und die Sache sei von Fall zu Fall verschieden. Bietet der Veranstalter eine Alternative in Form eines Onlinekurses an, dann hängt es davon ab, ob das neue Angebot gleichwertig ist. Bei Fitness-, Sport- und Tanz-Angeboten sei das wohl eher nicht der Fall. „Salsa über Skype zu lernen, ist wohl kompliziert“, sagt Gilmer. Bei anderen Kursen könne man die Sache anders sehen, wie z.B. bei Sprachkursen.
Gesetzlich geregelt sind Rückerstattungen bei Pauschalreisen („modification du Code de la consommation en ce qui concerne les voyages à forfait et les prestations de voyages liées“, ein Gesetz vom 5.4.2018). Allerdings wurde am 27. März eine großherzogliche Verordnung erlassen, die die entsprechenden Artikel aus dem „Code de la consommation“ außer Kraft setzt: Alle Rückerstattungen im Falle einer Annullierung einer Pauschalreise sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
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