/ Paragrafenreiter wollen an die Macht: CSV versucht der Umweltministerin Vorzugsbehandlung nachzuweisen
Die CSV bemühte am Freitag Paragrafen und Prozeduren, um nachzuweisen, dass der Genehmigungsantrag von Roberto Traversini zum Umbau seiner Gartenlaube von der Umweltministerin „absolut bevorzugt“ behandelt worden sei. Die Glaubwürdigkeit der Christsozialen leidet aber unter einer Zeitungsmeldung, derzufolge es der größten Oppositionspartei vor allem darum geht, die Dreierkoalition zu sprengen, um selbst wieder in die Regierung zu kommen.
Die CSV will wieder in die Regierung. Aber nicht erst nach den nächsten Wahlen 2023, sondern am besten noch in diesem Jahr. Die Wochenzeitung d’Lëtzebuerger Land hatte am Freitag berichtet, dass „sowohl Etienne Schneider als auch Xavier Bettel vor kurzem jeweils ein Angebot über ‚personnes interposées‘ erhielten, eine Zweierkoalition mit der CSV einzugehen“. Im Laufe des Vormittags bestätigten die Parteipräsidentin der DP, Corinne Cahen, und Vizepremier Etienne Schneider (LSAP) diese Meldung gegenüber RTL Lëtzebuerg. Beide hätten die Offerte aber abgelehnt und sich zur Dreierkoalition bekannt.
Die CSV-Fraktionsvorsitzende Martine Hansen bestritt am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz, dass „irgendjemand“ aus ihrer Partei anderen Parteien ein „offizielles“ Koalitionsangebot gemacht habe. Stattdessen gehe es der CSV jetzt darum, ihre Oppositionsarbeit zu machen, so Hansen weiter.
Die Oppositionsarbeit der CSV bestand in den vergangenen beiden Wochen vor allem darin, herauszufinden, ob Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) ihren Parteifreund Roberto Traversini bevorzugt behandelt hat, als sie ihm eine Genehmigung für die Renovierung seiner Gartenlaube erteilt hat. Nach zwei Anhörungen im parlamentarischen Umweltausschuss, von denen vor allem die erste laut Aussagen von Beteiligten turbulent verlaufen war, zeigten sich Martine Hansen und ihr Fraktionskollege Claude Wiseler jedenfalls fest davon überzeugt, dass es diese Vorzugsbehandlung gegeben habe. Der künftige grüne Vizepremier François Bausch hatte die aggressive Vorgehensweise der CSV im Umweltausschuss am Donnerstag in einem Tageblatt-Interview verurteilt und den Christsozialen vorgeworfen, mit Unterstellungen zu arbeiten, um die Dreierkoalition auseinanderzudividieren.
Betont zahm und sachlich
Die CSV gab sich am Freitag auf ihrer Pressekonferenz in ihrem Fraktionssitz in der hauptstädtischen rue de la Loge betont zahm und sachlich und hatte der Fraktionschefin den eher pragmatischen Abgeordneten Claude Wiseler zur Seite gestellt. Der CSV gehe es darum, dass bei der Genehmigung von Umbauarbeiten in Naturschutzgebieten und Grünzonen alle Bürger gleich behandelt werden, bekräftigte Martine Hansen. Anhand von Artikeln und Paragrafen aus dem Naturschutzgesetz und dem großherzoglichen Reglement zum Naturschutzgebiet „Prënzebierg“ versuchte sie zu belegen, dass diese Gleichbehandlung in der Affäre um Roberto Traversinis Gartenlaube nicht gegeben gewesen sei. Um den Umbau der Laube zu genehmigen, hatte sich die Umweltministerin auf Artikel 5 des großherzoglichen Reglements von 1991 berufen, demzufolge Arbeiten im Naturschutzgebiet „Prënzebierg“ erlaubt seien, falls sie im Interesse der Erhaltung und der Verwaltung der Schutzzone seien.
Diese Argumentation konnte die CSV-Politikerin aus dem Norden nicht teilen. Es sei denn, Artikel 5 würde immer zur Anwendung kommen, meinte Martine Hansen, was aber offensichtlich nicht der Fall sei. Ob Artikel 5 tatsächlich nur im Fall Traversini angewandt wurde, konnte Hansen aber nicht belegen, denn ihre Frage nach vergleichbaren Fällen habe die Umweltministerin nicht beantworten können.
Was die Grünzone anbelangt, in der die Gartenlaube ebenfalls steht, gelte das Naturschutzgesetz, erläuterte Martine Hansen. In Artikel 7.2 dieses Gesetzes steht, dass in Grünzonen nur „constructions légalement existantes“ mit einer ministeriellen Genehmigung umgebaut werden dürfen. Für Traversinis Laube gebe es aber keinen Beleg, dass sie „légalement existante“ sei, weil es keinen offiziellen Nachweis darüber gibt, wann das Häuschen gebaut wurde. Deshalb hatte sich Dieschbourg auf Artikel 7.1 des Naturschutzgesetzes berufen, der besagt, dass eine „construction existante“ renoviert werden dürfe, wenn diese Renovierung zu einer besseren Harmonisierung des Häuschens mit seinem natürlichen Umfeld beitrage.
Genehmigung ohne gesetzliche Basis?
Dieser Artikel habe aber keine legale Basis, weil der Staatsrat sich in seinem Gutachten offenbar am Begriff „construction existante“ gestört hatte, meinte Martine Hansen. Dieser Einwand des Staatsrates wurde aber bei der Umsetzung des Gesetzes nicht berücksichtigt, sodass das Naturschutzgesetz nun einmal den Begriff „construction existante“ beinhaltet. In den vergangenen Jahren sei aber nie auf diesen Begriff zurückgegriffen worden, meinte Hansen, deshalb könne sie nicht verstehen, weshalb es nun auf einmal anders sein soll.
Mit dieser eher dürftigen Argumentation wollte die CSV belegen, dass die Genehmigung von Carole Dieschbourg keine gesetzliche Basis habe und die Ministerin ihren Parteifreund Roberto Traversini bevorzugt behandelt habe.
Nicht viel überzeugender waren die Ausführungen des einstigen CSV-Spitzenkandidaten und Abgeordneten Claude Wiseler, der sich mit der Genehmigungsprozedur beschäftigte. Am 8. Juni 2019 hatte der Differdinger Förster Traversini darauf aufmerksam gemacht, dass Letzterer eine Genehmigung für die Arbeiten an seiner Laube benötige. Wiseler war sich am Freitag nicht sicher, ob das in anderen Fällen genauso passiert wäre.
Mehr erlaubt als beantragt?
In seinem anschließenden Genehmigungsantrag hatte Traversini dann beantragt, eine Holzfassade an seiner Laube anzubringen. Genehmigt wurden neben der Holzverkleidung aber auch ein neues Dach und die Erneuerung von drei Fenstern. „Wie kann eine Genehmigung mehr erlauben, als in dem Antrag angefragt wurde?“, wundert sich Wiseler. Was der CSV-Abgeordnete jedoch verschwieg: Die Renovierung der Fenster und des Daches hatte Traversini bereits begonnen, sodass der Förster in seinem Gutachten an die Ministerin vorschlägt, diese Arbeiten gleich mit zu genehmigen. Dieses Gutachten wurde vom Chef des Südbezirks bei der Natur- und Forstverwaltung unterzeichnet und der Umweltministerin zur Unterschrift vorgelegt.
Auffällig ist aber, dass die von Carole Dieschbourg unterzeichnete Genehmigung das Datum vom 12. August trägt, während das Gutachten, auf dem diese Genehmigung basiert, den Stempel vom 14. August trägt. Demnach vermutet Wiseler, dass die Genehmigung schon unterzeichnet war, bevor das Gutachten die Umweltministerin erreicht hat, nur damit es schnell gehe und niemand etwas merkt. Allerdings hatte Dieschbourg Anfang dieser Woche erklärt, dass ihr das Gutachten bereits zuvor auf elektronischem Weg zugestellt worden sei und die Papierversion in der Regel nur eine Formalität sei. Ferner bemängelte Wiseler, dass die Akte nicht komplett gewesen sei und demnach an den Antragsteller hätte zurückgeschickt werden müssen. Eine Genehmigung hätte unter diesen Umständen nicht ausgestellt werden dürfen.
Bevorzugt behandelt
Um den Vorwurf der Ungleichbehandlung zu untermauern, bemühte Claude Wiseler das Beispiel eines Bürgers, der im März dieses Jahres einen Genehmigungsantrag für den Bau einer Gartenlaube beim Umweltministerium eingereicht hatte. Weil seine Akte unvollständig war, wurde sie zurückgeschickt. Nachdem er alle erforderlichen Dokumente zusammen hatte, hat er den Antrag erneut im Mai eingereicht. Bis heute habe dieser Mann keine Genehmigung erhalten, bedauerte Wiseler.
In den beiden Ausschusssitzungen in dieser Woche hätten Carole Dieschbourg und ihre Beamten keine zufriedenstellenden Antworten auf die Fragen der CSV geben können, meinte Wiseler. Die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft im Umweltministerium habe den Sachverhalt zusätzlich erschwert, denn seitdem könne das Ministerium sich auf das Untersuchungsgeheimnis berufen, um eine Antwort zu verweigern.
Die CSV zieht daraus den Schluss, dass der Genehmigungsantrag von Roberto Traversini im Umweltministerium absolut bevorzugt behandelt worden sei. Konsequenzen wollten Martine Hansen und Claude Wiseler von der Umweltministerin noch nicht fordern. Erst wolle man den Donnerstag abwarten. An dem Tag wird Carole Dieschbourg eine Erklärung über die Genehmigungsprozedur vor dem Parlament abgeben. Anschließend werden die Abgeordneten in öffentlicher Sitzung darüber diskutieren.
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Daat grenzt u Mobbing à la CSV fir alles ze vertuschen waat si um Kerpholz hun. An di 2 op der Foto si grad di richteg Paafen
Dieses Rechtsgutachten ist natürlich ein pro domo Dokument, und man könnte gegebenenfalls ein dem entgegengesetztes Rechtsgutachten kriegen, gegen Knete, von ebenen anderen Rechtsverdrehern, also muss das Gericht am Ende entscheiden ob es Günstlingswirtschaft war oder nicht…! Falls es so war dann wird es aber eng für die nette Ministerin, in Sachen Glaubwürdigkeit der grünen Mandatsträger…..
Wie schon erwähnt,dieser Schuß geht nach hinten los. Ein Boxer der angeschlagen am Boden liegt beißt dem Sieger ins Knie. Die Beliebtheit der CSV beim Volke wird sich durch diese Wadenbeisserei nicht verbessern. Sogar wenn Fehler aufgedeckt werden,muss derjenige der ihn begangen hat geradestehn.Das muss aber nicht heissen,dass eine ganze Regierungspartei abtreten muss. Nach dem Motto:“ Schmeisst die Grünen raus.Wir übernehmen.“ Die CSV muss sich abfinden mit ihrer Niederlage und alles aussitzen. Im Aussitzen hat sie ja Erfahrung,sowie die Röcke aus dem Bistum.
Die CSV will partout wieder zurück an die Macht. Dazu sind ihr alle Mittel recht. Jetzt zeigt sie ihr wahres Gesicht.
Hallo liebe CSV, bitte den Ball etwas flacher halten. Vetternwirtschaft oder bevorzugte Behandlung gab es auch unter CSV Herrschaft. Habe es in den 80-gern erfahren, dass man es nicht so genau nimmt. Beweise stehen heute noch, bitte gerne zur Ansicht!
Einfach dégoûtant!
seit wéini ass een „paragraphenreiter“ well een op t’wouerecht pocht, an déi himmelschreiend vun delikter an infraktiounen ass?
Zanter dass ët onbescholte Bierger gëtt! 🙂
Ist das noch christlich oder kann das weg?
Wenn man von Ministern und Bürgermeistern erwartet, dass sie sich ebenso ans Gesetz halten wie jeder normale Bürger auch ist man also ein „Paragrafenreiter“?
Eine bevorzugte Behandlung eines Antrages ist eine Ungerechtigkeit, egal wenn dabei einer von den Grünen, der LSAP, DP oder CSV, noch von sonst einer Partei besser behandelt wird als einer ohne Beziehungen.
Naja,deï Gring hun mat déerTraversini-Geschicht eng fatzeg gestiicht,an och den Chef-Gringen,den Fränzi,ass nit immens beleïft;an elo probeïeren nun eben deï Schwaarz dovun ze profteïeren,obschon sie och vill Mëscht gebaut hun,an daat joërzingtelaang!An den Laangen vun Bieckerich,diën setzt op senger gringer Wollek an laacht sech een Eck ewëch!Oh Camille,komm fir e puërr Stonnen nees erëm an stouss deng Kollegen fërm mat dengem laangen Fouss an daat verlängert Reckkreiz!
“ Dee Laange vu Bieckerech… „. Wat ass dann dat fir eng Sprooch ? E bësse méi Respekt a Pietéit w.e.g. !