Gemeindewahlen / Parteien weiterhin im Wahlfieber: Wer hat vergessen, seine Plakate abzuhängen?
Seit dem 21. Juni müssen die Wahlplakate rund um Luxemburgs Straßen laut Reglement abgehangen sein. Dass dem nicht so ist, sieht man heute noch unter anderem in Esch und Cessingen. Was die Parteien in diesem Fall erwartet und, dass dies teuer werden könnte, erklärt Ralph Di Marco von der Straßenbauverwaltung.
Es scheint, als seien manche Parteien in Luxemburg noch im Wahlfieber. Allerdings nicht für die anstehenden Parlamentswahlen, sondern die Gemeindewahlen. Dies könnte man meinen, wenn man durch die rue de Belval in Esch läuft. Hier hängen nämlich noch übriggebliebene Wahlplakate der CSV. Doch nicht nur die CSV hat scheinbar vergessen, ihre Plakate abzuhängen, auch in weiteren Teilen des Landes sind noch Wahlplakate zu sehen. So zum Beispiel in Cessingen.
„Es kommt schon mal vor, dass Plakate von den jeweiligen Parteien vergessen werden“, erklärt Ralph Di Marco von der Straßenbauverwaltung. Bis zum 21. Juni mussten die Parteien die aufgestellten Plakate an den Straßen wieder entfernt haben. Das schrieb die Luxemburger Straßenbauverwaltung vor den Gemeindewahlen in einer Pressemitteilung. Wenn die Parteien die Plakate bis zu diesem Datum nicht entfernt haben, werden sie von der Straßenbauverwaltung kontaktiert und aufgefordert, die Plakate abzuhängen, so Di Marco. In manchen Fällen würden sie auch einen „Rappel“ geschickt bekommen.
Reagieren die Parteien nicht und die Plakate bleiben hängen oder stehen, „entfernen wir die Plakate dann selbst und stellen es der betroffenen Partei in Rechnung“, sagt Di Marco. Dies würde aber fast nie vorkommen, weshalb er kein Beispiel nennen kann.
Auf die Frage, ob die Straßenbauverwaltung in diesem Jahr bereits Plakate gemeldet bekommen habe, die noch in Luxemburg hängen, antwortete Di Marco mit einem Nein.
Ein weiteres Mal wird Luxemburg in diesem Jahr mit Plakaten geschmückt werden. Die Wahlplakate für die diesjährigen Parlamentswahlen am 8. Oktober dürfen ab dem 2. September aufgestellt werden. Stehen bleiben können diese dann bis zum 18. Oktober 2023.
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