„Rentrée“ / Pfeile, Sperrungen – und nicht toben: Das erwartet die Grundschüler ab Montag
Keine „Rentrée“ hat für so viel Diskussionsstoff gesorgt wie jene der Grundschule. An diesem Montag ist es nun so weit. Seit Beginn der Planung wurde ein enormer Organisationsaufwand betrieben, um die Vermischung der einzelnen Gruppen zu vermeiden. Aufgrund unzureichender Kapazitäten wurde in einem weiteren Schritt der Vermischung in bestimmten Fällen stattgegeben. Was erwartet die Grundschüler in den kommenden Wochen? Ein Überblick.
Nichts wird sein, wie es war. Nach zehn Wochen Pause wird an diesem Montag die erste Gruppe der Grundschüler wieder die Schulbank drücken. Der Schultag wird damit beginnen, dass das quasi grenzenlose Herumtoben im Schulhof entfallen wird. Die Kinder wurden im Vorfeld darüber informiert, wo sie sich genau treffen sollen. Dort werden sie dann gemeinsam mit ihrem Lehrer unter Einhaltung des Sicherheitsabstands in die Schule und anschließend in den Klassenraum geführt. Die Schulgebäude werden mit Absperrungen, Richtungspfeilen und Baustellenpylonen übersät sein. Am Eingang jeder Schule sowie in den einzelnen Klassenzimmern werden Desinfektionsspender aufgestellt. Die Kinder sollen sich zudem regelmäßig die Hände waschen.
Ab 7.50 Uhr wird eine Aufsicht im Schulhof garantiert. Bildungsminister Claude Meisch hatte auf einer Pressekonferenz, wohl ohne sich mit den anderen Akteuren abzusprechen, eine Aufsicht bereits ab 7 Uhr angekündigt. Nachdem die Lehrergewerkschaften gegen diese Entscheidung Sturm gelaufen waren, ließ Meisch kurz danach in einer knapp formulierten Pressemitteilung verkünden, dass diese Aufsicht erst ab dem 8. Juni realisierbar sei und nur in Ausnahmefällen möglich sei.
Die Schüler der Grundschule werden bis zum Beginn der Sommerferien am 15. Juli insgesamt 16 Schultage haben. Damit die Klassen im Kampf gegen Covid-19 möglichst klein gehalten werden, wurden diese gesplittet. Jeweils eine Woche lang kommt die Hälfte der Kinder in die Schule. Die andere Hälfte bleibt zu Hause oder geht in die Betreuungsstruktur. In der darauffolgenden Woche ist es umgekehrt.
In der Woche vor den Pfingstferien wird die erste Gruppe montags und dienstags in die Schule gehen, die zweite Gruppe mittwochs, donnerstags und freitags. Somit soll gewährleistet werden, dass alle Schüler noch vor den Pfingstferien ihre Lehrer wiedersehen und über die aktuelle Krisensituation aufgeklärt werden. Ab dem 8. Juni findet der Wechsel wochenweise statt.
Lernwoche
In der Lernwoche haben die Schüler vormittags fünf Unterrichtsstunden. Die Schule fängt stets um 8 Uhr an. Je nach Schule und Gemeinde geht der Unterricht bis spätestens 13 Uhr, oft nur bis 12.30 oder 12.40 Uhr. Die Pausen finden einerseits zeitversetzt und andererseits räumlich voneinander abgegrenzt (Markierungen, Absperrungen im Schulhof) statt. Jede Schule muss je nach Möglichkeit ihren eigenen Plan dazu entwerfen. Der Nachmittagsunterricht wird bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt. Das Gleiche gilt für den Sport- und Schwimmunterricht. Damit die Kinder diese Zeit gut überbrücken können, sollen die Eltern ihnen ein üppigeres Frühstück einpacken als gewohnt. Die mitgebrachte Frühstücksbox sollte von einer Serviette und einer Wasserflasche begleitet werden.
Nach Unterrichtsende können die Kinder entweder nach Hause gehen oder werden in ihrer Schule bis maximal 18 Uhr betreut. Die Eltern können ihre Kinder aber auch früher zu festgelegten Zeitfenstern im Laufe des Nachmittags abholen. Am Nachmittag werden die Kinder der Gruppe A lediglich betreut. Es gilt keine Anwesenheitspflicht und es findet kein Unterricht statt. Da die Kantinen geschlossen bleiben, haben die Kinder, die auch nachmittags in der Schule bleiben müssen, die Möglichkeit, sich eine „Frupstut“ zu bestellen. Je nach Schule und Gemeinde kann den Kindern auch anderes warmes oder kaltes Essen serviert werden.
Vulnerable Schüler und Lehrer können sich unter Vorlage eines Arzt-Attestes, welches die genauen Kriterien dazu vorgibt, vom Gang in die Schule freistellen lassen. Sie dürfen zu Hause bleiben. Je nach Situation und Anzahl dieser Personen, kann man zum Beispiel vulnerable Lehrer dazu einsetzen, vulnerable Schüler per Distanzkurs zu unterrichten.
Übungswoche
Die Schüler der Übungswoche bleiben im Prinzip zu Hause und wiederholen den Lernstoff, den sie in der Lernwoche gelernt haben oder machen die Aufgaben, die sie von den Lehrern für diese Woche bekommen haben. Müssen beide Eltern arbeiten gehen und können ihr(e) Kind(er) nicht zu Hause betreuen, können diese in der Übungswoche in der Betreuungsstruktur abgegeben werden. Von 8 bis 13 Uhr werden sie dort von Lehrkräften betreut, die mit ihnen den Lernstoff wiederholen und die Aufgaben machen. Nachmittags werden die Kinder der Übungswoche von Erziehern beaufsichtigt. Hier wird kein Lernstoff wiederholt. Was das Frühstück beziehungsweise das Mittagsessen betrifft, gelten hier die gleichen Regeln wie in der Lernwoche.
Beim Schülertransport dürfen sich die Gruppen nicht vermischen. Deshalb wird die Anzahl der Busse verdoppelt, beziehungsweise Busse müssen Strecken zweimal fahren. Eine Aufsichtsperson soll während der Fahrt überprüfen, ob die Schüler die Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Als Bildungsminister Claude Meisch seine Pläne der Rentrée zum ersten Mal vorgestellt hatte, galt als oberste Prämisse die strikte Nichtvermischung der Gruppen. Durch den enormen Organisationsaufwand, der von vielen Akteuren als Herkulesarbeit bezeichnet wurde, nahm man von dieser Prämisse ein wenig Abstand. Um zu vermeiden, dass außerhalb der Vormittage in der Lernwoche nur zwei oder drei Kinder von einer Person in einem getrennten Raum betreut werden müssten, hat man einer Vermischung solcher Gruppen für die größeren Schüler der Zyklen drei und vier stattgegeben. Das hat aber in der Folge für viel Diskussionsstoff gesorgt, weil der enorme Planungsaufwand eben dadurch so enorm war, um eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden und genau dies nun nicht mehr so strikt gehandhabt wird.
Das Meisch’sche Gebot
Bei der Gruppeneinteilung galt in einer ersten Phase das Gebot: Geschwister und gute Freunde sollen in der gleichen Woche zur Schule gehen. Als die Gruppenpläne dann von den Lehrern fertiggestellt waren, wurde ein neues Gebot vom Bildungsminister eingeführt. Es war das Gebot der Betreuung. Kinder, die nachmittags in der Schule betreut werden müssen, sollten zusammen in einer Gruppe sein. Das Kriterium der Geschwister oder Freundschaften wurde dadurch zweitrangig. Die Lehrer konnten ihre bereits ausgearbeiteten Pläne in den Mülleimer werfen und wieder neue erstellen. Durch das neue Meisch’sche Gebot konnte man sowohl Personal als auch Räumlichkeiten einsparen.
Die Umfrage, die zu diesem Zweck bei allen Eltern durchgeführt wurde, ergab folgendes Resultat: 52 Prozent der Kinder werden ausschließlich in der Lernwoche von 8 bis 13 Uhr in die Schule gehen. 28 Prozent der Kinder werden in der Lernwoche auch am Nachmittag von 13 bis 18 Uhr betreut. 40 Prozent der Kinder brauchen in der Übungswoche von 8 bis 13 Uhr eine Betreuung und 29 Prozent der Kinder auch am Nachmittag der Übungswoche.
Zyklus 1
Für den Zyklus 1 gelten einige Sonderregelungen. Die vier- bis sechsjährigen Kinder können sich innerhalb der Klasse auch mal näher kommen und dürfen auch mal Körperkontakt mit ihrem Lehrer haben. Dadurch werden diese Gruppen nach außen besser abgeschottet. Eine Vermischung der Gruppen ist hier strengstens untersagt. Das Bildungsministerium rät vom Gebrauch der Atemschutzmasken für Kinder unter sechs Jahren ab. Demzufolge gibt es im Zyklus 1 keine solche Pflicht. Für Kinder unter zwei Jahren ist der Gebrach einer Maske zudem verboten. Kinder der „Spillschoul“ dürfen keine eigenen Spielsachen mit in die Schule nehmen. Einzige Ausnahme: ein Kuscheltier.
Bei den drei- bis vierjährigen Kindern, die im „Précoce“ eingeschrieben waren, haben die Eltern ab dem 25. Mai die Wahl, ob sie ihre Kinder weiter dahinschicken wollen oder ob sie sie lieber zu Hause betreuen wollen. Auch die „Crèches“ öffnen am 25. Mai wieder. Bestehende Verträge zwischen den Eltern und den jeweiligen Einrichtungen werden aufgelöst. Die Wartelisten werden noch länger, als sie es bislang schon waren. Denn ab Montag gilt das Gebot: Eine Gruppe darf aus maximal fünf Kindern bestehen. Dafür wird ein Erzieher und ein eigener Raum benötigt. Deshalb haben Eltern ab jetzt die Möglichkeit, für ihre Kinder bis zum Alter von vier Jahren den „Congé pour raisons familiales“ zu nehmen.
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Dat Wuert „Meisch’sche Gebot“ as richteg benotzt!
„Gebot“ – an wou de Prophet um Bierg stung – huet den Här Meisch him seng Geboter gin.
E Riesentheater ouni vill Sënn! Dat ganzt huet de Kanner méi geschued wéi genotzt, vu dat sie souwisou am mannsten a Gefohr waren, awer doduerch 10 Woche Schoul verluer hun. MMn war et an der Haaptsach eng Moosnahm fir d’Eltere während dem Confinement ze beschäftegen.
Eis Kanner ginn zu Roboteren erzunn.