Colmar-Berg / Planänderung für das „Mini-Schloss“: Gemeinde informiert Bürger über die geplante erbgroßherzogliche Residenz
Am Mittwochabend hatte der Gemeinderat die Einwohner Colmar-Bergs zu einer Informationsversammlung eingeladen, bei der es um die geplante Residenz der erbgroßherzoglichen Familie auf dem Areal des bestehenden Schlosses ging.
Sagen wir es gleich vorweg: Pläne, was die Residenz für Erbgroßherzog Guillaume, Erbgroßherzogin Stéphanie und ihre beiden Söhne Charles und François anbelangt, soll es offiziell noch nicht geben, so Bürgermeisterin Mandy Arendt. Die Informationsversammlung diene lediglich dazu, die Bürger über die im Gemeinderat einstimmig verabschiedeten und bei den zuständigen Ministerien beantragten Änderungen des allgemeinen Bebauungsplans der Gemeinde sowie des Teilbebauungsplans für das Areal des großherzoglichen Schlosses zu informieren.
Zur Erklärung: Im allgemeinen Bebauungsplan ist eine Sonderzone „Großherzogliches Schloss“ ausgewiesen, die das gesamte Territorium umfasst, das zum großherzoglichen, dem Luxemburger Staat gehörenden Wohnsitz gehört. Diese Sonderzone ist für Gebäude, Infrastrukturen, Anlagen und Grünflächen im Zusammenhang mit der Bestimmung des großherzoglichen Schlosses bestimmt.
Aus zwei mach drei
Bis dato ist diese Zone in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen gibt es unter der Bezeichnung SPEC-GD den Teil des Areals, auf dem Gebäude, Infrastrukturen und Anlagen, die in direktem Zusammenhang mit den Bedürfnissen des Standorts stehen und sich harmonisch in das bestehende Naturerbe einfügen, zugelassen sind. Der zweite Teil, unter der Bezeichnung SPEC-GDe, umfasst die Grünanlagen, Parks sowie Spiel- und Erholungsflächen, mit nur leichten Bebauungen, die dem Zweck des Gebietes entsprechen.
Für den letztgenannten Bereich beschloss der Gemeinderat eine erste wesentliche Änderung des Bebauungsplans. In Zukunft sollen hier auch Fahrzeugzufahrten und befahrbare Wege sowie Bauten und Einrichtungen, die eine Zugangskontrolle und -sicherung zum großherzoglichen Schlossbereich ermöglichen, zugelassen werden.
0,36 Hektar Land umklassiert
Die beantragten Änderungen an den beiden obengenannten Bebauungsplänen sehen des Weiteren einen dritten Teil der Sonderzone unter der Bezeichnung SPEC-GDr vor. Zugelassen sind hier die Errichtung eines Einfamilienhauses sowie die damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Nebengebäude und Anlagen. Hervorgehoben wird auch in diesem Fall, dass sich jedes Bauwerk harmonisch in das bestehende Naturerbe einfügen muss. Wie aus dem Situationsplan des Studienbüros Zeyen&Baumann ersichtlich, befindet sich dieser dritte Teil auf einer 0,36 Hektar großen Fläche im Hauptpark des bestehenden Schlosses in Richtung Welsdorf.
Es sei abschließend noch erwähnt, dass nun die zuständigen Ministerien dem Antrag auf Änderungen der Bebauungspläne stattgeben müssen, bevor die Planungen an der Residenz der erbgroßherzoglichen Familie weitergeführt werden können. Erinnern wir auch daran, dass die Kosten für dieses Projekt die erbgroßherzogliche Familie selbst trägt und dass das Areal, auf dem die Wohneinheit entstehen soll, weiterhin im Besitz des Luxemburger Staates bleibt.
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