Justiz / Polizist im Fall Lausdorn-Verfolgungsjagd mit Todesfolge freigesprochen
Das Bezirksgericht Diekirch hat entschieden. Ein am tragischen Verlauf eines Polizeieinsatzes im April 2018 in Lausdorn beteiligter Beamter wird freigesprochen. Ein ebenfalls beteiligter Automobilist wird zu einem Fahrverbot auf Bewährung verurteilt.
Mit Spannung wird seit mehr als viereinhalb Jahren auf ein Urteil über einen Polizeieinsatz mit Todesfolge gewartet. Es geht um den tödlichen Unfall im Rahmen einer Verfolgungsjagd im April 2018 in Lausdorn im Norden des Landes. Vor Gericht ging es um die Frage, ob der Fahrer eines Polizeiwagens eine Mitschuld trägt. Es ging auch um die Frage, inwiefern der Automobilist belangt werden müsse, der durch seine Flucht die Verfolgungsjagd und die sich daraus ergebenden Konsequenzen eigentlich ausgelöst hatte.
Am Donnerstagmorgen hat das Bezirksgericht Diekirch nun in erster Instanz ein Urteil gefällt.
Fahrverbot und Geldstrafe
Der beteiligte Polizist wird auf der ganzen Linie freigesprochen. Der Autofahrer, der sich einer Polizeikontrolle durch Flucht entzogen hatte, wird wegen Zuwiderhandlungen und Alkohol am Steuer zu 18 Monaten Fahrverbot auf Bewährung und zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er für die Justizkosten in Höhe von 5.000 Euro aufkommen.
Zu den Fakten: Bei einer Verkehrskontrolle in Lausdorn in der Nacht vom 13. auf den 14. April flüchtet ein Autofahrer vor einer Polizeikontrolle. Zwei Polizeifahrzeuge sind beteiligt. Bei ihrer Verfolgungsjagd und einem sich daraus ergebenden Wendemanöver eines der Polizeifahrzeuge auf der viel befahrenen N7 kommt es zu einem Zusammenstoß der Polizeifahrzeuge. Dabei stirbt ein Polizist, eine Polizistin wird schwer verletzt – an den Folgen leidet sie bis heute.
Der Polizist, der die Verfolgung aufgenommen und das andere Polizeifahrzeug gerammt hatte, wird freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in ihrer Strafforderung noch eine gewisse Mitschuld zugerechnet.
Was den Autofahrer anbelangt, der sich durch Flucht der Polizeikontrolle entzogen hatte, warf sein Anwalt Me Baulisch die Frage auf, ob ein Strafgericht überhaupt kompetent sei, in dieser Frage zu entscheiden oder ob nicht ein Polizeigericht dafür zuständig sei. Allerdings wären die Vorwürfe dann bereits verjährt. Man darf also gespannt sein, ob der Autofahrer nun ob seiner Strafe in Berufung gehen wird.
Der Freispruch für den beschuldigten Polizisten sei „eine gute Nachricht“, so Pascal Ricquier von der Polizeigewerkschaft SNPGL. Mehr wollte er dazu nicht sagen.
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