/ Prozess um Einbruch: Wegen ein paar Schokoriegel hinter Schloss und Riegel?
Vergangenen November ist ein Mann in einen Supermarkt im hauptstädtischen Bahnhofsviertel eingebrochen. Seine Beute waren ein paar Riegel Schokolade. Dem Täter droht nun bis zu einem Jahr Haft.
An einem Sonntag im November 2018, kurz vor Mitternacht: Eine Frau beobachtet, wie ein Mann in einen seit mehreren Stunden geschlossenen Supermarkt im Bahnhofsviertel einsteigt. Sofort verständigt sie die Polizei, die mehrere Beamte losschickt.
Die finden die Schiebetür des Supermarkts aufgehebelt vor – und erwischen den Einbrecher im Inneren, der sich vergeblich hinter einem Regal versteckt hat. Ohne größere Probleme konnten die Polizisten ihm Handschellen anlegen.
Seine bisherige Beute: Der Mann hatte auf seinem Streifzug mehrere Riegel Schokolade gegessen und ein paar Riegel in die Hosentasche gesteckt.
Jetzt muss sich der Mann vor dem Luxemburger Gericht verantworten. Da erklärt er, dass er zum Tatzeitpunkt obdachlos gewesen sei. Ihm sei kalt gewesen und er habe Hunger gehabt.
Die Richterin wollte von dem Angeklagten wissen, weshalb er denn nicht die offiziellen Anlaufstellen genutzt habe, anstatt in den Supermarkt einzubrechen. Die Antwort, dass er in den sozialen Einrichtungen einfach nicht satt geworden sei, will ihm die Richterin aber nicht abkaufen. Sie mutmaßt, dass der Angeklagte in das Geschäft eingebrochen sei, um dort seine Drogen zu konsumieren.
Seit dem Einbruch sitzt der Mann in Untersuchungshaft – und gibt an, seitdem drogenfrei zu leben und das auch weiterhin zu wollen. Allerdings hat er schon mehrere Entzugsprogramme erfolglos durchlaufen.
Die Verteidigerin des Angeklagten stellt die geringe Beute im Wert von insgesamt nicht einmal zehn Euro heraus: Nur der Hunger habe ihren Mandanten zur Tat getrieben. Deshalb fordere sie eine Bewährungsstrafe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten nahe, den Drogen abzuschwören. Nur ohne Drogen könne man dem Mann noch eine Chance geben. Er spricht von einer Bewährungsstrafe unter bestimmten Auflagen.
Doch das geht gar nicht: Denn der Angeklagte war bereits 2011 zu sechs Monaten Haft wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden. Es wurden zwölf Monate Haft wegen Einbruch und Diebstahl gefordert. Das Urteil wird am 31. Januar gesprochen.
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Nein, eben nicht „nur wegen ein paar Schokoriegeln“, sondern wegen Einbruchs. Zum Vergleich: Wenn ich jemanden bei mir zu Hause überrasche, möchte ich den auch wegen Einbruchs verknackt sehen, selbst wenn ich gerade noch rechtzeitig aufgetaucht bin, bevor er den Topf mit Goldmünzen im Keller entdeckt hat.
Sehe ich auch so!
Der Einbruch ist die Straftat, die nicht durch die Höhe der Beute beeinflusst werden darf.
einbruch ist einbruch