/ Prozess um vorsätzliche Körperverletzung: Gewalt an Kindern ist strafbar
Es gibt immer noch Menschen, die „eine gute Tracht Prügel“ als Teil des Erziehungsprogramms sehen. Dabei wird die Tatsache ignoriert, dass in Luxemburg eine solche physische Züchtigung an Kindern vom Gesetz her verboten ist. Wird man der vorsätzlichen Körperverletzung am eigenen Kind beschuldigt, dann wirkt sich das entscheidend auf das Strafmaß aus.
Von Carlo Kass
Am Montag musste sich das Paar Sherryl R. und Khalaf O. vor der von Robert Welter präsidierten Kriminalkammer in Diekirch wegen Schlägen und vorsätzlicher Körperverletzung an dem zum Tatzeitpunkt 11-jährigen Jungen der Frau verantworten. Der Angeklagte wohnte mit dem Opfer und seiner Mutter während der Tat zusammen.
Neben Zeugenaussagen, der Mann habe das Kind regelmäßig geschlagen, ging es konkret um den 13. Juni 2018. Damals soll der Angeklagte den Sohn seiner Lebensgefährtin grün und blau geschlagen haben. Auf die Vorwürfe angesprochen, sagte der Beschuldigte, er habe mehrmals mit einem Schuh und einem Kabel auf das Gesäß des Kindes eingeprügelt, weil der Junge gelogen haben soll.
Drei Jahre Haft gefordert
Die Mutter des Opfers meinte, sie bedaure die Tat, und versicherte den Richtern, dass der Junge, der inzwischen in einem Internat untergebracht wurde, in Zukunft nicht mehr geschlagen werde. Es handele sich um einen einmaligen Ausrutscher, der sich aufgrund der zwischenmenschlichen Probleme des Jungen in der Schule ereignet haben soll.
Die Staatsanwältin wunderte sich darüber, dass die Angeklagte als Mutter eine solche – wenn auch einmalige – Maßregelung an ihrem Kind zuließ. Sie hielt am Vorwurf der vorsätzlichen Schläge und Körperverletzung fest und forderte für Khalaf O. zwei Jahre und für Sherryl R. ein Jahr Haft sowie eine Geldstrafe, ohne aber eine konkrete Summe oder eine eventuelle Bewährungsfrist zu bestimmen.
Das seit dem 1. November 2018 neu strukturierte Büro des Familienrichters (JAF) hat zudem eine juristische Verwalterin ad hoc genannt, die am Montag als Nebenklägerin einen psychischen und materiellen Schadenersatz von insgesamt 5.000 Euro für das Opfer einklagte – etwas, mit dem sich die beiden Angeklagten einverstanden erklärten. Das Urteil wird am 7. Februar gesprochen.
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