Verkehr / „Raser“ auf Ortseinfahrten: Eine Regelung durch Ampeln wie in Frankreich ist in Luxemburg nicht möglich
„Raser“ auf der Zufahrtsstraße in eine Gemeinde: Das Problem beschäftigt regelmäßig politisch Verantwortliche. Schilder, Warnhinweise und andere Maßnahmen fruchten nicht oder zu wenig. In Frankreich regeln Ampeln die Geschwindigkeit herunter. In Luxemburg geht das nicht, wie aus einer Antwort des Transportministeriums hervorgeht.
Das Problem beschränkt sich nicht nur auf das Großherzogtum. Der CSV-Abgeordnete Jean-Paul Schaaf macht in seiner parlamentarischen Anfrage darauf aufmerksam, dass anderswo Ampeln helfen, den Verkehr in Städte hinein zu regeln. Schaaf ist der ehemalige Bürgermeister von Ettelbrück und kennt Probleme wie diese.
Schaaf verweist auf Frankreich. Dort haben viele Gemeinden am Ortseingang Ampeln aufgestellt, die bei angemessener Geschwindigkeit auf Grün schalten, bei zu schnellem Fahren auf Rot bleiben. Dieses System sei seit 2021 sogar im Nachbarland gesetzlich verankert, schreibt Schaaf. Er fragt Transportministerin Yuriko Backes (DP), ob sie Kenntnis von diesem System hat und ob in Luxemburg eine Einführung dieses Systems möglich ist.
„Code de la route“ regelt Ampeleinsatz
Ministerin Backes antwortet, dieses System sei in ihrem Haus bekannt – zumal die Ampeln meist in Kombination mit Zebrastreifen im Nachbarland installiert seien. Allerdings begrenze der heimische „Code de la route“ den Einsatz von Ampeln, um den Verkehr zu führen. Im Land werden die Kriterien der „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ aus Deutschland angewendet. Das sind im Wesentlichen drei Stück.
Demnach werden Ampeln dann eingesetzt, wenn es darum geht, die Verkehrssicherheit von Straßennutzern zu garantieren oder einen zufriedenstellenden Fluss des Verkehrs zu ermöglichen. Und sie werden dann eingesetzt, wenn es darum geht, den Verkehr zu führen und beispielsweise den öffentlichen Transport oder Rettungsdienste zu bevorzugen, heißt es in der Antwort.
In Luxemburg gilt das vor allem für Vorfahrtsregeln auf Kreuzungen, an Zebrastreifen, zur Sperrung von Tunneln, bei Zwischenfällen oder beim Unterhalt des Verkehrsnetzes, sprich Straßen-Baustellen. Der Schaafschen Idee, es Frankreich gleichzutun, erteilt das Tarnsportministerium eine Absage. Vielmehr seien bauliche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer „richtige“ und „nachhaltige“ Lösungen, antwortet die Behörde.
Das sind unter anderem in die Straße eingebaute Grüninseln, die umfahren werden müssen, Fahrbahnschwellen, bei denen abgebremst werden muss, oder Busspuren zur Priorisierung des öffentlichen Nahverkehrs. Das zwinge Verkehrsteilnehmer, eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten, heißt es in der Antwort weiter.
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