/ Ratskammer entscheidet, ob es zum Prozess in der „Bommeleeër“-Affäre kommt
Die Ratskammer („Chambre du Conseil“) ist ein wichtiges Element in der luxemburgischen Gerichtsbarkeit. So entscheidet sie zum Beispiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft darüber, ob es, nach Abschluss aller Ermittlungen, zu einem Prozess gegen die elf Beschuldigten in der „Bommeleeër“-Affäre kommt – oder nicht.
In der Luxemburger Gerichtsbarkeit ist die Ratskammer („Chambre du Conseil“) ein wichtiges und fest verankertes, unabhängiges Element. Eigentlich handelt es sich um eine Untersuchungsgerichtsbarkeit. Sie funktioniert als Kollegialgericht bestehend aus drei Richtern. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Nur Beschuldigte, Angeklagte oder Nebenkläger sowie ihre respektiven Anwälte sind zugelassen.
„Bommeleeër“-Affäre
Das Bezirksgericht Luxemburg hat zwei permanente Ratskammern. In Diekirch kommt diese Kammer nur im Bedarfsfall zusammen. Die „Chambre du Conseil“ muss nicht bei jedem Prozess eingeschaltet werden, allerdings ist sie im Verlaufe der Prozedur im Prinzip immer dann mit dabei, wenn ein Untersuchungsrichter ermittelt hat, so Gerichtssprecherin Diane Klein. Also bei Verbrechen oder wenn Hausdurchsuchungen nötig waren. Deshalb wird auch in der sogenannten „Bommeleeër“-Affäre die Ratskammer in absehbarer Zeit aktiv werden. Das kann allerdings noch dauern.
Wohl sind jetzt seit Juli dieses Jahres insgesamt elf Personen beschuldigt, doch die Ermittelungen seien noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung betonte, es seien noch punktuelle Untersuchungen nötig. Nach Abschluss dieser Ermittlungen geht das Dossier zurück in die Hände der Staatsanwaltschaft. Die befasst dann die Ratskammer. Entweder mit einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens („non-lieu“) oder einem Antrag auf einen Prozess. Im letzteren Fall muss eine Anklageschrift verfasst und ein Verweis in eine Strafkammer beantragt werden.
Gesamten Prozess neu aufrollen
Eine Entscheidung darüber, ob, gegen wen und wegen welcher Anklagepunkte es einen Prozess geben wird, obliegt den Richtern dieser „Chambre du Conseil“. Sie könnten beispielsweise aber auch das Verfahren gegen den einen oder anderen Beschuldigten einstellen. Eine Frist ist ihnen bei ihren Beratungen jedenfalls nicht gesetzt. Nach der Entscheidung können alle Parteien innerhalb von fünf Tagen Einspruch einlegen.
Wenn die Ratskammer grünes Licht für eine Prozessführung gibt, ist davon auszugehen, dass der gesamte Bombenleger-Prozess neu aufgerollt wird.
Im Mittelpunkt dieses Verfahrens würden dann gemeinsam mit den bisherigen Beschuldigten Marc Scheer und Jos Wilmes insgesamt maximal elf Leute stehen. Für sie gilt aber weiterhin die Unschuldsvermutung bis zu einer eventuellen definitiven Verurteilung.
Wenn die Ratskammer hingegen entscheidet, das ganze Verfahren einzustellen, dann ist es vorbei mit der Affäre. Es sei denn, es tauchen gänzlich neue Elemente auf.
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Wetten das die ganze Affäre sang- und klanglos beendet sein wird, das Verfahren wird einfach eingestellt werden, es ist zu lange her, und sowieso niemals die Absicht bestand das ganze aufzuklären, meiner Meinung nach! Denn viele wissen was dahinter steckt, aber reden will sowieso keine bis jetzt.