Editorial / „Recht auf Abschalten“: Arbeitszeit und digitale Mittel müssen effizienter eingesetzt werden
Bereits seit einigen Jahren werden die Arbeitsabläufe digitaler. Durch Smartphones und ähnliches können Nachrichten, Dokumente und E-Mails überall aufgerufen werden – egal, ob im Büro, unterwegs, zu Hause auf dem Sofa oder während des Urlaubs in Italien auf einer Liege am Strand. Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt zusehends. Dieses Phänomens nimmt sich jetzt die Europäische Union an und möchte ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ festschreiben. Auch der luxemburgische „Conseil économique et social“ spricht sich dafür aus, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Abschalten bekommen.
So manche Arbeitnehmer checken bereits beim Frühstück schnell ihre E-Mails oder auch am Feierabend, ob jener wichtige Antrag endlich genehmigt wurde. Auf der anderen Seite wird das Internet während der Arbeitszeit auch zu privaten Zwecken benutzt. Dann hängt die zeitliche Verfügbarkeit von der Art der Tätigkeit ab, die jemand durchführt: Kreative Berufe funktionieren anders als eine Stelle, bei der Anträge bearbeitet werden, oder Büros mit festgelegten Öffnungszeiten. Und wer Spaß an seinem Job hat und in einem guten Arbeitsklima arbeitet, dem macht es weniger aus, wenn er auch in seiner Freizeit manchmal noch erreichbar sein muss.
Das Coronavirus und die großflächige Einführung des Home-Office haben diese negative Entwicklung der Work-Life-Balance noch mal beschleunigt. Zu Beginn der Krise hatten 69 Prozent der Arbeitnehmer ihr Büro im eigenen Zuhause eingerichtet. Mit der Konsequenz, dass Arbeit und Freizeit oft nicht mehr räumlich getrennt sind. Während die einen von der größeren Flexibilität und wegfallenden Pendelei zum Arbeitsplatz profitieren, macht es anderen zu schaffen, dass sie keinen adäquaten Arbeitsbereich in den eigenen vier Wänden zur Verfügung haben oder sich gleichzeitig um die Kinder kümmern müssen.
Ist ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ in der heutigen Zeit überhaupt noch in der Praxis durchsetzbar? Und sind Arbeitnehmer selbst dazu in der Lage, auf ihr Recht zu pochen? Viele wünschen sich vor allem eines: eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privat- beziehungsweise Familienleben. Ein ständiges Erreichbar-Sein kann der körperlichen und geistigen Gesundheit schaden, hieß es dazu aus dem EU-Parlament. Auch Prof. Dr. Claus Vögele, Leiter der Forschungsgruppe „W@W“ (Wellbeing @ Work), sagt in einem Tageblatt-Artikel, dass es gut ist, eine solche Rechtssicherheit zu schaffen.
Neben der Rechtslage ist es genauso wichtig, dass für die richtigen Bedingungen gesorgt wird, die es zulassen, nach Arbeitsschluss „abzuschalten“. Hier stehen die Arbeitgeber in der Verantwortung, die selbst mit gutem Beispiel vorangehen sollen. Nur so kann durch die Pandemie auch etwas Positives entstehen: Aus den Erfahrungen der jetzigen Home-Office-Zeiten könnten Arbeitgeber lernen, die Zeit und die digitalen Mittel effizient einzusetzen, anstatt dass sich ein ständiges Erreichbar-Sein einschleicht oder dieses am Ende sogar gefordert wird.
Das Digitale wird von unser Gesellschaft zum „ Non Plus Ultra „ erhoben. Bürger die sich dem verweigern ,aus Altersgründen der Vorzeit der Computertechnik entstammen, werden von Banken, Behörden, ……der Gesellschaft ins Abseits gedrängt, müssen auf bisherige normale Vorgänge des täglichen Alltags verzichten. Nein , diese Gesellschaft will das Digitale in allen Bereichen des privaten, beruflichen, öffentlichen Leben, soll sie nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen picken , sondern das Recht auf Abschalten verwirken.