Luxemburg / Regierung legt Gesetzesentwurf zum Informationszugang für Journalisten vor
Angekündigt wurde er vor fast genau einem Jahr, jetzt ist er da – ein Gesetzesentwurf der Regierung, der den Informationszugang von Berufsjournalisten verbessern soll. Das geht aus einer Pressemitteilung des Staatsministeriums vom Mittwochnachmittag hervor. „Um die Arbeit von Berufsjournalisten zu erleichtern, wird ein Recht auf Zugang zu Informationen eingeführt, das Teil einer umfassenderen Reform ist, die die demokratische Debatte und die Pressefreiheit in Luxemburg fördern soll“, heißt es in dem Schreiben. „Mit der Vorlage dieses Entwurfs kommt die derzeitige Regierung einer langjährigen Forderung des Presserats nach, dieses Recht auf Zugang zu Informationen gesetzlich zu verankern.“
Der Informationszugang werde in einem Gesetzentwurf zur Änderung von drei Gesetzestexten verankert, der am 17. Juli vom Regierungsrat verabschiedet und am 24. Juli eingereicht worden sei. Bei dieser Gelegenheit sagte Premierminister Luc Frieden (CSV): „Die Pressefreiheit ist ein Eckpfeiler unseres demokratischen Systems. Mit dieser Reform erkennt die Regierung an, dass die Arbeit von Journalisten weiterhin geschützt werden muss und ihnen Zugang zu Informationen gewährt werden muss, die dem Grundsatz einer transparenten und offenen Verwaltung entsprechen.“
Einen Text zum heutigen Regierungsrat finden Sie im Laufe des Abends auf www.tageblatt.lu.
Das Informationszugangsrecht für Journalisten
Bereits im Jahr 2004 setzt sich die damalige ALJ („Association luxembourgeoise des journalistes“) für ein „dringend notwendiges” Informationszugangsrecht für Journalisten ein.
2006: Diskussionen um die Reform des Pressegesetzes beginnen – Journalistenvereinigungen bitten darum, dass das Informationszugangsrecht darin einfließt. Die Regierung Juncker verspricht den Journalisten eingangs die Aufnahme in das Pressegesetz – kurz vor dem Ende der Diskussionen heißt es, man werde für das Informationszugangsrecht in ein spezielles Gesetz schaffen.
Am 11. April 2010 wird das neue Pressegesetz in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Der Forderung des Presserates (Verleger und Journalisten), endlich ein Auskunftsrecht für Journalisten vorzusehen, wird von Regierung und Parlament nicht Folge geleistet.
Im Oktober 2012 erlässt Außenminister Jean Asselborn (LSAP) ein Rundschreiben für sein Ministerium, wonach Informationen zum Auswärtigen Dienst und zur Außenpolitik nur mit voriger, ausdrücklicher Genehmigung des Ministers an Journalisten weitergeben dürfen. Ein Bruch werde als Verletzung des Dienstgeheimnisses für Beamte geahndet.
Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV) verspricht 2013, bald einen Gesetzentwurf zum Zugang zu öffentlichen Informationen für Bürger vorzulegen. Er spricht sich allerdings erstmalig deutlich gegen Sonderrechte für Journalisten aus. Am selben Tag berät der Ministerrat diesen Entwurf. Im Februar 2013 hinterlegt Juncker ihm im Parlament, allerdings mit einer Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen, die dem Vorentwurf von 2008 glichen. Die Idee eines besonderen Zugangs für Journalisten wird nicht angenommen.
In seiner Ansprache im Rahmen des Neujahrsempfangs von Premier- und Medienminister Xavier Bettel (DP) macht der damalige Präsident des Presserates und langjährige Vorsitzende der Journalistenvereinigung ALJ, Roger Infalt, 2014 seinem Ärger zum Thema Informationszugangsrecht erneut Luft. Bettel kontert: Er kenne kein Land mit im Pressegesetz verankertem Auskunftsrecht für Journalisten. In den Folgemonaten reichen der Presserat und die Journalistenvereinigungen dem Staats- und Kommunikationsminister zahlreiche Dokumente ein, die ein solches verbrieftes Recht für Journalisten in Nachbarländern belegen.
Bettel deponiert im Mai 2015 einen Gesetzentwurf zum Informationszugang für Bürger.
Zum Neujahrsempfang 2016 erinnert Presseratspräsident Roger Infalt erneut an die Uralt-Forderung für einen eigenen Informationszugang für Journalisten. Bettel publiziert am selben Tag ein Rundschreiben, demzufolge ein Beamter, der von einem Journalisten um Auskunft gebeten wird, sich an den Pressesprecher wenden muss, der die Anfrage koordiniert. Der Beamte könne auch selbst antworten, sofern er grünes Licht vom Dienstherrn hat und es sich nicht um strikt verwaltungsinterne oder geheime Informationen handelt.
2017 treffen sich der Presserat und Vertreter der Journalistenvereinigung(en) mit der zuständigen Medienkommission der Abgeordnetenkammer. Der Präsidentin der Kommission, Simone Beissel (DP), werden erneut alle oben erwähnten Dokumente unterbreitet. Beim Verlassen des Sitzungssaals wird den Vertretern des Presserates und der Journalistenvereinigung ans Herz gelegt, sie sollten doch vielleicht selbst einen fertigen Gesetzentwurf zum Informationszugangsrecht ausarbeiten lassen und ihn beim zuständigen Minister einreichen. Im selben Jahr treffen sich der Presserat und Xavier Bettel, um unter anderem über den Informationszugang für Journalisten zu reden. Dabei wird Bettel ein von einem Juristen aufgestellter Text ausgehändigt. Es geschieht jedoch weiterhin nichts in dieser Sache.
Im Vorfeld der Nationalwahlen von 2018 wird die Journalistenvereinigung ALJP (Fusion der drei Journalistenvereinigungen ALJ, UJL und SJ-L) bei den einzelnen politischen Parteien vorstellig, um ihnen die Belange der Journalisten erneut zu erklären.
2020: Nach 16 Jahren Diskussion um ein spezielles Informationszugangsrecht fordert die ALJP in einer groß angelegten Kampagne erneut, dass das Recht endlich im Pressegesetz verankert wird.
2023: Auf Einladung des Staatsministeriums finden mehrere Diskussionsrunden mit den Vertretern des Presserates (Berufsjournalisten und Verleger) statt. Thema: Ausarbeitung eines Gesetzesprojektes, das ein gesetzlich verankertes Informationszugangsrecht für Berufsjournalisten betrifft. Da es zeitlich nicht möglich gewesen sei, das Gesetzesprojekt noch vor dem Sommerurlaub beziehungsweise dem Regierungswechsel auf den Instanzenweg schicken zu können, einigt man sich auf ein Rundschreiben. Am 25. Juli wird es vom Regierungsrat verabschiedet und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
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