Steuervorauszahlungen / Regierung will finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige vereinfachen
Die Regierung will Luxemburger Unternehmen und Selbstständige im Land wegen der Ausfälle in der Corona-Krise dabei unterstützen, ihre Steuervorauszahlungen streichen zu lassen. Das hat das Finanzministerium am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die nötigen Formulare sollen künftig über einen Link abrufbar sein.
Selbstständige, kleine Unternehmen und auch die Gastronomie in Luxemburg sind stark von der Corona-Krise betroffen. Aufgrund der Schließungen verzeichnen viele Firmen im Großherzogtum große finanzielle Verluste. Deshalb hat die Regierung beschlossen, das Beantragen von Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige zu vereinfachen. Das hat das Finanzministerium am Freitagnachmittag per Pressemitteilung erklärt. Das betreffe auch den Horeca-Sektor, der von den derzeitigen Maßnahmen am stärksten betroffen sei.
Unternehmen und Selbstständige, die in der Gastronomie tätig sind, sollen laut dem Presseschreiben nun leichter die Rückzahlung oder Streichung ihrer Steuervorauszahlungen beantragen können. „Personen, die in diesem Bereich tätig sind, können einen einfachen Antrag auf Streichung der Vorschüsse für die letzten zwei Quartale des Jahres 2020 und/oder die ersten zwei Quartale des Jahres 2021 stellen“, erklärt das Finanzministerium. „Soweit diese Vorschüsse bereits gezahlt wurden, wird die Steuerverwaltung deren Rückzahlung veranlassen.“ Diese Maßnahme umfasse Vorschüsse für die Einkommenssteuer (für Gemeinden und Einzelpersonen) und die kommunale Gewerbesteuer.
Formulare für Antrag ab sofort über Link abrufbar
Um in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen, sollen die Firmen laut Ministerium die entsprechenden Formulare an die Steuerverwaltung senden, die ab sofort unter https://impotsdirects.public.lu/ verfügbar seien. Der Antrag werde automatisch nach Eingang bei der Verwaltung angenommen. „Neben diesem Sonderverfahren für den Sektor der Gastronomie können auch alle anderen Steuerzahler eine Reduzierung ihrer Steuervorauszahlungen erhalten, indem sie einen begründeten Antrag bei der Steuerverwaltung einreichen“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Darüber hinaus verlängere der Gesetzentwurf Nr. 7746, der von der Regierung am 15. Januar eingebracht wurde, die Abgabefristen für bestimmte Steuererklärungen. So werde die Abgabefrist für persönliche und körperschaftliche Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 auf den 30. Juni 2021 statt auf den 31. März 2021 festgelegt. Selbiges gelte für die Gewerbesteuer. Für die persönlichen Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen für das Jahr 2019 könne die Abgabefrist bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
Pierre Gramegna, Luxemburgs Finanzminister, erklärt: „Dies ist eine effektive steuerliche Unterstützungsmaßnahme, die sich in der ersten Welle von Covid-19 bewährt hat. Indem die Regierung auf diese Weise die bereits bestehenden direkten und indirekten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen ergänzt, bringt sie ihre Solidarität mit dem Horeca-Sektor in dieser sehr schwierigen Zeit zum Ausdruck.“
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