OGBL / „Reglemente werden zu oft geändert“
In einer Reaktion auf die jüngsten Ankündigungen von neuen Reglementen im Arbeitsrecht verweist der OGBL darauf, dass die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Neuerungen, die derzeit schnell aufeinanderfolgend realisiert werden, zwar angesichts der Entwicklungen der Pandemie im Land erklärbar seien, es jedoch nicht einfach machten, die Auswirkungen der jeweiligen Entscheidungen mit der nötigen Ruhe analysieren zu können.
In seiner Stellungnahme beschäftigt sich der OGBL vor allem mit den Entscheidungen des Ministerrats vom 3. April und gibt dabei Bewertungen zu den verschiedenen Maßnahmen ab. Positiv demnach soll die Einführung des „Congé pour soutien familial“, der retroaktiv vom 18. März an gilt, sein. Dieser Sonderurlaub erlaubt es, zu Hause erwachsene Behinderte oder ältere Menschen zu betreuen, mit denen der Antragssteller unter einem Dach lebt. Da mit dem Ende der Krise die Bedürftigkeit der betreuten Personen nicht verschwinde, plädiert die Gewerkschaft dafür, diesen Sonderurlaub auch nach der Krise beizubehalten und zu definieren. Die Entscheidung der Regierung, die maximale Periode der Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags über 78 Wochen im Krankheitsfall während der Dauer der Krise auszusetzen, ist ebenfalls beim OGBL gut angekommen.
Auch wenn die Gewerkschaft prinzipiell mit der Entscheidung einverstanden ist, die Zahlung von Rückstandszinsen bei Nichtzahlung von Sozialversicherungen durch die Arbeitgeber aufzuheben, so ist sie nicht damit einverstanden, dass die finanzielle Last der Leistungen während der ersten 77 Tage von der Kasse der Arbeitgeber an die Krankenkasse übergeht, und dies rückwirkend zum 1. April und voraussichtlich bis zum 30. Juni. Die Mutualität der Arbeitgeber konnte bereits im Vorjahr von einem Geldtransfer von 33,6 Millionen profitieren, so der OGBL, der weiter fragt, weshalb die Krankenkasse Vorleistungen an die Mutualität in Höhe von maximal 230 Millionen leisten müsse, vor allem da diese nicht nur für Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Virus, sondern für alle Erkrankungen gelte.
Gegen mögliche Urlaubsverweigerung
Schließlich sei die Entscheidung der Regierung falsch, dass in den als „essenziell“ definierten Sektoren die Arbeitgeber nicht nur Urlaubsanträge ablehnen, sondern sogar bereits bewilligten Urlaub wieder sperren dürfen. Dies laufe der gesamten Rechtssprechung in dieser Frage zuwider und reihe sich an die Entscheidung der möglichen Arbeitszeitverlängerung an. Es sei paradox, dass viele Menschen zu Hause bleiben sollen, andere Teilzeit arbeiten müssten und wieder andere – in den erwähnten Sektoren – bis zur Erschöpfung arbeiten müssten. Dies könne keine gesunde Strategie sein und führe unweigerlich zu höheren Fehlzeiten.
Statt die Betroffenen, die in den wichtigen Zweigen von Wirtschafts-, Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, zu bestrafen, sollten vielmehr steuerfreie Prämien für sie gewährt werden. Denn sie würden nicht ohne Furcht und keineswegs frei von Ansteckungsgefahr arbeiten – und so die Gesellschaft am Laufen halten.
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