Klarstellung / Regulierungsinstitut: Verkauf von „verlorenen Paketen“ aus Luxemburg ist illegal
Der Verkauf von verlorenen und nicht abgeholten Paketen ist auch in Luxemburg angekommen. Das französische Unternehmen „King Colis“ verkaufte zum ersten Mal im Mai Irrläufer. Das Luxemburger Regulierungsinstitut (ILR) stellt nun klar: Jede luxemburgische Postsendung gehört dem Absender, solange sie nicht zugestellt worden ist. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Montag hervor.
Sendungen, die nicht zugestellt und an den Absender zurückgeschickt werden können, müssen laut Gesetz dem ILR übergeben werden. Das Institut ist dann dafür verantwortlich, „die Rücksendung zu ermöglichen“. Und wenn das nicht möglich ist, „entscheidet das ILR über das Schicksal der betreffenden Sendungen“, wie im Schreiben steht. Der Verkauf von verlorenen Paketen von anderen Personen ist demnach „rechtlich unmöglich“, schreibt das ILR.
King Colis bestätige dem ILR auf Anfrage, dass die verkauften Pakete nicht aus Luxemburg stammten.
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