Berufungsgericht / Roy Reding auf ganzer Linie freigesprochen
Roy Reding wurde am Dienstag im Berufungsprozess auf der ganzen Linie freigesprochen. In erster Instanz war er noch zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Hintergrund des Prozesses ist ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2016.
Geschäftsmann, Jurist und ADR-Abgeordneter Roy Reding ist am Dienstag im Berufungsprozess freigesprochen worden. Bei der Berufungsverhandlung vor zwei Monaten sah die Generalstaatsanwältin die an Reding gerichteten Vorwürfe als erwiesen an. Deshalb forderte sie die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz: zwölf Monate Haft mit integraler Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe.
In ihrem Urteilsspruch sind die Berufungsrichter dieser Forderung nicht nachgekommen und sprechen den Angeklagten auf der ganzen Linie frei. Es könnte daran liegen, dass letztendlich nicht nachgewiesen werden konnte, dass Reding bewusst betrügerische Absichten beim Immobiliendeal gehabt haben soll. Genauere Erklärungen zu dieser Entscheidung dürfte demnächst das schriftliche Urteil der Richter liefern.
Prozesshintergrund
Roy Reding wurden Betrug, Fälschung und Geldwäsche vorgeworfen. Hintergrund des Prozesses ist ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2016. Der 57-Jährige soll damals über eine seiner Firmen und über eine Immobilienagentur eine Wohnung auf Kirchberg verkauft haben, ohne die Käuferin im Vorfeld darüber zu informieren, dass ein Teil der Fläche nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und folglich nur als Keller genutzt, auf keinen Fall aber weitervermietet werden kann.
Laut Generalstaatsanwältin ist das Betrug sowie bewusste und versteckte Täuschung. Me Lydie Lorang, Redings Rechtsbeistand, wies alle Vorwürfe entschieden zurück. Zu keinem Zeitpunkt habe ihr Mandant versucht, zu täuschen, alles habe auf dem Tisch gelegen, nichts sei versteckt worden. Am Rande des Prozesses in erster Instanz sagte die erfahrene Anwältin, dass sie politisch nicht auf einer Linie mit ihrem Mandanten liege, aber nicht verstehen könne, warum er wegen dieses Immobiliengeschäftes angeklagt wurde. Ihr Plädoyer in erster wie in zweiter Instanz wurde also nun offensichtlich erhört.
Am Ende eines Berufungsprozesses heißt es oft, dass beiden Parteien noch der Weg in die Kassation bleibt. In diesem Falle würde das wohl ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft beantragen wollen. Scheint aber eher theoretisch – und wenig wahrscheinlich.
Nach seiner Verurteilung in erster Instanz ist Roy Reding im November 2022 als ADR-Gemeinderat in der Hauptstadt zurückgetreten. Abgeordneter ist er geblieben. Rückendeckung bekam er damals von ADR-Präsident Fred Keup.
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Lock him up!
Da sind wir aber sprachlos.Wer hätte das gedacht.Also weiter machen,vollmundig und rücksichtslos.
Damals wie heute wurden wieder Augen zugedrückt.
Warum steht Luxemburg eigentlich soweit „hinten“ in der Korruptionstabelle? (CPI Platz 9 2021).