Justiz / Roy Reding, Jurist und ADR-Abgeordneter, drohen 18 Monate Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft am Bezirksgericht Luxemburg fordert für Roy Reding eine Haft- und Geldstrafe. 18 Monate Gefängnis mit möglicher Bewährung und 50.000 Euro. Es geht um den Verkauf einer Wohnung, welche der ADR-Abgeordnete illegal habe umbauen lassen.
Roy Reding steht vor Gericht. Die Hintergründe des Gerichtsprozesses, der am Donnerstag am Bezirksgericht Luxemburg stattfand, reichen einige Jahre zurück.
Dem 57-jährigen Juristen, der für die ADR im Parlament sitzt, wird vorgeworfen, über eine seiner Firmen am 7. Dezember 2016 eine Immobilie im Wert von 1,65 Millionen verkauft zu haben. Die Käuferin soll über etwas Wesentliches aber nicht informiert gewesen sein. Nämlich, dass Reding zwischen 2009 und 2010 Umbauarbeiten an dem Gebäude habe durchführen lassen, dabei gegen die Baubestimmungen der Stadt Luxemburg verstoßen habe, weil er die Mindesthöhe eines Wohnraums nicht respektiert habe und ergo gehandelt habe, ohne im Besitz aller nötigen Genehmigungen gewesen zu sein. Deshalb wurde er 2014 von einem Polizeigericht dazu verurteilt, die Wohnung wieder in ihren Originalzustand zu versetzen. Ein Urteil, das 2015 von einem Berufungsgericht bestätigt wurde.
„Vice caché“
Reding ist den Forderungen nach Zurückbau der Wohnung auf Kirchberg aber nicht nachgekommen und hat die Immobilie, nachdem der Weg in die Kassation verwehrt blieb und das Urteil rechtskräftig war, 2016 verkauft. Die Käuferin, so heißt es, sei darüber nicht vollumfänglich im Bilde gewesen. Sie hat ausgesagt, dass sie die Wohnung nicht gekauft hätte, wenn sie vom Urteil gewusst hätte.
Der Staatsanwalt spricht in seiner Anklageschrift unter anderem von Fälschung, Betrug, Vorspieglung falscher Tatsachen und „vice caché“. Der Beschuldigte habe weder den Immobilienmakler noch die Käuferin komplett informiert. Dass er den zur Wohnung illegal umgebauten Kellerraum nicht wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt habe, zeuge von fehlender Einsicht. Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und 18 Monate Gefängnis, verwehrt sich aber nicht gegen eine mögliche Bewährung unter Auflagen.
Me Lydie Lorang, die Anwältin von Reding, der am Donnerstag vor Gericht nicht anwesend war, sieht das alles anders. Nein, ihr Mandant habe nicht die Absicht gehabt, zu betrügen. Der Immobilienmakler, der den Verkauf der Wohnung abgewickelt hat, habe die Käuferin über die bestehenden Probleme informiert. Reding habe zudem der Frau vorgeschlagen, die Wohnung zurückzukaufen und den Kaufpreis sowie alle entstandenen Unkosten und Investitionen zu begleichen. Darauf sei die Frau aber nicht eingegangen.
Politisches Kalkül?
Me Lorang gibt zu verstehen, dass der Preis für die Wohnung auf Kirchberg ein guter war – auch ohne Nutzungsmöglichkeit der Kellerwohnung. Die Käuferin habe angesichts der heute für Wohnungen zu zahlenden Preise auf Kirchberg keinen Schaden erlitten.
Die erfahrene Anwältin sagt aber noch etwas Anderes: „Würde es sich bei dem hier Beschuldigten um jemand anderen handeln als Roy Reding, würden wir die Streitsache vor einem Zivilgericht austragen. Ich bin mit nichts einverstanden, was Roy Reding politisch denkt. Aber er gehört nicht vor ein Strafgericht.“ Für ihren Mandanten fordert sie den Freispruch.
Die Käuferin der Immobilie, die als Nebenklägerin auftritt, fordert rund 10.000 Euro, was ihren Prozesskosten entspreche.
Das Urteil wird am 24. November gesprochen.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Kriminelle in der ADR?
Sagt es sei nicht wahr! 🙂
Kann es sein, dass demnächst Parlamentswahlen stattfinden?
Gudd esou
Esou ëppes setzt an der Chamber,
daat klengt alles no Banditismus.
@ Jempi
A ween huet dann deeselwechten gewielt??
@jo Vieilleicht wielt Dir ësou Kandidaten,
bei mir gëtt ëtt neischt ësou,ech hunn schons laang keen
Vertrauen méi an d’Politik.
@ Jempi
Léiwe Jempi, wât verleet iech zu der Ënnerstellung?
@ Jempi
„@jo Vieilleicht wielt Dir ësou Kandidaten,
bei mir gëtt ëtt neischt ësou,ech hunn schons laang keen
Vertrauen méi an d’Politik.“
Mir hunn och léiwer wann Dir net wielt.
Do ënnerstëtze mir Iech voll a ganz. 🙂
@ Undine
Wëll dir mir d’Wahlrecht streiteg machen?
„Quote..mir hunn och léiwer wann dir net wielt an do ënnerstëtze mir iech voll a ganz.. Unquote. Wat soll dât? A virwât schreiw der déi Suggestioun obemol am Pluriel? E schéinen Rëschtallerhellegen.
@Jo
Jiddereen därf jo och nach séng Meenung soën,hoffen éch,
all Kommentar ass iwerflösség.
A Brasilien gett e Mann als Präsident gewielt deen wéinst Korruptioun an Blanchiment vun Gelder zu méi wéi 12 (!) Joer Prisong verurteelt war!
Ich verstehe die Argumentation von Frau Lorang nicht. „Me Lorang gibt zu verstehen, dass der Preis für die Wohnung auf Kirchberg ein guter war – auch ohne Nutzungsmöglichkeit der Kellerwohnung.“ Es geht hier im Prozess doch erstens um Verbindlichkeit der Verträge (vices cachés) und auch um die Ehrlichkeit des Verkäufers. Ansonsten kann auch jeder den Artikel mit den Vices cachés entfernen und jeder belügt und betrügt den anderen. Ausserdem interessiert es niemanden ob Frau Lorang politisch hinter Reding steht oder nicht.
Waat méi vun deem korrupten ADR-Bonz do geschwaat gëtt,
waat deen séch méi interressant fönnt,einfach den Artikel do
annulléieren,ferdég.