Justiz / Roy Reding zu Haft- und Geldstrafe verurteilt – der ADR-Abgeordnete kündigt Berufung an
Roy Reding (57), Jurist und ADR-Abgeordneter, ist am heutigen Donnerstag vom Bezirksgericht Luxemburg in erster Instanz wegen Betrugs verurteilt worden. Zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten, mit integraler Bewährung, und einer Geldstrafe von 50.000 Euro. Hintergrund ist ein Immobilienverkauf. Reding hat 2016 über eine seiner Firmen eine Appartementwohnung auf Kirchberg für 1,65 Millionen Euro verkauft, scheinbar der Käuferin aber verschwiegen, dass ein Teil der Wohnung, das heißt der Umbau des Kellers, laut Gerichtsurteil von 2014 nicht legal gewesen sei. Die neu geschaffene Wohnfläche habe damit nicht den kommunalen Bauvorschriften entsprochen, ergo habe auch keine Genehmigung vorgelegen.
Me Lydie Lorang, die Anwältin des Angeklagten, hat in ihrem Plädoyer hervorgehoben, dass bei dem Verkauf niemand zu Schaden gekommen sei. Ihr Mandant habe der Käuferin angeboten, den vollen Kaufpreis inklusive entstandener Kosten zurückzuerstatten. Das habe diese aber nicht gewollt. Außerdem sei der Kaufpreis selbst ohne Nutzungsmöglichkeit der Kellerwohnung immer noch ein Schnäppchen gewesen, gibt Me Lorang zu verstehen. Sie forderte den Freispruch. Der Staatsanwalt wollte 18 Monate Haft und 50.000 Euro Geldstrafe. Beide Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
Einem Post auf Redings Facebook-Seite zufolge werde er dies offenbar auch tun. Dass niemand Klage eingereicht habe, sondern die Staatsanwaltschaft selbst den Prozess angestrengt hat, ändert nichts daran, dass Roy Reding angeklagt und verurteilt wurde. Wie gesagt in erster Instanz und mit dem Recht, Berufung einzulegen. Mögliche Unklarheiten könnten dann im Berufungsprozess wohl unter Umständen beseitigt werden. Ob zugunsten des nun Verurteilten wird man dann sehen.
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Ein „Schnäppchen“ für 1,65 Mios ohne Genehmigung ( man ist ja Jurist und ADR-Bonze ) verkauft.Alles legal weil niemand zu Schaden gekommen ist.
Juristen unter sich. Comprenne qui peut.
Egaal wéi och ëmmer, den Herr do ass verurteelt ginn,
sein Casier ass nëtt méi „vierge“ laso misst hen sein Stuhl
an der Chamber raumen,an nach aaner Aktivitéiten faalen loossen,
mais hei an deem Luxusländle wou ëtt ëmmer méi korrupt vir
séch geet, do kann no Hënnerdieren opmaachen verschiddenes
weider laafen,all Kommentar iwerflösség.
Firwat soll et hei besser sin wéi bei hiere grousse Vierbiller an Däitschland. Do land och ee nom aneren vun deene riëts/nationalen/stackkonservativen Schäinhellegen viru Gericht a villäicht och am Bing.
Alt nach een. Ech gin kee mei wielen. An der Chamber setze vill Leit dei d’Vollek verarschen.
[gelöscht]
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Danke sehr.
– Grüße aus der Redaktion
Den Här do schreiwt jo nach méi schlecht Lëtzebuergesch ewéi ech!
Et ginn 3 Zorten Menschen: Déi eng probéieren selwer mat Problemer eenz ze ginn, déi aner ginn de Politiker d’Schold, an déi 3t Zort (meeschtens déi Riets) get d’Problemer (an desem Fall d’Appartement) einfach u Matmenschen weider.
Der Herr ist sich keiner Schuld bewusst😇😇😇