/ Saalflucht auf Krautmarkt: Mehrheit verhindert öffentliche Debatte über Datenbanken
Die Affäre um die angeblich unsachgemäße Behandlung von personenbezogenen Daten durch Polizei und Justiz hat gestern im Parlament einen vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Eine knappe halbe Stunde nach Sitzungsbeginn verließ die Opposition das Hohe Haus.
Premierminister Xavier Bettel (DP) soll sich, wenn nicht diese Woche, dann noch vor den Sommerferien zur Affäre um die umstrittenen Datenbanken von Justiz und Polizei äußern. Das hat der CSV-Abgeordnete Gilles Roth zu Beginn der Parlamentssitzung gestern gefordert. Vor wenigen Wochen war die Existenz von derlei Register bekannt geworden. Sie enthalten Angaben über Bürger, die nicht im Strafregister („casier judiciaire“) vorkommen. Gilles Roth wertete dies als einen Verstoß gegen die elementarsten Prinzipien des Rechtsstaats. Die Regierung sei zu voller Transparenz in dieser Frage bereit, so Premier Xavier Bettel am späten Nachmittag im Parlament. Aber da war die Opposition längst gegangen.
Noch vor der Wiederaufnahme der Parlamentsarbeiten im Herbst sollten zwei Gesetzesprojekte zu diesen Datenbanken eingereicht werden, so Roth weiter. Die nationale Datenschutzkommission sollte ihrerseits noch in dieser Woche einen Antragsformular online stellen, mit dem interessierte Bürger Einblick in die betreffenden Informationen beantragen können.
Den Antrag der CSV, die Tagesordnung der Parlamentssitzung zu ändern, um eine Diskussion über die Datenbanken zu ermöglichen, lehnten die Mehrheitsparteien nach heftigen Wortgefechten mit der Opposition ab. Was die CSV und die anderen Oppositionsparteien dazu veranlasste, den Sitzungssaal zu verlassen. Die Parlamentssitzung musste deswegen für kurze Zeit unterbrochen werden. Damit war das Quorum nicht mehr gegeben. Laut Parlamentsreglement darf die Abgeordnetenkammer in diesem Fall keine Beschlüsse treffen. Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) hatte die negative Haltung damit begründet, der neue Tagesordnungspunkt sei der Konferenz der Fraktionschefs zuvor nicht mitgeteilt worden. Diese Runde legt jedoch die Tagesordnung fest.
Okkultes Register
Die Affäre um die bisher okkulten Register von Polizei und Justiz beschäftigen Politik und Öffentlichkeit bereits seit mehreren Wochen. Die Datenbank der Justiz, „Ju-Cha“ („Justice chaîne pénale“), erfasst sämtliche strafrechtlichen Akten, die die Staatsanwaltschaft gesammelt hat: von der ersten Begegnung einer Person mit der Polizei bis zum Urteil. Die Meinungsdifferenzen zu Ju-Cha bestehen dabei nicht nur zwischen den Parteien. Stefan Braum, Professor für Strafrecht an der Universität Luxemburg, zufolge agiert der Luxemburger Staat in voller Illegalität, da die Existenz der Datenbank gegen die Datenschutzgesetzgebung verstoße.
Die Reaktion der Mehrheit
In einer gemeinsamen Pressemitteilung bezeichneten die Fraktionen der Regierungsparteien die Saalflucht der Opposition als „inszenierte Empörung“ und als „Tiefpunkt der politischen Kultur im Luxemburger Parlament“. Der Opposition ginge es nicht um die Sache, sondern um parteipolitisches Geplänkel. Die Regierungsparteien, die Regierung und das Parlament würden das Dossier um die Datenbanken sehr ernst nehmen. gr
Die Staatsanwaltschaft ist da anderer Ansicht. Auf einer Pressekonferenz Ende Juni widersprach sie dem Vorwurf illegaler Datenbanken und des gesetzwidrigen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Es gebe „keine geheimen Datenbanken“ bei der Justiz und auch keinen „Casier bis“. Sämtliche Datenbanken hätten eine gesicherte Rechtsgrundlage. „Es handelt sich nicht um ein Personenregister.“ Man führe kein namentliches Register, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jeannot Nies laut Tageblatt.
Das System erfasst derzeit die Daten von über 650.000 Personen, wobei es sich mehrmals um dieselbe Person handeln kann. Eine „Querverbindung“ zum Polizeiregister gebe es laut Nies nicht. Die Staatsanwaltschaft führe eine autarke Datenbank. „630 Personen haben Zugriff auf die Daten“, so Nies weiter. Es gebe 69 unterschiedliche Zugangsberechtigungen. Nicht jeder könne alles einsehen. Eine systematische Einsicht der Justiz in das Polizeiregister und umgedreht verneinten gestern in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Gilles Roth und Laurent Mosar (CSV) auch Braz und Bausch. Es sei denn, die Ermittlungsbeamten müssten etwaige, in der Vergangenheit erfolgte Klagen gegen Tatverdächtige überprüfen.
Die Justizbehörden rechtfertigen die Existenz von derlei Datenbanken mit ermittlungstechnischen Gründen. Letztlich sei das Wissen über vergangene Taten oder Verdachtsfälle mitentscheidend, ob eine Ermittlung eingeleitet werde oder eben nicht. Wenn etwa eine Person zum dritten Mal beim Stehlen erwischt werde, gehe die Staatsanwaltschaft anders vor als bei einem Einzelfall, heißt es seitens der Strafverfolgungsbehörde.
Regelverstöße sieht auch Justizminister Félix Braz („déi gréng“) nicht. Sowohl die Polizei-Datenbank als auch das Justizregister Ju-Cha seien völlig legal und entsprächen europäischem Recht, hatte er in einem RTL-Interview Ende Juni gesagt. Die Datenbanken seien notwendig, um eine adäquate Strafverfolgung zu gewährleisten. Bereits zuvor hatte er sich zusammen mit Polizeiminister François Bausch („déi gréng“) zur Affäre geäußert. In einem „offenen Brief an die Presse“ schrieben sie, die Datenbanken seien „seit jeher öffentlich bekannt“. Es habe zwar zwischenzeitlich rechtliche Probleme gegeben, aber mittlerweile würden die Register auf dem Fundament des „weltweit besten“ Datenschutzgesetzes stehen. Sollte es dennoch wider Erwarten Schwächen geben, müsste man nachbessern.
Öffentlichkeitsscheu
Das Parlament hat die Angelegenheit bisher lediglich auf Ausschussebene behandelt, ein Umstand, den CSV und ADR gestern heftigst kritisierten. Beide Fraktionen sehen da Nachholbedarf. Sie warfen Bausch und Braz vor, die Debatte in der Öffentlichkeit zu scheuen. Gast Gibéryen (ADR) zufolge sei seine Partei bereit, auf die Forderung nach Einsetzen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu verzichten, wenn die Regierung sich dem Parlament in öffentlicher Sitzung stelle. Nur so erfahre die Öffentlichkeit über diese Affäre. Was die grüne Fraktionschefin Josée Lorsché mit der Aussage konterte, die Diskussionen in den Ausschüssen würden im Wortlaut veröffentlicht, was jedem Einblick in die Debatten gebe.
Auf Ausschussebene sind sich die Parlamentarier indes überparteilich einig, dass die aktuelle Gesetzgebung keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenbanken bei Polizei und Justiz bildet. Laut LSAP-Fraktionspräsident Alex Bodry sei länger bekannt, dass eine Reihe von Datenbanken nicht über eine klare juristische Grundlage verfügen. Notwendig sei ein weiteres Gesetz. CSV-Jurist Gilles Roth sprach im Ausschuss von einer Nachbesserung bis spätestens Ende des Jahres, eine Forderung, die er gestern im Plenum vor der Saalflucht seiner Fraktion noch einmal unterstrichen hatte.
Die Datenschutzkommission, die nun laut Gilles Roth den Bürgern die Möglichkeit des Einblicks in die Datenbanken geben soll, hatte laut Reporter.lu bereits 2018 in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass jede einzelne Datenbank von Polizei und Justiz per separates Gesetz geregelt werden muss.
- Ein Pumptrack im Ortszentrum: Park Ouerbett wird vergrößert - 10. Oktober 2024.
- Entwicklungsplan soll Möglichkeiten der Gemeinde über längeren Zeitraum festhalten - 11. Juli 2024.
- Kunterbunte Fragestunde im Parlament – Känguru Sammy ist auch dabei - 13. Juni 2024.
Muppetshow pur.
Verstehe noch immer nur Bahnhof. Die Datenbank wurde doch unter CSV Regie eingerichtet, oder nicht? Damals wie heute gab es und gibt es Stasi oder NSA Methoden. wer da glaubt es würde sich ändern, naja, ist die Sache mit dem Nikolaus. A propos Saalflucht, wenn meine Frau sich über mich ärgern will verlasse ich auch fluchtartig die Küche.
Seit wann ist die CSV denn Schuld an von der CSV verursachten Problemen? Es ist immer alles nur die Schuld der anderen. Die CSV ist heilig und sämtliche Mitglieder gehen täglich zum Beichtstuhl, deshalb können sie keine Fehler machen.
Ob sämtliche Mitglieder der CSV täglich zum Beichtstuhl gehen ist fraglich. Verschiedene hätten es nötig. Niemand ist ohne Fehl und Tadel, besonders nicht die, die es lautstark von sich behaupten oder von anderen einklagen. Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein!
Bravo, daat ass Oppositio’un !
Jo, déi fanne vum selwen eraus, datt se näischt do verluer hunn a gi séier raus, fir net nach méi Schued unzeriichten!
Dat nennen ech Demokratieversteesdemech! Egal wat ee vun der CSV hält, si ass an d’Chamber gewielt ginn an huet schons „eppes do verluer „.