/ Same procedure as every year: Was sich 2019 alles ändert
Neues Jahr, neue Regeln. 2019 wird sich einiges ändern, auch in Luxemburg. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengetragen.
Vom RMG zum „Revis“
Das „Revenu minimum garanti“ (RMG), die Sozialhilfe, ändert zunächst den Namen und wird zum „Revis“, „Revenu d’inclusion sociale“. Es ändert sich aber nicht nur der Name, sondern auch einiges andere. Hauptansprechpartner ist zukünftig die ADEM, ausgezahlt wird das Geld weiterhin vom „Fonds national de solidarité“ (FNS). Ein Zwei-Personen-Haushalt, in dem beide arbeitslos sind, bekommt laut FNS demnach im Monat zweimal 726,61 Euro („montant forfaitaire de base par adulte) plus 726,61 Euro („montant pour frais communs par ménage“), was die Summe von 2.179,83 Euro ergibt. Ein Haushalt von Alleinerziehenden mit einem Kind erhält pro Monat rund 1.850 Euro.
Studienbeihilfen
Studierende erhalten ab dem Studienjahr 2019/2020 mehr Geld. Die staatlichen Beihilfen steigen um 2,5 Prozent.
Mindestlohn
Der gesetzlich garantierte Mindestlohn, das „Salaire social minimum mensuel“ (SSMN), ist leicht gestiegen – genauer gesagt um 1,1 Prozent, was 22,56 Euro entspricht. Damit erhalten unqualifizierte Arbeitnehmer zukünftig mindestens 2.071,10 Euro und qualifizierte Arbeitnehmer minimum 2.485,32 Euro als Bruttoeinkommen. Das SSMN soll im Laufe des Jahres noch einmal um 0,9 Prozent angehoben werden, was bei einem unqualifizierten Arbeitnehmer 18,64 Euro entspricht, bei den qualifizierten Arbeitnehmern 22,36 Euro.
Der seit 2014 zu Facebook gehörende Messengerdienst WhatsApp wird ab Februar 2019 Werbung verbreiten. Jedoch sind laut WhatsApp zunächst Werbeanzeigen nur in den Status-Updates der Nutzer geplant. Außerdem schränkt der Dienst die Weiterleitungsfunktion ein, wie das Schweizer Nachrichtenportal Watson berichtet. Die Anzahl der Kontakte, an die gleichzeitig weitergeleitet werden kann, wurde auf fünf begrenzt.
Ernährungsberatung
Ab dem 1. Januar wird eine Ernährungsberatung von der „Caisse nationale de santé“ (CNS) zurückerstattet.
Transparenz
Mit 55 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen (ADR) und zwei Gegenstimmen („déi Lénk“) nahm das „Projet de loi relative à une administration transparente et ouverte“ im Juli 2017 die parlamentarische Hürde. Bürger und Unternehmen haben demnach ein Zugangsrecht auf alle verwaltungstechnischen Dokumente, von Verwaltungen, staatlichen Diensten, Gemeinden, Gemeindesyndikaten, öffentlichen Einrichtungen unter Staatshoheit, Parlament, Staatsrat, Ombudsmann, Rechnungshof und Berufskammern. Die Übermittlung der Akten erfolgt „umgehend“ und spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags. Die „Commission d’accès aux documents“ wacht über die Einhaltung des Gesetzes und ist Ansprechpartner bei Schwierigkeiten, die entsprechenden Akten einzusehen. Generell steht auch der Gang vor das Verwaltungsgericht offen. Vom Presserat und der Journalistengewerkschaft ALJ-P, die seit mehr als zehn Jahren für ein Informationszugangsrecht für Journalisten kämpft, hagelte es Kritik an dieser Regelung.
Einen Tag Urlaub und einen Feiertag mehr
Auf Seite 155 des Koalitionsvertrages steht es schwarz auf weiß: Der gesetzliche Mindestanspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr wird um einen Tag aufgestockt. Außerdem wird der 9. Mai, der Europatag, zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Insgesamt also zwei freie Tage mehr.
Mini-Crèches
Die sog. „Mini-Crèches“ sind eine Art Zwischenstruktur, d.h. sie sind zwischen Krippe und Tageseltern angesiedelt und sollen bis zu elf Kinder zwischen 0 und 12 Jahren betreuen, von denen höchstens vier unter einem Jahr alt sein dürfen. Ab dem 7. Januar 2019 sind sie geöffnet. Sie werden jeweils von einem Team aus zwei qualifizierten Personen geführt: einem Sozialpädagogen bzw. Erzieher und einer Person, die eine Ausbildung im Bereich der sozialpädagogischen Kinderbetreuung absolviert hat oder im Besitz einer Bescheinigung über eine Tageselternschulung ist.
Meldepflicht
Eine Reihe von Krankheiten sind seit Beginn des Jahres meldepflichtig. Darunter Tuberkulose, Lyme-Borreliose, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV, Syphilis und Hepatitis.
Tag des kulturellen Erbes an den Schulen
Der alte und neue Bildungsminister Meisch (DP) hatte anlässlich der Debatte im letzten Jahr, in dem die Springprozession nicht auf einen Ferientag der Pfingstferien fiel, angekündigt, ab 2019 in den Grund- und in den Sekundarschulen einen Tag für das kulturelle Erbe und die luxemburgischen Traditionen einführen zu wollen. In dem Rahmen können sich die Lehrer dann auch mit der Springprozession beschäftigen bzw. zusammen mit ihren Schülern daran teilnehmen. Jahr für Jahr machen etwa 12.000 Pilger bei der Springprozession mit, darunter ungefähr 2.400 Jugendliche. 2010 war die Springprozession von der Unesco zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt worden.
Impfungen
Seit dem 1. Januar gibt es ein nationales Impfprogramm gegen HPV. Auf Empfehlung des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“ ist die Impfung gratis für Menschen zwischen 9 und 13 Jahren sowie für eine Reihe von gefährdeten Zielgruppen. Die Viren infizieren die Zellen der Haut und verschiedener Schleimhäute und können ein unkontrolliertes tumorartiges Wachstum hervorrufen. Diese Tumoren sind meist gutartig und führen zur Warzenbildung am Ort der Infektion.
Kündigungsschutz
Bislang konnte ein Arbeitsvertrag beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in einer Periode von 104 Wochen (zwei Jahren) während 52 Wochen wegen Krankheit ausfiel. Diese Frist wurde nun auf 78 Wochen erhöht.
Euroscheine
Es wird neue 100-Euro- und 200-Euro-Banknoten geben. Die Banknoten mit dem Konterfei der „Europa“ werden am 28. Mai 2019 in Umlauf gebracht. Als Vorlage für die Gestalt der griechischen Mythologie dient eine im Pariser Louvre ausgestellte Vase, wie die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt mitteilt. Die 500-Euro-Scheine dagegen werden sukzessive aus dem Verkehr gezogen. Derzeit sind laut EZB rund 521 Millionen Banknoten mit einem Wert von rund 260 Milliarden Euro im Umlauf.
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