Verbraucherschutzserie (6) / Sammelklagen, ein wichtiges Instrument, damit Konsumenten zu ihrem Recht kommen
Sammelklagen erweitern die Möglichkeiten der Konsumenten, um zu ihrem Recht zu kommen. Doch in Luxemburg ist der von der letzten Regierung eingereichte Gesetzentwurf arg in Verzug und muss nochmals überarbeitet werden. Die nationale Verbraucherschutzunion (ULC) bedauert das. Erstens, weil Zeit verloren gehe, und zweitens, weil Verwässerung des Projektes drohe.
Sammelklagen. Das Wort kennt man. Durch den VW-Abgasskandal zum Beispiel errang es eine gewisse Berühmtheit. Im Prinzip ermöglichen Sammelklagen oder, wie sie noch genannt werden, Gruppenklagen respektive Musterfeststellungsklagen, dass all jene, die sich geschädigt fühlen, gemeinsam gegen den vermeintlichen Schädiger juristisch vorgehen können. Voraussetzung ist natürlich, dass es um den gleichen Vorwurf, also die gleiche Sache geht.
Sammelklagen sparen Zeit und Geld und helfen, die Interessen der Verbraucher besser durchsetzen zu können. Alleine klagen und für den Rechtsweg zu zahlen – ohne Garantie auf Erfolg – schreckt Verbraucher oft ab. Bei Sammelklagen geht das einfacher und wie immer gilt, dass man gemeinsam stärker ist. Vielleicht kann das in Streitfällen sogar dazu führen, dass Unternehmen es gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen.
Lange Diskussionen
Seit Jahren wird in Luxemburg darüber geredet, Sammelklagen als Rechtsweg zu erlauben. Doch der dafür vorgesehene Gesetzentwurf 7650 ist arg in Verzug. Das nervt und enttäuscht unter anderem die ULC („Union luxembourgeoise des consommateurs“).
Hoffnung macht sich die Verbraucherschutzunion jetzt aber, nachdem die zuständige Ministerin Martine Hansen Mitte Dezember ihren Antrittsbesuch bei der ULC hatte. Dabei hat sie Bewegung im Dossier versprochen. Laut Hansen solle Gesetzentwurf 7650 jetzt im Januar in der zuständigen Kommission diskutiert werden.
Das ist nötig, weil es in der Stellungnahme des Staatsrats (Juni 2023) viele formale Einwände gegeben hat und der Gesetzentwurf deshalb grundlegend überarbeitet werden muss. „Nachdem die Verabschiedung des Gesetzesprojektes betreffend die Sammelklagen auch im zweiten Anlauf die Hürde nicht geschafft hat, ist dies denn jetzt der dritte Anlauf“, so die ULC, die zu diesem Gesetzentwurf nicht weniger als fünf Gutachten abgeliefert hat. „Nun bleibt nur zu hoffen, dass die für den Konsumentenschutz so wichtige Gesetzesvorlage während dieser Legislaturperiode schnellstmöglich in Kraft tritt.“
Gerichtsprozesse vermeiden
Allgemein befürchtet die ULC aber, dass der von der vorherigen Regierung eingereichte Text verwässert wird. Nicht unbedingt beruhigend wirke in dem Kontext der Zusatz im Regierungsprogramm zu den Sammelklagen: „doivent être appliquées dans le respect des particularités de l’économie luxembourgeoise“: „Heißt das nun, dass die Wirtschaftsinteressen über denen der Verbraucher stehen sollen?“
Für die ULC heißt es abwarten. Auch darauf, ob zum Beispiel die Idee einer Mediation oder einer sogenannten Schlichtungsphase im Text zurückbehalten wird und somit ein womöglich langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden kann.
Die Möglichkeit eines außergerichtlichen Weges wäre auch im Interesse des
Europäischen Verbraucherzentrums EVZ in Luxemburg. Jenes versucht stets eine gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Unternehmen in einem grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsstreit zu finden. Doch selbst wenn Sammelklagen in Luxemburg nur vor einem Gericht entschieden werden könnten, seien sie auf jeden Fall aber eine gute und eine weitere Möglichkeit für Verbraucher, um zu ihrem Recht zu kommen, so das EVZ.
In Deutschland sieht das Gesetz der Sammelklage in seiner Neufassung übrigens auch vor, dass Verbraucherverbände direkt Schadensersatz und andere Leistungen für Verbraucher einklagen können. In Luxemburg könnte diese Aufgabe durchaus von der ULC übernommen werden. Die Verbraucherschutzunion sagt sich dazu auch bereit – wenn sie denn gelassen werde.
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