Nach Ausbeutungs-Anschuldigungen / Schaustellerverband: „Keine Kirmes wird so kontrolliert wie die Schueberfouer“
Kaum Pausen, zu viele Stunden und Trinkgelage: Eine Studentin berichtete von den Arbeitsbedingungen auf der „Schueberfouer“. Der Schaustellerverband sieht im Gespräch mit dem Tageblatt „kein strukturelles Problem“ – sondern spricht von Einzelfällen.
„Das sind sehr bedauerliche Einzelfälle“, sagt ein Sprecher der Arbeitgeberorganisation „Luxembourg Confederation“ zu den Vorwürfen einer Studentin zu den Arbeitsbedingungen auf der Schobermesse. In einem Artikel des Tageblatt hat sie ihre Erfahrungen als Kellnerin auf dem Volksfest geschildert – inklusive illegaler Bedingungen und moralisch fragwürdigen Verhaltens.
Aus der Sicht des Dachverbands, der unter anderem die „Fédération nationale des commerçants forains“ repräsentiert, könne von den Einzelfällen nicht auf ein strukturelles Problem geschlossen werden. Weder von der Gemeinde Luxemburg noch von der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) oder anderen Instanzen habe die Luxembourg Confederation von strukturellen Problemen gehört. Im Gegenteil: Das allermeiste würde sehr gut funktionieren.
Auch würden die vielen Studenten, die jedes Jahr zurück auf die „Schueberfouer“ kommen, um beim gleichen Stand zu arbeiten, ein anderes Bild zeichnen. „Die Nachfrage ist größer als das Angebot“, sagt der Sprecher. Es gebe viele Studenten, denen sogar abgesagt werden müsse.
Zu den einzelnen Anschuldigungen könne sich die Luxemburg Confederation nicht äußern. Die Person müsse sich, was Verstöße gegen den „Code pénal“ betreffe, an die Polizei wenden. „Falls die Anschuldigungen stimmen, werden wir uns davon ganz klar distanzieren“, sagt der Sprecher.
Kontrollen: „Extrem strikt“
Die „Schueberfouer“ werde „extrem strikt“ kontrolliert. Diese Rückmeldung würde vor allem von ausländischen Schaustellern kommen, die auch auf anderen Volksfesten arbeiten. Zum einen gebe es eine „Fiduciaire“ vor Ort. „Das ist einzigartig auf der Welt“, sagt der Sprecher. Dort würden die Studenten angemeldet werden, damit alles nach den Regeln ablaufe. Außerdem stehe sie bei administrativen oder juristischen Problemen zur Verfügung.
Falls sich jemand nicht an die Regeln hält, egal welche das sind, soll es auch die entsprechenden Strafen geben
Zum anderen kontrolliere die ITM in den Wochen der „Fouer“ die Schausteller sehr intensiv – oft mehr als einmal und auf allen Etappen. Vor, nach und während des Volksfestes fänden regelmäßig Kontrollen der Sicherheit, des Arbeitsrechts und der benötigten Genehmigungen statt: „Keine Kirmes wird so kontrolliert wie die Schueberfouer“, sagt der Sprecher.
„Falls sich jemand nicht an die Regeln hält, egal welche das sind, soll es auch die entsprechenden Strafen geben“, fordert der Sprecher. Es seien auch schon welche ausgesprochen worden für Schausteller, die sich nicht an alle Regeln gehalten hätten. Es würde also auch Regelverstöße geben. „Aber wir sind der Meinung, dass es kein strukturelles Problem gibt“, hält der Sprecher fest.
Die Luxembourg Confederation zeigt sich vor allem über die Aussagen der Gewerkschaften bezüglich des Berichts der Studentin überrascht. Der OGBL hatte auf Nachfrage dem Tageblatt gesagt, dass das Problem zwar seit Jahren bekannt sei, jedoch nur wenige Schüler und Studenten überhaupt wissen würden, dass sie sich in dem Fall an eine Gewerkschaft wenden könnten. „Das sind seltsame Aussagen“, sagt der Sprecher des Dachverbands. Im Endeffekt habe sich niemand außer der Studentin gemeldet. Falls es ein strukturelles Problem geben sollte, müsste man das öfter sehen – auch bei den Gewerkschaften.
Das sagt das Arbeitsministerium
Das Arbeitsministerium hat nach Erscheinen des ursprünglichen Artikels auf eine Anfrage des Tageblatt bezüglich der Regelungen für Studenten und Schüler im „Code du travail“ geantwortet. Demnach sind laut Artikel 151-7 alle die Regelungen für „Schüler und Studenten zutreffend, die mit einem Studentenvertrag in den Schulferien angestellt sind“. Laut Artikel 211-3 seien jedoch Regelungen für Schüler und Studenten zur Arbeitsdauer für alle Arbeitnehmer, inklusive Studenten, auf der „Fouer“ „nicht anwendbar“. Stattdessen würden die Ausnahmeregelungen aus Artikel 212-4 gelten, laut denen täglich Arbeitnehmer täglich zwölf Stunden arbeiten dürfen. Auch das Überschreiten der 48-Stunden-Arbeitswoche ist demnach mit der expliziten Einwilligung gestattet. Im Vertrag der Studentin, die sich ans Tageblatt gewandt hatte, war jedoch eine 40-Stunden-Woche mit 8-Stunden-Tagen festgeschrieben worden, die in der Folge nicht eingehalten wurden. Der Linken-Abgeordnete Marc Baum hat auf Basis des Tageblatt-Artikels am Dienstag eine parlamentarische Frage an Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) gerichtet, um sich über die Rolle der ITM bei Beschwerden bezüglich der Schobermesse zu erkunden. (siw)
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