/ Schlägerei in der Nähe des „M Club“: Drei Polizisten erhalten Bewährungsstrafe
Drei Polizisten außer Dienst waren am 14. Februar 2016 in eine Schlägerei in der Nähe des „M Club“ verwickelt. Am Montag fiel das Urteil: Vier Bewährungsstrafen wurden ausgesprochen.
Acht Personen waren am 14. Februar 2016 in der Nähe des „M Club“ in Luxemburg-Stadt aneinandergeraten. Unter den Streithähnen befanden sich auch drei Polizisten, die zum Zeitpunkt der Schlägerei allerdings nicht im Dienst waren. Sie wurden am Montag zu Bewährungsstrafen von zwei bis fünf Monaten verurteilt. Vier junge Männer der Gegenpartei wurden freigesprochen. Der fünfte wurde zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Schlägerei kann in zwei Phasen aufgeteilt werden. Der zweite Teil der Keilerei wurde von einem Taxifahrer von der anderen Straßenseite aus gefilmt. Hier konnte die Sachlage schnell geklärt werden. Auf der Aufnahme ist eine größere „Rudelbildung“ zu sehen. Beleidigungen sind zu hören. Kurze Zeit später sieht man, wie einer der Polizisten einen der Männer zu Boden ringt. Dann ist zu erkennen, wie eines der Opfer zwei harte Gesichtstreffer einstecken muss – und das, obwohl es schon mit dem Rücken auf dem Boden liegt. Der Polizist, der mehrmals auf sein am Boden liegendes Opfer einschlug, wurde zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.
Auch der zweite Polizist griff aktiv in den Schlagabtausch mit ein und man sieht, wie er einen Mann mit einem Polizeigriff am Boden fixiert. Der zweite Polizist wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der dritte Polizist, dem nicht nachgewiesen werden konnte, aktiv in das Geschehen eingegriffen zu haben, wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten und eine Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Selbstverteidigung
Nach dem ersten Schlag mischten sich sofort mehrere Männer in das Geschehen ein. Mit gezielten Tritten gegen die Oberkörper der Polizisten versuchten sie, ihren Bekannten zu helfen. Für die Richter waren diese Tritte jedoch vertretbar und im Rahmen der Selbstverteidigung gerechtfertigt. Nur einer der zivilen Angeklagten wurde verurteilt, weil er einen Polizisten gegen den Oberkörper getreten hatte. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten sowie einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Wie der Streit begann, konnte trotz fünf Sitzungen nicht geklärt werden, da die beiden Streitparteien unterschiedliche Versionen erzählten. Die Polizisten gaben an, auf dem Weg zum Auto von der Gruppe beleidigt und bedroht worden zu sein. Wenig später sollen sie eigenen Aussagen zufolge von einem der Männer angegriffen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt glaubten die Polizisten noch, sie würden von Gangmitgliedern aus dem Süden des Landes angegriffen werden. Die Zugehörigkeit zu einer Gang konnte keinem der Angeklagten nachgewiesen werden.
Die fünfköpfige Gruppe behauptete jedoch, den Polizisten zufällig auf dem Weg zum Auto begegnet zu sein. Einer der Männer habe sich den Polizisten genähert und nach einem Wortgefecht sei dieser dann mit einem Faustschlag niedergestreckt worden. Zeugen, die von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft als glaubwürdig eingestuft wurden, hatten berichtet, dass die Polizisten danach weiter auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen hätten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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wann dei Polizisten vun haut esou reage’eren,wei geht et dann mat denen naien? et sollen jo iwert 600 Polizisten „schnell“ agestallt gin an den nächsten 3 Joer.