Mo., 14. April 2025




  1. Robert Hottua /

    Es gab eine Zeit, da war das Lebensrecht der (un)geborenen gutrassigen und das Todesrecht der (un)geborenen schlechtrassigen Kinder in Deutschland und in Luxemburg ein bevölkerungspolitisches Problem.
    ▪ „Geschlechtsverkehr mit andersrassigen Frauen“, 26. März 1943: Der Reichsführer SS wünscht, daß in denjenigen Fällen, in denen durch den Geschlechtsverkehr zwischen einem Angehörigen der SS und Polizei und einer fremdvölkischen Frau der besetzten Ostgebiete eine Schwangerschaft entsteht, grundsätzlich eine Schwangerschaftsunterbrechung durch den zuständigen Arzt der SS bzw. Polizei erfolgt, es sei denn, daß die betreffende Frau gutrassig ist.“ (IfZ, MA 333); Documenta occupationis (Anm. 163), Bd. IX, S. 246; Meldeblatt der Kriminalpolizeileitstelle Köln vom 10. Jan. 1944.
    („Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen“)
    (Gisela BOCK, Historikerin, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, 1986, Seite 519)
    MfG
    Robert Hottua

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