/ Schützen, nicht bestrafen: Wenn Jugendliche mit der Justiz in Berührung kommen
Es ist keine Seltenheit, dass Kinder und Jugendliche mit der Justiz in Kontakt kommen – etwas, das für sie meist wohl auch nicht angenehm ist. Sie genießen dabei aber einen mehrfachen Schutz. Der soll unter anderem für Unversehrtheit an Leib und Seele sorgen und sie vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren. Vor allem aber sichert er den Minderjährigen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu.
Jedes Jahr kommen zahlreiche Kinder und Jugendliche in Luxemburg mit der Justiz in Berührung – beispielsweise dann, wenn sie bei einem Scheidungskrieg zwischen die Fronten geraten oder Zeuge respektive Opfer von Missbrauch oder häuslicher Gewalt werden. So wie auch das zehnjährige Mädchen, das im Sommer dieses Jahres mit ansehen musste, wie ihr Vater ihre Mutter ermordete. Möglich ist aber auch, dass sich die Justiz einschaltet, weil ein Minderjähriger Mist gebaut hat – wie jener Schüler, der vor einer Woche einer Wette wegen als Scherz einen Amoklauf in seiner Schule angekündigt hat.
Für diese Kinder und Jugendlichen gilt in Luxemburg im Allgemeinen wie auch vor Gericht das Jugendschutzgesetz. Es schützt zum Beispiel vor weiteren Übergriffen, weiterer Gewalt oder weiterer Vernachlässigung. Es soll die jungen Menschen aber auch vor einer nachhaltig wirkenden Verurteilung durch die Öffentlichkeit schützen und sie davor bewahren, auf die schiefe Bahn zu geraten. Das Jugendschutzgesetz bedeutet auch, dass minderjährige „Täter“ für ihre „Tat“ im Prinzip nicht strafrechtlich belangt werden, außer in den seltenen Fällen, dass ein sehr schwerwiegendes Vergehen vorliegt. Aber selbst dann nur wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Kindern zuhören
Geschützt sind die Kinder und Jugendlichen aber auch durch die internationale Kinderrechtskonvention. Das Ombudskomitee für Kinderrechte sorgt dafür, dass diese Konvention eingehalten wird. Dazu gehört unter anderem, dass Minderjährige – abgesehen von einigen Einschränkungen – die gleichen Rechte vor Gericht haben wie Erwachsene – vor allem aber haben sie ein Recht auf freie Meinungsäußerung.
„Man soll Kinder und Jugendliche vor Gericht zu Wort kommen lassen und ihnen zuhören“, sagt René Schlechter. Er weiß, wovon er spricht. Fast 20 Jahre lang leitete er das „Kinder- und Jugendtelefon“, seit 2013 ist er Ombudsmann, also Vorsitzender des Ombudskomitees für Kinderrechte. Minderjährige sollen sich erklären und ihre Sicht der Dinge schildern können, betont er. Zum Beispiel in einem Scheidungsprozess, wenn es ums Sorge- und Besuchsrecht geht. Erwachsene, Eltern und (Jugend-)Richter beispielsweise seien den Kindern gegenüber Rechenschaft schuldig – und sollten sich dementsprechend deren Aussagen anhören und Antworten geben.
Gemeinsame Diskussion aller Beteiligten
Sie müssten zudem die Äußerungen der Kinder zur Kenntnis nehmen, sie in ihre Überlegungen einfließen lassen und reagieren. Das heiße nicht, dass den Wünschen der Jugendlichen zwingend entsprochen werden müsste – komplett ignorieren könne man sie allerdings wohl auch nicht.
Im Prinzip sind die Voraussetzungen geschaffen, damit Kinder und Jugendliche vor Gericht ihre Rechte nutzen und sich äußern können. Der Ombudsmann geht auch nicht davon aus, dass ihnen weniger geglaubt wird als einem Erwachsenen. René Schlechter weist zudem darauf hin, dass Minderjährigen zum Beispiel auch ein Anwalt zur Seite gestellt werden kann. Es sei mitunter am wichtigsten, dass bei allen Entscheidungen, die die Kinder und Jugendlichen direkt betreffen, deren Interessen im Mittelpunkt stehen und gegenüber jenen der Eltern oder der Gesellschaft abgewogen werden. Auch die Meinung von Erziehern und Psychologen soll in die Entscheidung einfließen. Im besten Fall solle das nicht auf Basis von Berichten geschehen, sondern in einer gemeinsamen Diskussion aller Beteiligten. Der Ombudsmann ist sich bewusst, dass das sehr aufwendig werden kann – im Interesse des Minderjährigen sei es jedoch allemal.
Konzentrierte Hilfe
Zudem gibt es nun ein vom Ombudskomitee gefördertes Projekt, bei dem es darum geht, minderjährige Opfer physischer und psychischer Gewalt in Zukunft noch besser aufnehmen und schützen zu können: das „Centre national d’information et d’intervention en matières de maltraitance de mineurs“. Grundidee ist es, eine Stelle zu schaffen, an der verschiedene Hilfsleistungen unter einem Dach untergebracht sind – also Empfang, polizeiliche Befragung, ärztliche Untersuchung, psychologische Betreuung und Information an einem Ort. Alle Akteure organisieren ihre Arbeit so, dass sie perfekt auf die Minderjährigen ausgerichtet ist. Das sei ein weiterer Schritt hin zu mehr Schutz und Hilfe für Kinder und Jugendliche in Luxemburg, sagt René Schlechter.
Was den Vergleich mit dem Ausland anbelangt, sieht er nicht unbedingt eine Herangehensweise, die auf der ganzen Linie als Vorbild dienen könnte. „Die Rechte von Minderjährigen sind keine exakte Wissenschaft, sondern eine sehr komplexe Angelegenheit“, so der Ombudsmann. Dass man sich damit auseinandersetzt und beispielsweise auch das Jugendschutzgesetz anpasst, darf man getrost wohl auch als Beitrag zur Schaffung einer besseren und gerechteren Gesellschaft verstehen.
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Schützen, nicht bestrafen? Mit anderen Worten: Ermutigen, weiter so zu machen.
Wenn ein Sechzehnjähriger ihnen den Schädel einschlägt muss er also geschützt werden. Dasselbe gilt für Schüler die ihre Rechte wahrnehmen und ihren Lehrer drangsalieren bis er mit Burnout das Handtuch wirft. Aber es stimmt schon in einem Sinn: Wenn wir als Erwachsene den Jugendlichen keinen Mindestanstand und minimale soziale Lebensbedingungen beibringen können,dann haben wir auch nicht das Recht sie zu strafen. Resozialisation heißt das dann,aber sie haben noch immer einen eingeschlagenen Schädel. Das nennt man dann: Pech gehabt.
95% vum Här Schlechter séngem „Schützen nicht bestafen“ fannen ech lächerlech. Dat sollen dann gewaltfrei an éierlech Erwuesener gin. Beispiller w.e.g.
Wann Kanner strooffaelleg ginn, oder di eng oder aaner kommen gelooss hun, hunn dann net d’Elteren an hirer Erzei’hung versoot ???
Mee an deem Fall ohni ungemie’ssen Stroof oder Edukatio’un geht et och net !
Nein, bloss nicht bestrafen! Das könnte diese jugendlichen Übeltäter für den Rest ihres Lebens traumatisieren. Es genügt ja schon, dass ihre Opfer traumatisiert sind. Auf die Frage, vor 30 Jahren, wann die antiautoritäre Erziehung am Ende wäre, hat mir ein eminenter Eriehungswissenschaftler geantwortet: “ Wenn die Kinder auf ihre Eltern eindreschen werden „. Wir scheinen in dieser Hinsicht die Talsohle noch nicht erreicht zu haben. Unsere Gesellschaft ist nicht umsonst das geworden, was sie ist: jeder kennt seine Rechte, Pflichten hat er keine ! Das Leben ist kein Wunschkonzert, auch für Kinder und Jugendliche nicht. Wir leisten unseren Kindern und uns selbst einen Bärendienst, wenn wir sie verwöhnen. Verwöhnen hat nichts mit Liebe zu tun, genau so wenig wie Schläge.
Ech denken, et wier gudd an eiser Gesellschaft; wann jonk Menschen erem keinten leieren… Meng (kriminell) Handlung huet een Noospill. Well soen, ech kreien eng Strof an muss elo emol iwerleen waat ech falsch gemeet hun. Well soen, ech hun Sch….. gebaut, hun Menschen dei mir neischt gedoen hun, bestuelen, blesseiert oder doud gemeet.
Daat mussen sech eis jonk Stroftäter bewosst maachen!
Ech sin derfir, datt sie gudd begleed gin während hierer Stroof, daat keint hinnen de Wee an een friddlecht Liewen ermeiglechen!
Léif Kennercher! Dir sidd ganz béis, wann dir op aner Leit schéisst oder är Mami, äre Papi, Bomi , Bopi oder wien och ëmmer beetscht! Dat därf dir nët maachen. Schummt iech ! 🙂
Fréier gouf fir Kanner a Jugendlecher, déi sech nët woussten ze behuelen, eng sougenannte Winnschoul zu Dräibuer. Kee Prisong! Si koumen nët mat erwuessene Verbriecher a Kontakt. Fir eng gewëssen Zäit ware si wuel agespart, goufen awer sënnvoll betreit an op hiert spéidert Liewen souwuel moralesch wéi och beruflech virbereet.
Zur Erzéiung gehéiert nun eemol Belounung a Stroof, eng Leedung a Begleedung, eng Féierung op de gudde Wee. An dat fänkt an der Famill un, awer nët all Elteren sinn och gutt Erzéier. A kee Kand huet sech erausgesicht a wat fir e Milieu et gebuer sollt ginn.
Et daerft eigentlech net zou enger Winnschoul oder engem Dräibuer kommen. Well esou Strukturen versammele just déi Zort Energie op enger Plaaz, wou dann och e gudd vun dem anere léiere kann.
Wat jo och an engem Prisong geschitt.
@ J.C KEMP. Was schlagen Sie denn als Alternative vor?
Kanner, déi vergewaltegen oder morde si keng Kanner méi.
Neen ët si kleng Monsteren. Just, dass d’Kanner dat nomaachen wat déi Erwuessen hinne virliewen!
Ët gëtt keen zum Kriminelle gebuer!
Jein! Awer dozou gemach an ‚erzunn‘.
Do ass eigentlech de Staat, den a senger Opsiichtspflicht verseet an zB köint möi Assistants sociaux hu fir regelmässeg Visite bei den Elteren, iwwregens allen Elteren ze machen an sech iwwert Wuelbefanne vun de Kanner informéieren. Leeft a Skandinavien.
Neen, ët ass nët de Staat, ët ass d’Famill. D’Famill ass d’Zell vun eiser Gesellschaft. A wann déi krank ass, ass d’Gesellschaft krank. Ët kann een nët ëmmer de Staat fir alles responsabel maachen. Ët gëtt och eng Eegeverantwortung!