Neue Maßnahmen / Schule: Wo die neue Maskenpflicht gilt
Ab Montag, 3. Januar gilt erneut eine generelle Maskenpflicht an Luxemburgs Bildungseinrichtungen. Das Tageblatt hat beim Bildungsministerium nachgefragt, wie diese Maßnahme zu verstehen ist.
Am Mittwoch haben Premier Xavier Bettel und Gesundheitsministerin Paulette Lenert neue Restriktionen angekündigt. Dies aufgrund der neuen Omikron-Variante, die sich nun in Luxemburg ausbreiten wird. Eine angepasste Maßnahme betrifft Luxemburgs Bildungseinrichtungen. Die seit 15. September geltende Lockerung der Maskenpflicht ist ab Januar wieder hinfällig. Was bedeutet das im Detail? Das Tageblatt hat beim Bildungsministerium nachgefragt.
Die neue generelle Maskenpflicht gilt sowohl in der Grundschule als auch im Lyzeum/Gymnasium gleichermaßen. Sie gilt allerdings nur im Inneren der Gebäude, also auch im Klassensaal und im Flur. Im Schulhof draußen ist dagegen keine generelle Maskenpflicht vorgesehen. Auch in den „Maisons relais“ muss fortan stets eine Maske getragen werden.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind der Sport- und Schwimmunterricht. Auch am Tisch beim Essen wird die Maske natürlich abgesetzt. Weitere Ausnahme ist der Zyklus eins, früher „Spillschoul“ genannt. Dort sind die Schüler auch weiterhin von jeglicher Maskenpflicht befreit.
Laut Bildungsministerium bleibt der Stufenplan weiter bestehen, kann aber vereinzelt angepasst werden, um konkreten Situationen „um Terrain“ gerecht zu werden. Aktuell gebe es in dieser Hinsicht keine weiteren nationalen Maßnahmen.
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