Zehn Räumungen seit 2019 / Schutzsuchende in Luxemburg: Minister gibt Einblicke in neue Zahlen
Max Hahn (DP) hat umfassende Details zu den Regelungen und Praktiken für Schutzsuchende in Luxemburg offengelegt. Dabei geht es um Unterbringung, die Unterstützung vulnerabler Gruppen und die Begleitung anerkannter Schutzberechtigter.
Familienminister Max Hahn (DP) hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Joëlle Welfring („déi gréng“) umfassende Informationen über die Praktiken und Maßnahmen für Schutzsuchende in Luxemburg veröffentlicht. Die Ausführungen beleuchten Regularien zur Unterbringung, den Umgang mit vulnerablen Gruppen und die Unterstützung nach Erhalt des Schutzstatus.
Das luxemburgische Aufnahmeamt (Office national de l’accueil – ONA) regelt die Unterbringung von internationalen Schutzsuchenden nach klaren gesetzlichen Vorgaben, schreibt Hahn. Das ONA verschickt Mahnungen, einschließlich Räumungsanträgen, in der zeitlichen Reihenfolge, in der seit 2016 der Status als Begünstigter internationalen Schutzes (BIP) zuerkannt wurde. Schutzsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde, verlieren nach einer Frist von 30 Tagen das Recht auf Unterbringung.
Das Recht auf Unterbringung ist eng mit dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen verbunden, erklärt Hahn. Personen mit dem Status eines Antragstellers auf internationalen Schutz haben Anspruch auf eine Unterbringung in einer Einrichtung des ONA. Abgelehnte Antragsteller hingegen fallen nicht mehr in die Zuständigkeit des ONA und müssen die Einrichtung innerhalb einer Frist verlassen. Diese Frist ist an die Entscheidungsfrist der Generaldirektion für Einwanderung im Innenministerium gekoppelt, geht aus der Antwort des Ministers weiter hervor. Die Betroffenen werden per Brief über diese Frist informiert.
Unterstützung bei Integration und Wohnungssuche
Um anerkannte Schutzberechtigte bei ihrer Integration zu unterstützen, arbeitet das ONA mit sozialen Einrichtungen zusammen. Dazu gehört der Dienst LISKO des Roten Kreuzes, der die Schutzsuchenden beim Aufbau eines eigenständigen Lebens begleitet. Gleichzeitig verweist das ONA Schutzberechtigte an Organisationen wie das Office Social oder den Fonds du Logement, die bei der Suche nach Wohnraum helfen können. Hahn betont zudem, dass Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde, aus medizinischen Gründen eine Aussetzung der Abschiebung beantragen können.
Zwischen 2019 und 2024 wurden insgesamt zehn Räumungen in Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Während es in den ersten drei Jahren keine Räumungen gab, mussten 2022 drei Familien ihre Unterkünfte verlassen. In den darauffolgenden Jahren wurden sechs Einzelpersonen sowie eine weitere Familie aus ihren Unterkünften entfernt.
Die Regierung fördert den Zugang zu Wohnraum für BIPs durch Maßnahmen, die deren Eigenständigkeit und berufliche Integration stärken sollen. Ziel ist es, sie nach Erhalt ihres Schutzstatus optimal auf den Arbeits- und Wohnungsmarkt vorzubereiten.
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