/ Seine Blutspur verriet ihn: Mann steht vor Gericht, weil er fremdes Konto geleert haben soll
Beim Blick auf seinen Kontostand erlitt ein Mann in der Adventszeit 2016 einen regelrechten Schock. Jemand hatte sein Konto geplündert und weniger als 70 Euro übrig gelassen. Jetzt musste sich ein 35-jähriger Mann unter anderem wegen Fälschung und Diebstahls vor Gericht verantworten. Der mutmaßliche Täter wurde 2017 in einem gestohlenen Fahrzeug von der Polizei geschnappt. Auch dieser Diebstahl war Teil des Prozesses.
Am 2. Dezember 2016 meldete sich ein Mann bei der Polizei in Esch, weil er seinen Geldbeutel nicht mehr finden konnte. Danach hatte er Unregelmäßigkeiten auf seinem Konto festgestellt. Wie sich herausstellen sollte, hatte ein Unbekannter innerhalb weniger Stunden insgesamt 8.350 Euro vom Sparbuch des Opfers und mit Hilfe dessen Kreditkarte abgehoben. Bilder der Überwachungskameras zeigten, dass immer die gleiche Person das Geld abgehoben hatte.
Um an das Geld auf dem Sparkonto des Opfers zu kommen, hatte der Täter dessen Unterschrift gefälscht. Der Beschuldigte gestand, das Geld abgehoben zu haben, allerdings bestritt er, den Geldbeutel gestohlen zu haben. Bei seiner Verhaftung trug der Angeklagte jedoch die Papiere und die Kreditkarten von dem Opfer sowie die Papiere von einem weiteren Mann bei sich.
Die Richterin wollte wissen, wie der Beschuldigte an die Dokumente gekommen sei. Er antwortete, dass er im Jahr 2010 eine größere Menge Kokain in Portugal von einem Dealer gestohlen habe. Der Dealer habe ihm dann 2016 die Dokumente ausgehändigt und ihn aufgefordert, mit der besagten Kreditkarte Geld abzuheben. So will der Angeklagte seine Schulden bei dem Dealer beglichen haben.
Meterlange Blutspur
Verhaftet wurde der Angeklagte allerdings erst im April 2017. Damals hatte er eine blutende Wunde und saß in einem gestohlenen Lieferwagen. Der rechtmäßige Besitzer hatte damals sein Fahrzeug in der Nähe des hauptstädtischen Bahnhofs wiedererkannt und die Polizei verständigt. In der Nacht zum 8. April waren Unbekannte in eine Schreinerei eingebrochen und hatten alles durchsucht. Vier Autoschlüssel sowie ein Fahrzeug waren gestohlen worden.
Am Tatort hatte sich der Einbrecher heftig geschnitten und eine meterlange Blutspur hinterlassen. Die DNA-Proben am Tatort und im Fahrzeug konnten dem Angeklagten zugeordnet werden. Dieser bestritt vor Gericht, in die Schreinerei eingebrochen zu sein, um etwas zu stehlen. Er habe sich in der Nähe verletzt und in dem Gebäude nach Hilfe gesucht.
Der Vertreter der Staatanwaltschaft schenkte den Aussagen des Beschuldigten allerdings keinen Glauben. Er befand den 35-Jährigen für schuldig im Sinne der Anklage und forderte 18 Monate Haft. Ein Teil der Strafe könnte allerdings zur Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden. Von einer Geldstrafe sah er ab, weil der Angeklagte nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Das Urteil wird am 8. Mai gesprochen.
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