Neues Gesetz / Senioren sollen mehr Lebensqualität erfahren
Die Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen soll verbessert werden. Ein neues Gesetzesvorprojekt soll unter anderem mehr Transparenz bei der Preisgestaltung des ausgesuchten Alters- oder Pflegeheims bieten oder eine höhere Lebensqualität durch aktivere Mitbestimmung der Senioren erreichen.
Das CIPA („Centre intégré pour personnes âgées“) „Op der Rhum“ liegt idyllisch und ruhig auf dem plateau du Rham. Von hier aus können die Senioren auf die Corniche, die Altstadt und das Kirchberg-Viertel blicken. Das Hauptgebäude gehört zum Unesco-Weltkulturerbe. Im Innenhof zwischen den Wohnpavillons stehen zahlreiche hundertjährige Linden. Ein begehrter Treffpunkt für Bewohner und Besucher. Ideal also, um dort seinen Lebensabend zu verbringen.
Dieses Vorzeige-CIPA wählte das Familienministerium aus, um dort am Donnerstag das neue Gesetzesvorprojekt über die Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen der Presse vorzustellen.
„In Luxemburg steigt mit der Bevölkerungszahl auch der Anteil der Über-60-Jährigen“, sagt Familienministerin Corinne Cahen (DP). Dazu komme, dass die Lebenserwartung ebenfalls ansteige. Das Resultat sei, dass die Menschen zum Zeitpunkt, an dem sie in ein Alters- oder Pflegeheim einziehen, auch älter sind als in der Vergangenheit. „Dementsprechend brauchen die Leute, die in ein solches Haus einziehen, immer mehr Pflege“, so Cahen.
Der Unterschied zwischen CIPA und ‚Maison de soins‘ wird immer kleinerFamilienministerin
Diesen Trend könne man heute schon beobachten. 65- oder 70-Jährige bei guter Gesundheit kämen selten in ein solches Zentrum. „Der Unterschied zwischen CIPA und ,Maison de soins‘ wird immer kleiner.“ Deshalb sehe das neue Gesetz vor, beides gleichzustellen und nur noch von „Structure d’hébergement“ zu sprechen. In diesem Kontext arbeite der Minister für Sozialversicherung an einer einheitlichen Tarifierung der Krankenpfleger.
Freier Willen der Senioren
„Seit Jahrzehnten wird in Luxemburg eine konsequente Familien-, Gesundheits- und Sozialpolitik gemacht“, so die Familienministerin und nennt einige Beispiele: „Einführung der Alters- und Pflegeversicherung, Auf- und Ausbau der Hilfs- und Pflegedienste, ,repas sur roues‘, psychogeriatische Zentren, Club Senior.“ Dies alles habe dazu beigetragen, dass die Menschen im Alter so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben können beziehungsweise dass jeder wählen könne, wie er leben möchte. „Genau das liegt uns bei diesem neuen Gesetz am Herzen. Jeder soll seine eigene Wahl treffen, wo und wie er im Alter leben will“, betont Cahen.
Deshalb biete man mit dem neuen Gesetz ein Angebot an, das den Menschen im Sinne des Verbraucherschutzes Sicherheit gewähre. Zudem respektiere das Vorprojekt den freien Willen der Senioren, indem es sie mit einbeziehe. Das Gesetz regelt demnach die verschiedenen Möglichkeiten, für die sich ein älterer Mensch entscheiden kann.
Ein Ort, wo man auch wirklich sieht, wie groß ein Zimmer ist, wie viel es kostet und was alles in diesem Preis mit dabei istFamilienministerin
Damit die Senioren sich besser für eine der Möglichkeiten entscheiden können, sei neben der guten Qualität auch die Transparenz in der Preispolitik der verschiedenen Angebote von großer Wichtigkeit, so Cahen. Deshalb sei man nun dabei, in Zusammenarbeit mit dem CTIE („Centre des technologies de l’information de l’Etat“) eine Internetseite ins Leben zu rufen. Dieses Register soll es den Senioren ermöglichen, die Preise sämtlicher Angebote miteinander zu vergleichen. „Ein Ort, wo man auch wirklich sieht, wie groß ein Zimmer ist, wie viel es kostet und was alles in diesem Preis mit dabei ist“, so Cahen. Dies sei momentan nicht der Fall. Vor allem die Details seien schwierig zu erfassen und zu vergleichen: „Ist die Wäsche mit inbegriffen oder nicht? Sind die Getränke beim Essen dabei oder nicht?“ – „Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird die Seite online gehen“, sagt Cahen.
Zur Transparenz gehört laut Familienministerin aber nicht nur die Preisgestaltung, sondern auch das Konzept der Einrichtung. Folgende Fragen sollen damit beantwortet werden: Für wen ist das Alters- oder Pflegeheim gedacht? Haben sie eine bestimmte Zielgruppe? Was ist das Konzept des Hauses, in das ich vielleicht einziehen möchte? Welche Dienstleistungen werden in dem Haus angeboten? Auf der Webseite werden auch praktische Fragen beantwortet: Was muss ich tun, um ein Zimmer zu bekommen? Was muss ich vorbereiten? Wo kann ich eine Beschwerde einreichen? Das Register gibt den Senioren auch die Möglichkeit, in Musterverträge hereinzuschauen.
Luxemburgisch wird Pflicht
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Bewohner aktiv teilhaben am Leben des Hauses, für das sie sich entscheiden. Die Senioren sollen Beschäftigungen nachgehen, die sie selber aussuchen. „Deshalb limitieren wir in Zukunft die Wohnbereiche auf 30 Bewohner und es sollen zwei Gemeinschaftsräume pro Wohnbereich genutzt werden können. Sowohl der Direktor als auch das Pflegepersonal einer „Structure d’hébergement“ sollen in Zukunft mindestens zwei der offiziellen Landessprachen beherrschen. Luxemburgisch muss eine der zwei Sprachen sein.“ Dies sei, Cahen zufolge, zwar bei der Einstellung nicht erforderlich, jedoch müssten die Bewerber verpflichtend einwilligen, so schnell wie möglich das Niveau B1 im Luxemburgischen zu erreichen.
Bei einigen Konzepten hat sich der Name geändert: Aus den „Centres psycho-gériatriques“ werden „Centres de jour“, aus den „Club Seniors“ werden „Club Aktif plus“. Neuerungen wird es auch im Bereich des betreuten Wohnens geben, sagt Cahen. Denn zurzeit würden manche Einrichtungen dem bestehenden Gesetzestext aus dem Weg gehen, indem sie sich nicht als betreutes Wohnen ausgeben, sondern andere Bezeichnungen wählen. Dies sei mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. „Wir hätten gerne, dass in Zukunft alles, was gezielt für Menschen über 60 angeboten wird, auch so vermarktet wird“, sagt die Familienministerin. Dazu gehöre unter anderem die garantierte Zugänglichkeit des Gebäudes sowie die Installation eines Telealarms. Jeder müsse sich an diese Regeln halten, auch wenn es nur ein Zimmer oder eine Wohnung in einem Gebäude ist, das ältere Menschen in dieser Form logiert.
Jeder soll frei seinen eigenen Pflegedienst wählen, der zu dem Zeitpunkt, in dem er benötigt wird, ins Haus kommtFamilienministerin
In Zukunft dürfe auch niemand mehr ein Pflege-Netzwerk vorschreiben. Es werde nicht mehr möglich sein, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem man sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, sobald man darauf angewiesen ist. „Jeder soll frei seinen eigenen Pflegedienst wählen, der zu dem Zeitpunkt, in dem er benötigt wird, ins Haus kommt“, so Cahen.
Das neue Gesetz stelle lediglich Mindestanforderungen an die Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen. Die Verwalter oder Pflegedienste seien aber flexibel, dies zum Positiven weiter auszubauen.
Was Alters- und Pflegeheime angeht, sieht Cahen Luxemburg „recht gut aufgestellt“. Zurzeit gebe es 30 CIPA und 22 „Maisons de soins“ im Großherzogtum. Die Einrichtungen seien „gut besetzt“ und man müsse weiter in Gebäude investieren, so die Ministerin. „Ich bin froh, dass eine Einrichtung in Differdingen hoffentlich nächstes oder übernächstes Jahr ihre Tore öffnen wird.“ Bald würde der Bau eines neuen Alters- und Pflegeheims in Kärjeng starten und im Westen des Landes seien zwei neue Einrichtungen – eine im Südwesten und eine im Nordwesten – geplant. In beiden Fällen wird HPPA („Home pour personnes âgées“) der Verwalter sein.
Es gebe keine nationale Warteliste, sondern jede Einrichtung habe seine eigene. „Jemand aus Rümelingen will nicht unbedingt nach Vianden ins Altersheim“, so die Ministerin. „Die Verwalter müssen oft zehn bis zwölf Leute auf einer Liste anrufen, bis überhaupt jemand zusagt.“ In akuten Situationen würden sich laut Cahen ältere Menschen auf eine Warteliste setzen. Doch manchmal verbessere sich die Situation und die Leute seien dann nicht mehr bereit, den Schritt zu tun. „Wenn es akut wird, finden wir immer ein Zimmer für die Menschen, aber dann nicht unbedingt in ihrem eigenen Dorf“, so Cahen.
- Was Jugendliche im Internet treiben: Bericht zeigt Nutzungsverhalten auf digitalen Geräten - 8. Februar 2023.
- Kritik am FDC: Die „schmutzigen“ Investments des „Pensiounsfong“ - 7. Februar 2023.
- Ein Plan für mehr Naturschutz in Luxemburg - 3. Februar 2023.
Wer die Preise und Extras in Pflege und Altenheim unter die Lupe nimmt, müsste sich eingestehen, dass die Rente eines Mittelständlers die Kosten am Limit oder geschweige ganz decken kann. Für den Ehepartner bleibt Null Euro übrig und der wird dann übertrieben gesagt „ op der Strooss schlofen an fir d‘Iessen heeschen goen.“ Schlimmer jedoch „ ass den Aalen am Altersheim , get hien do erem behandelt wéi en kléngt Kand, kritthien gesot wéini den Pijama undoen, wat maachen an net machen ,muckt hien op , kann een en jo nach emmer roueg stellen. »Am Respekt , dem Behandeln ihrer Senioren erkennt man die Gesellschaft .