Luftverkehr / Sicherheit als oberste Priorität: Ministerium reagiert auf Kritik des LCGB
Das Ministerium für Mobilität weist die Kritik des LCGB bezüglich geplante Änderungen im Luftverkehr zurück und betont, dass Sicherheit immer oberste Priorität hat. Die Gewerkschaft hatte davor gewarnt, kommerzielle Flüge mit nur einem Piloten zuzulassen.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten reagiert in einer Pressemitteilung vom Dienstagabend auf die „unkorrekten Äußerungen, die in der Pressemitteilung des LCGB verbreitet wurden“. Die Sicherheit habe im Luftfahrtsektor immer Vorrang und Gespräche mit den betroffenen Akteuren würden „selbstverständlich“ stattfinden, „sobald die DAC und das Ministerium im Besitz aller diesbezüglichen Studien und Analysen seien.“
Der LCGB hatte am Montag kritisiert, dass die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) plane „ab 2027 kommerzielle Flüge mit nur einem Piloten zuzulassen, ohne dies mit den betroffenen Akteuren diskutiert zu haben.“ Die Gewerkschaft sei der Ansicht, dass eine solche Änderung Auswirkungen auf die Sicherheit der Besatzungen und der Passagiere habe.
Laut Ministerium wird das Projekt einer möglichen Reduzierung der Anzahl der Piloten im kommerziellen Luftverkehr während bestimmter Flugphasen derzeit von der EASA lediglich geprüft. „Es gibt also nichts, was ‚von der Ministerin umgesetzt‘ werden könnte, wie es fälschlicherweise vom LCGB weitergegeben wurde“, heißt es in der Mitteilung. Zudem habe der LCGB erst am 2. September eine Anfrage für eine Unterredung mit der Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten zu diesem Thema beantragt – demselben Tag, an dem die Pressemitteilung veröffentlicht wurde.
Immer zwei Piloten im Flugzeug
Die Untersuchungen zum Konzept einer potenziellen Verringerung der Anzahl der Piloten während bestimmter Flugphasen bedeute, dass während dieser Flugphasen („im Reiseflug“) nur ein Pilot am Steuer sitzen würde – im Flugzeug gebe es aber immer zwei Piloten, insbesondere in der Start- und Landephase. Sollte ein solches Konzept in Zukunft umgesetzt werden, würde es nur Langstreckenflüge mit langen Reisezeiten betreffen, zu denen Luxair-Flüge nicht gehören.
„Darüber hinaus ist es unangemessen, den Luxair-Unfall von 2002 in diesem Zusammenhang zu erwähnen“, schreibt das Ministerium. Es könne keine Verbindung zu den aktuellen Studien der EASA hergestellt werden, „höchstens, dass sich im Cockpit des vom Unfall betroffenen Flugzeugs tatsächlich zwei Piloten befanden.“
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