Illegaler Rave / Sicherheit geht vor: Minister Gloden verteidigt Polizeieinsatz vom 25. August
Innenminister Léon Gloden verteidigt das Vorgehen der Polizei bei der Auflösung eines Rave in der Stauseegemeinde im August. Er versichert, dass die Bevölkerung sich jederzeit auf das Eingreifen der Polizei verlassen kann.
Der Bauschelter Berg, zwischen Böwen und dem Harlinger Poteau gelegen, wurde Ende August Schauplatz einer kontroversen Situation: Ein illegaler Rave in der Nacht zum 25. August, der erst am späten Sonntagnachmittag aufgelöst wurde, führte zu Beschwerden unter den Einwohnern der Stauseegemeinde und die Reaktion der Polizei stieß bei vielen auf Unverständnis.
Die beiden DP-Abgeordneten André Bauler und Gusty Graas sowie der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen richteten daraufhin parlamentarische Fragen an Innenminister Léon Gloden (CSV) und forderten nähere Informationen zu den Vorkommnissen. In seiner Antwort berief sich Gloden jedoch überwiegend auf bereits von der Polizei gelieferte Erklärungen.
Die Polizei rechtfertigte ihr spätes Eingreifen in einem Bericht ihres Pressebulletins am Montag nach der Party. Aus „polizeitaktischen Überlegungen“ hätten die Beamten nicht sofort interveniert. Soll heißen: Dies sei auf eine „erhöhte Gefahrenlage, bedingt durch aufgeweichtes Gelände und lediglich einen Zufahrts- beziehungsweise Rückzugsweg, Verletzungsgefahr bei etwaiger Gewalteskalation bei Räumung für die Beamten sowie Drittpersonen“ zurückzuführen gewesen.
Gloden bestätigt diese Darstellung. Er betont, dass die Polizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen gehandelt und in Absprache mit dem Bürgermeister der Stauseegemeinde die Entscheidung getroffen habe, nicht einzugreifen.
„Es konnte nichts festgestellt werden“
In seiner parlamentarischen Anfrage wollte Engelen zudem wissen, ob die Bevölkerung in einer solchen Situation, in der es dunkel ist und bei der nur ein Zugangsweg besteht, mit einem Einschreiten der Polizei rechnen könne. Gloden versichert, dass die Bevölkerung jederzeit auf das Eingreifen der Polizei zählen könne. Die Polizei entscheide ihr Handeln stets auf Basis einer Risikoeinschätzung, wobei die Sicherheit aller Betroffenen oberste Priorität habe.
Letztendlich sei es der Polizei gelungen, die Organisatoren der Veranstaltung zu identifizieren und gebührenpflichtige Verwarnungen auszusprechen, die an die Justizbehörden weitergeleitet wurden. Die Beamten hätten zudem Verkehrskontrollen durchgeführt und Alkohol- und Drogentests bei den Feiernden durchgeführt. Das Ergebnis: „Bei diesen Kontrollen konnte nichts festgestellt werden“, so Gloden.
Bauler und Graas wollten ebenfalls wissen, welche Lehren aus den jüngsten Vorfällen wie dem illegalen Rave sowie einem Tuning-Treffen auf einem Parkplatz in der Gemeinde Ulflingen gezogen werden und wie solche Ereignisse künftig verhindert werden können. Innenminister Gloden erklärte, es könnten präventive Maßnahmen ergriffen werden, die in Absprache zwischen Polizei, Gemeinden und Privatpersonen stehen. Ein Beispiel sei das Einrichten von Schranken, um den Zugang zu bestimmten Orten zu beschränken oder komplett zu verhindern.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier:
– Medienbericht/ Illegaler Rave am Bauschelterberg: Polizei verzichtet aus Sicherheitsgründen auf Eingreifen – Stauseegemeinde/ Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen bei illegaler Rave-Party
– Leserforum/ Das Ösling ist kein Nachtlärm-Müllplatz!
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