„OpenLux“ / So transparent sind die wirtschaftlichen Eigentümer-Register in den anderen EU-Ländern
Einige Luxemburger Abgeordnete hatten in den vergangenen Tagen bezüglich der „OpenLux“-Affäre bemängelt, dass nun zu sehr mit dem mahnenden Finger auf das Land gezeigt werde, obwohl andere EU-Mitgliedstaaten sogar weniger transparente wirtschaftliche Eigentümer-Register hätten. Doch stimmt das auch? Das Tageblatt hat sich die Register der Nachbarländer und der restlichen EU-Staaten angeschaut.
In den vergangenen Tagen gab es große Aufregung um das Thema „OpenLux“ – eine Affäre, die sich um den anhaltenden Vorwurf dreht, Luxemburg sei eine Steueroase und mache Kriminellen ihre Machenschaften leicht. Mehrere Medien, darunter die französische Zeitung Le Monde und die Süddeutsche Zeitung, hatten die Diskussion mit einer umfassenden Recherche angestoßen. Diese drehte sich unter anderem um die wirtschaftlichen Eigentümer-Register, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten vorschreibt. In Luxemburg heißt diese Datenbank „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE).
Die Journalisten werfen dem Großherzogtum vor, dass die Daten lückenhaft oder falsch seien, Luxemburger Politiker bemängeln dagegen, dass Luxemburg gerade zu sehr am Pranger stehe – da andere EU-Länder schließlich nicht einmal transparente Datenbanken hätten. Das Argument dahinter: Wer keine transparente Datenbank vorweisen kann, bei dem werden auch keine Fehler gefunden.
Luxemburg bei Steueroasen-Ranking weltweit auf Platz 6
Das internationale und unabhängige Netzwerk Tax Justice Network platziert Luxemburg auf Rang 6 auf deren „Corporate Tax Haven Index 2019“ – einer globalen Rangliste der Länder, die multinationalen Konzernen am ehesten dabei helfen, Steuern zu missbrauchen. „Luxemburg ist laut unserem Index der weltweit sechstgrößte Ermöglicher von Steuermissbrauch und muss daher eine große Rolle bei der Bekämpfung des weltweiten Steuermissbrauchs spielen“, erklärt das Netzwerk auf Tageblatt-Anfrage. Zudem stehe das Großherzogtum ebenfalls auf Platz 6 auf deren „Financial Secrecy Index 2020“, die globale Rangliste der Länder, die am meisten dazu beitragen, dass Privatpersonen ihre Finanzen vor dem Rechtsstaat verstecken. Luxemburg sei damit für 6,5 Prozent aller Steuerverluste verantwortlich, die die Welt jedes Jahr erleide.
Diese Zahlen klingen dramatisch, doch Luxemburg ist nicht das einzige EU-Land, das auf diesen Ranglisten auftaucht. Die Niederlande liegen im „Corporate Tax Haven Index 2019“ sogar noch vor Luxemburg – auf Platz 4. Belgien findet man immerhin auf Rang 16, Frankreich auf Platz 22 und Deutschland auf Rang 24. Auf Platz 1 sind die Britischen Jungferninseln. Haben die Luxemburger Abgeordneten also recht damit, wenn sie sagen, dass Luxemburg derzeit in dieser Debatte zu sehr im Fokus steht?
Aber eins nach dem anderen – die EU hat ihren Mitgliedstaaten Mitte 2018 verordnet, die neue Direktive zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus umzusetzen – bis zum 1. Januar 2020. Die Richtlinie legt dabei unterschiedliche Zugriffsebenen fest. „Nur die nationalen Behörden haben Zugang zu allen im Register enthaltenen Informationen, während die breite Öffentlichkeit nur zu einer begrenzten Anzahl von Informationen Zugang hat“, sagt ein EU-Sprecher gegenüber dem Tageblatt. In der Richtlinie heiße es weiter: „Alle Mitglieder der Öffentlichkeit haben mindestens Zugang zum Namen, Monat und Jahr der Geburt, dem Wohnsitzland und der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers sowie zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.“
Verletzungsverfahren gegen 22 EU-Mitgliedstaaten
Außerdem hat die EU eine Liste mit Ländern, die die Richtlinie derzeit noch gar nicht, nur teilweise oder schon vollständig umgesetzt haben – allerdings nach eigenen Angaben. Keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat bisher lediglich Zypern. Auf der Liste der Länder, die bis jetzt laut eigenen Angaben teilweise Maßnahmen umgesetzt haben, sind sieben Ländernamen zu finden – darunter auch die Niederlande und Belgien. Die Liste der Länder, die bereits eine vollständige Umsetzung gemeldet haben, zählt 19 Kandidaten – darunter zum Beispiel Luxemburg, Deutschland, Frankreich oder Österreich.
Auf der Website findet sich allerdings noch eine weitere Liste. Sie zählt die EU-Mitgliedstaaten auf, gegen die ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde – wegen der fehlenden oder verspäteten Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen oder deren Unvollständigkeit. Sie enthält ganze 22 Länder, darunter Luxemburg, Belgien, Frankreich, die Niederlande, Österreich oder Zypern. Das einzige Nachbarland Luxemburgs, das die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet hat und gegen das auch kein Verletzungsverfahren eingeleitet wurde, ist somit Deutschland.
Deutschland
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Transparenzregister Deutschlands gibt es laut deren Bundesfinanzministerium seit dem 27. Dezember 2017. Die Einsicht in die Datenbank werde allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gewährt. Dafür muss man sich mit seiner E-Mail-Adresse und Kontaktdaten wie der eigenen Adresse und Telefonnummer registrieren. Ist man erst einmal angemeldet, kann man Unternehmen allerdings auch nach vielen Kriterien suchen: unter anderem mithilfe des Firmennamens, dem Ort, der Rechtsform oder auch der Registernummer. Um dann Einsicht in die Daten eines solchen Eintrages zu bekommen, fallen allerdings häufig Gebühren an. Bei einem unserer Selbstversuche, die Suche nach einem kleinen Angelverein, waren es zum Beispiel 4,50 Euro.
Frankreich
Beim französischen Register, das man seit dem 12. Februar 2020 einsehen kann, braucht es keine Anmeldung, um Einsicht in die Datenbank zu bekommen – viele Informationen über die Unternehmen kann man über ein paar Klicks online abrufen. Darunter fällt zum Beispiel eine Beschreibung des Unternehmens, das Grundkapital oder auch Namen von Vertretern der Firma – für mehr Informationen kann man sich ebenfalls, wie auch beim deutschen Transparenzregister, bei der Datenbank registrieren.
Belgien
In Belgien gibt es das entsprechende Register seit dem 31. Dezember 2019. Die Ausfüllquote liegt laut dem belgischen Finanzministerium bei 92 Prozent für registrierungspflichtige Unternehmen und 45 Prozent für gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen – das ergebe eine Gesamtausfüllrate von 85 Prozent. „Mitglieder der Öffentlichkeit mit einem digitalen Identifikationsschlüssel haben gegen Zahlung von 1,50 Euro für jede konsultierte Einheit Zugang zu Name, Geburtsmonat und -jahr und die Art und den Umfang der Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers“, erklärt das belgische Finanzministerium dem Tageblatt gegenüber. „Der Zugang zu Informationen von Trusts, Stiftungen oder anderen, einem Trust ähnlichen Rechtsvereinbarungen unterliegt dem Nachweis eines berechtigten Interesses.“
So funktioniert die Eintragung im Luxemburger „Registre des bénéficiaires effectifs“
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Wat huet den Laurent Mosar dann rem fir e Blödsinn verzapt. Deen huet dach virun puer Deeg posaunt, déi aner Länner géifen guer keen Zougreff erlaben an ech sinn drop ragefall.
Originaltext zum Thema Transparenz an anere Länner iwer Däitschland an der ‚Süddeutsche“ vum 8.2. : „Wir brauchen ein Transparenzregister, das seinem Namen gerecht wird und Transparenz und nicht Frust schafft“, fordert deshalb die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. Bislang sei das deutsche Transparenzregister nicht weniger als eine „Datenmüllhalde“.
An esou lang wéi dat esou bleiwt wärten se wuel dann och keng Recherche kenne machen …