Luxemburg / So viele Fälle von Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung gab es in den vergangenen Jahren
Inhalte, die offline strafbar sind, die sind auch online strafbar – das stellt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar klar. Mosar hatte in seiner Anfrage unter anderem wissen wollen, wie viele Beschwerden in den vergangenen Jahren wegen der Verbreitung falscher Informationen über Personen in sozialen Netzwerken eingereicht wurden.
Margue weist in ihrem Schreiben zunächst darauf hin, „dass es keinen speziellen Straftatbestand gibt, der die Verbreitung von Falschinformationen unter Strafe stellt“. Sie fügt hinzu: „Wenn sie natürliche oder juristische Personen betreffen, können die Artikel 443 bis 452 des Strafgesetzbuchs über Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung Anwendung finden.“ Die Statistiken zu besagten Straftaten unterscheiden dabei laut der Ministerin nicht zwischen online und offline begangenen Taten.
Im Anschluss fügt Margue eine Statistik an (siehe Tabelle), die auflistet, wie viele Fälle von Verleumdung, übler Nachrede beziehungsweise Beleidigung seit 2019 pro Jahr von der Staatsanwaltschaft übernommen wurden. Darin kann man erkennen, dass die Zahl der Fälle über die vergangenen Jahre erkennbar zugenommen hat. Während es im Jahr 2019 noch 1.392 Fälle waren, stieg die Zahl 2020 auf 1.793, im Jahr 2021 auf 1.885 und 2022 auf 1.917 Fälle. Im vergangenen Jahr 2023 übersteigt die Zahl schließlich den Schritt zum nächsten Tausender – mit 2.140 Fällen.
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