Luxemburg / So will die Regierung gegen Energiearmut vorgehen
Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen (MFSVA) will die Energiearmut in Luxemburg bekämpfen – und setzt dafür verschiedene Maßnahmen um. Denn ein „plötzlicher Anstieg der Energiepreise könnte gefährdete Haushalte mit neuen Schwierigkeiten konfrontieren“, sagt der zuständige Minister Max Hahn (DP).
Um diesen neuen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, wird die Energieprämie angepasst. Zum einen wird die Grenze, bis zu der die Energieprämie in Anspruch genommen werden kann, angehoben: von 25 Prozent über der Teuerungszulage (2.578,29 Euro für eine alleinstehende Person) auf 30 Prozent.
Zum anderen wird der Betrag der Energieprämie auf das Dreifache des aktuellen Betrags erhöht – jedoch in zwei Stufen. Der gesamte Betrag der neuen Prämie wird bis zur Grenze von 25 Prozent über der Lebenshaltungskostenzulage gezahlt. Zwischen 25 und 30 Prozent wird noch die Hälfte der Prämie ausgezahlt.
Außerdem wird die Energiesteuergutschrift für Revis-Empfänger sowie für Empfänger des Einkommens für Schwerbehinderte auf 90 Euro angehoben.
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